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Berechnung Betriebskosten/ Elternbeiträge

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    Berechnung Betriebskosten/ Elternbeiträge

    Hallo,

    ich möchte mal zur Diskussion stellen, inwieweit die Elternbeiträge auf den Betriebskosten beruhen müssen.

    Soweit ich vom Gesetzestext § 15 Abs. 1 KitaG ersehen kann, sind die Betriebskosten die angemessenen Personal- und Sachkosten, die durch den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder entstehen. Dies bedeutet doch, dass die Kosten vorliegen müssen. Nunmehr werden durch die Gemeinden die Elternbeiträge auf fiktive Betriebskosten berechnet, dies bedeutet auf Schätzungen, die erst im nächsten Jahr entstehen werden. Zwar gilt die Satzung auch erst für das nächste Jahr, jedoch sind die Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) nicht vorliegend. Es gibt nur vorläufige Werte, die im nächsten Jahr geplant sind. Ein Ausgleich bei der nächsten Berechnung der Elternbeiträge ist nicht vorgesehen. Ich denke dies dürfte nicht zulässig sein, weil damit überhaupt keine Transparenz mehr gegeben ist und ebenso der Abzug der förderfähigen Kosten nicht feststeht, oder unterliege ich da einem Irrtum?

    Mit freundlichen Grüßen

    Jens M. Schröder

    #2
    Hallo.

    Bei uns im Kita-Ausschuss wird als nächsten Thema auch die Kitakostenbeitragssatzung stehen. Ich vermute, dass der Träger uns die nächste Beitragserhöhung vorlegt. Bzgl. der als Grundlage dienenden Betriebskosten wüsste ich gerne, ob der Kita-Ausschuss einen Anspruch auf "Offenlegung" der Berechnung der Beiträge hat um diese nachzuvollziehen. Ich weiß, ein Mitspracherecht hat der Kitaausschuss dabei nicht aber grad wegen der bereits angesprochenen Transparenz und um Fragen der Eltern besser beantworten zu können wäre uns dies sehr wichtig.

    Danke und viele Grüße.

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      #3
      Hallo,

      in unserem Amt werden die Elternbeiträge nach den Kitakosten der Vorjahre kalkuliert. Für die neuen Elternbeiträge ab Januar 2016 wurden die Kitakostenabrechnungen des Jahres 2014 zugrunde gelegt, da das Jahr 2015 zum Zeitpunkt der Kalkulation noch nicht zu Ende war. Nur für die Kosten der Essenversorgung wurden Schätzungen vorgenommen, da aus 2014 keine vergleichbaren Zahlen vorlagen.

      Die Kalkulationen können auf Wunsch von den Eltern eingesehen werden. Das gilt natürlich auch für die Mitglieder des Kita-Ausschusses.

      Viele Grüße.

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        #4
        Also ich konnte in der Regel die Kalkulationen erst nach gerichtlichem Beistand einsehen. Selbst die hier zur Debatte stehenden Kalkulationen wurden nicht komplett offen gelegt. So werden regelmäßig 15 % der Kosten des pädagogischen Personals als Kosten der Verwaltung angegeben. Dabei beruft man sich auf eine Aussage der KGSt. Diese teilte mir wiederum schriftlich mit, dass dies nicht richtig sei, sondern für die Kosten der Verwaltung nur 15 % der Kosten des Personalamtes angesetzt werden dürften. Also das Amt, was unmittelbar für die Verwaltung des Personals zuständig ist. Jedoch berechnet man wiederum, trotz meiner Hinweise, die Kosten wie oben beschrieben ein. Ich denke aber trotzdem, dass die Verpflegungskosten auch nicht geschätzt werden dürften. Wie gesagt im Gesetz steht "entstehen" und nicht entstehen werden!

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          #5
          Die Verwaltungskosten werden bei uns meines Wissens mit 4% der Personalkosten des pädagogischen Personal angerechnet.

          Die Schätzung von Kosten halte ich für möglich, wenn es keine andere Grundlage gibt. Es werden ja auch kalkulatorische Kosten, wie Zinsen und Mieten, in die Kalkulation einbezogen. Wichtig ist dabei, dass die Kalkulation für alle Beteiligten nachvollziehbar ist.

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            #6
            Na da ist man ja noch human mit 4%, obwohl ich denke, dass diese Vorgehensweise trotzdem nicht richtig ist, zumal mir die schriftliche Aussage der KGSt vorliegt. Hinsichtlich der kalkulatorischen Kosten wird entsprechend KitaBKNV nur die kalkulatorische Miete angeführt, die auch nur bei einem eigenen Grundstück angerechnet werden darf und dies nur deswegen, weil die Mietkosten eben nicht anfallen. Ansonsten steht unter § 2 Abs. 1 k) die Kosten der Verpflegung und nicht kalkulatorische oder Verpflegungskosten oder fiktive Kosten. Für mich bleibt da immer noch die Frage offen und damit steht und fällt die Transparenz.

