...und ich bleibe dabei:; Wir sind hier im Bereich des KitaG Brandenburg - und dabei können die Entscheidungen aus anderen Ländern hilfreich und orientierend sein; maßgebend ist das KitaG!
Das ´KitaG aber schreibt kein allgemeines (für alle Kitas gleichermaßen gültiges) Essengeld auf dem Niveau der Sozialhilfe vor, sondern bestimmt, dass sich die Eltern an den Kosten in der Höhe zu beteiligen haben, die sie sich selber ersparen .... und das bezieht sich m.E. auf das jeweilige konkrete Essen.
Sicherlich können sich Träger, um Streitereien zu vermeiden, 1,70€ oder 1,16€ oder sonstwas als Essengeld erheben. Es steht ihnen aber ebenso frei (und das entspricht nach meiner Auffassung Buchstaben und Sinn des KitaG), eine Abschätzung vorzunehmen, was sich Eltern an Kosten ersparen, wenn sie das konkrete Essen nicht selber kochen müssten.
Diese Schätzung könnte ein Träger vornehmen, indem er in seine Buchführung schaut und die Natural- und Energiekosten ermittelt, Abschreibungen auf Töpfe, Pfannen, Herd.. einbezieht .... und einen "Rationalisierungsaufschlag" berücksichtigt (100 Essen sind preiswerter als 100x 1 Essen). Nach meiner Einschätzung sind 20 bis 25% Rationalisierungsaufschlag eher zurückhaltend geschätzt.
Es gibt auch Träger, die ihre Caterer nach diesen Daten gefragt und diese auch erhalten haben.
Alle, die über die Kosten und was die Träger nun machen spekulieren, könnten doch selber für sich die Kosten ermitteln. "Was gebe ich aus für ein Essen meines Kindes (auf dem Niveau wie es in der Kita gereicht wird)?" Bei einer solchen konkreten Ermittlung hätte jede/r eine Basis für seine Einschätzung, ob der Träger zu hoch oder zu niedrig kalkuliert und man müsse nicht mehr auf Entscheidungen von Gerichten (aus anderen Bundesländern) Bezug nehmen, sondern hätte seine eigene ganz persönliche Basis (die auch noch dem KitaG entspricht).
Man kann sicherlich über die Sinnhaftigkeit einer gesonderten Erhebung von Essengeld diskutieren. Ein sozial ungestaffelter (Eltern-)Beitrag, für eine integrale Leistung der Kindertagesbetreuung im Rahmen des Versorungs-, Bildungs- (es handelt sich beim Essen zweifellos um eine kulturell zentrale Tatsache), Erziehungs-(die Fragen von Sozialverhalten, Rücksicht, Fürsorge, Kommunikation.. sind sehr betroffen) und Betreuungsauftrags ist schon schwer zu begründen. Hier Änderungen herbeizuführen, würde aber die großzügige und -mütige Bereitschaft aller Beteiligten erfordern und das ist in unserem Land ein schwieriges Thema.
Das ´KitaG aber schreibt kein allgemeines (für alle Kitas gleichermaßen gültiges) Essengeld auf dem Niveau der Sozialhilfe vor, sondern bestimmt, dass sich die Eltern an den Kosten in der Höhe zu beteiligen haben, die sie sich selber ersparen .... und das bezieht sich m.E. auf das jeweilige konkrete Essen.
Sicherlich können sich Träger, um Streitereien zu vermeiden, 1,70€ oder 1,16€ oder sonstwas als Essengeld erheben. Es steht ihnen aber ebenso frei (und das entspricht nach meiner Auffassung Buchstaben und Sinn des KitaG), eine Abschätzung vorzunehmen, was sich Eltern an Kosten ersparen, wenn sie das konkrete Essen nicht selber kochen müssten.
Diese Schätzung könnte ein Träger vornehmen, indem er in seine Buchführung schaut und die Natural- und Energiekosten ermittelt, Abschreibungen auf Töpfe, Pfannen, Herd.. einbezieht .... und einen "Rationalisierungsaufschlag" berücksichtigt (100 Essen sind preiswerter als 100x 1 Essen). Nach meiner Einschätzung sind 20 bis 25% Rationalisierungsaufschlag eher zurückhaltend geschätzt.
Es gibt auch Träger, die ihre Caterer nach diesen Daten gefragt und diese auch erhalten haben.
Alle, die über die Kosten und was die Träger nun machen spekulieren, könnten doch selber für sich die Kosten ermitteln. "Was gebe ich aus für ein Essen meines Kindes (auf dem Niveau wie es in der Kita gereicht wird)?" Bei einer solchen konkreten Ermittlung hätte jede/r eine Basis für seine Einschätzung, ob der Träger zu hoch oder zu niedrig kalkuliert und man müsse nicht mehr auf Entscheidungen von Gerichten (aus anderen Bundesländern) Bezug nehmen, sondern hätte seine eigene ganz persönliche Basis (die auch noch dem KitaG entspricht).
Man kann sicherlich über die Sinnhaftigkeit einer gesonderten Erhebung von Essengeld diskutieren. Ein sozial ungestaffelter (Eltern-)Beitrag, für eine integrale Leistung der Kindertagesbetreuung im Rahmen des Versorungs-, Bildungs- (es handelt sich beim Essen zweifellos um eine kulturell zentrale Tatsache), Erziehungs-(die Fragen von Sozialverhalten, Rücksicht, Fürsorge, Kommunikation.. sind sehr betroffen) und Betreuungsauftrags ist schon schwer zu begründen. Hier Änderungen herbeizuführen, würde aber die großzügige und -mütige Bereitschaft aller Beteiligten erfordern und das ist in unserem Land ein schwieriges Thema.
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