Hallo,
ich möchte mal zur Diskussion stellen, inwieweit die Elternbeiträge auf den Betriebskosten beruhen müssen.
Soweit ich vom Gesetzestext § 15 Abs. 1 KitaG ersehen kann, sind die Betriebskosten die angemessenen Personal- und Sachkosten, die durch den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder entstehen. Dies bedeutet doch, dass die Kosten vorliegen müssen. Nunmehr werden durch die Gemeinden die Elternbeiträge auf fiktive Betriebskosten berechnet, dies bedeutet auf Schätzungen, die erst im nächsten Jahr entstehen werden. Zwar gilt die Satzung auch erst für das nächste Jahr, jedoch sind die Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) nicht vorliegend. Es gibt nur vorläufige Werte, die im nächsten Jahr geplant sind. Ein Ausgleich bei der nächsten Berechnung der Elternbeiträge ist nicht vorgesehen. Ich denke dies dürfte nicht zulässig sein, weil damit überhaupt keine Transparenz mehr gegeben ist und ebenso der Abzug der förderfähigen Kosten nicht feststeht, oder unterliege ich da einem Irrtum?
Mit freundlichen Grüßen
Jens M. Schröder
ich möchte mal zur Diskussion stellen, inwieweit die Elternbeiträge auf den Betriebskosten beruhen müssen.
Soweit ich vom Gesetzestext § 15 Abs. 1 KitaG ersehen kann, sind die Betriebskosten die angemessenen Personal- und Sachkosten, die durch den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder entstehen. Dies bedeutet doch, dass die Kosten vorliegen müssen. Nunmehr werden durch die Gemeinden die Elternbeiträge auf fiktive Betriebskosten berechnet, dies bedeutet auf Schätzungen, die erst im nächsten Jahr entstehen werden. Zwar gilt die Satzung auch erst für das nächste Jahr, jedoch sind die Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) nicht vorliegend. Es gibt nur vorläufige Werte, die im nächsten Jahr geplant sind. Ein Ausgleich bei der nächsten Berechnung der Elternbeiträge ist nicht vorgesehen. Ich denke dies dürfte nicht zulässig sein, weil damit überhaupt keine Transparenz mehr gegeben ist und ebenso der Abzug der förderfähigen Kosten nicht feststeht, oder unterliege ich da einem Irrtum?
Mit freundlichen Grüßen
Jens M. Schröder
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