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              #7
              @jazero...wie hoch ist der der Elternbeitrag für einen Kitaplatz bei Ihnen? Fallkonstellation = Kind 2 Jahre, tägliche Betreuungszeit = 8 Std., Höchstbeitrag.

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                #8
                Hallo Papa5,

                der Elternbeitrag bei 8 Stunden Krippe, Höchstbeitrag und einem Kind in der Familie liegt zwischen 211 € und 274 €.

                Die Unterschiede ergeben sich, weil zu unserem Amt mehrere Gemeinden mit jeweils eigenen Kita-Satzungen gehören.

                Viele Grüße.

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                  #9
                  Sehr schöne Frage bei uns wäre der Höchstbeitrag 2 Jahre altes Kind mehr als 8 Stunden: 381,24 €.

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                    #10
                    Hallo Zusammen, bei uns steht im nächsten Sozialausschuss die neu zu beschließende Essengeldsatzung auf der TO.

                    Es ist also (leider) nicht selbstverständlich, dass man einen Einblick in die Kostenkalkulation erhält, wie der Träger auf die festgesetzten Kosten - bei uns 1,70€ - kommt? Welche Möglichkeiten haben wir als Eltern oder müssen wir den "kalkulierten" Betrag hinnehmen?

                    Danke & Gruß Doreen Recknagel

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                      #11
                      Hallo Frau Recknagel,

                      die Essengeldsatzung wird sicher im Sozialausschuss erst beraten und dann mit einer Empfehlung in die Beschlussfassung gehen.

                      Haben Sie bei Ihrer Verwaltung schon explizit nach der Kalkulation gefragt? Die 1,70 € klingen mir so, als ob der Betrag sich auf das Prenzlauer Urteil bezieht.

                      Die Sitzung des Sozialausschusses ist außerdem eine öffentliche Sitzung, an der auch Elternvertreter teilnehmen können. Was sagt Ihr Kita-Ausschuss dazu?

                      Viele Grüße

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                        #12
                        Hallo jazero,

                        ich habe noch nicht nach der Kalkulation für die 1,70€ fragen können. Da unsere Stadt gestern auch wieder ihre Teilnahme an unserer Kitaausschusssitzung am 07.11. versagt hat habe ich auch da keine Möglichkeit der Nachfrage und werde dies in der Einwohnerfragestunde am 08.11. im SoBiKuS tun.

                        In der dazugehörigen Beschlussvorlage bezieht sich die Stadt auf eine Empfehlung vom Landkreis PM aus dem Jahr 2015, wo ein Betrag von 1,50 bis 2,00€ genannt sein soll. Es wird aber auch der Essenpreis von 1,70€ genannt, wie er in Prenzlau entschieden wurde.

                        Aber lt. einer Entscheidung vom OVG Bremen sind dort sogar nur 1,16€ genannt.

                        Daher war meine Frage, ob die Stadt die zugrunde liegende Kalkulation den Bürgern auch zugänglich machen muss oder was ich ggf. für Möglichkeiten zur Einsicht hätte.

                        Vielen Dank Doreen Recknagel

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                          #13
                          Ja die Stadt muss nach Anfrage die Kalkulation vorlegen und zwar spätestens, wenn der Gebührenbescheide vorliegt. Im Widerspruchsverfahren ist dann der Träger verpflichtet darzulegen warum er 1,70 Euro veranschlagt hat. Aber in der Beschlussvorlage begründet Gemeinde schon den Betrag mit dem Urteil des OVG. Das genügt nicht. Genau das hat das OVG bemängelt, dass keine ordentliche Berechnung vorgelegt wurde. Ich würde in der Fragestunde darauf hinweisen und explizit die Berechnung einfordern. Eigentlich müssten dies die Stadtverordneten machen. Sollte sich da nichts bewegen, einfach die Kommunalaufsicht mit einbeziehen und auch das Jugendamt, dass lt. Gespröchen auch darauf schauen soll!

                          Mit freundlichen Grüßen

                          Jens M. Schröder

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                            #14
                            Schade, dass ihre Stadt die Beteiligung am Kita-Ausschuss nicht ernst nimmt. Als Träger ist sie schließlich zu einem Drittel am Ausschuss beteiligt.

                            Bei den 1,16 € aus der der Entscheidung des OVG Bremen handelt es sich doch aber um die häusliche Ersparnis nach dem SGB. Wenn ich Herrn Diskowski richtig verstanden habe, ist das ein ganz anderer Sachverhalt.

                            Im KitaG ist die Rede von den durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen, also der Summe, die die Eltern aufwenden müssten, um das Essen zu kochen, das die Kinder in der Kita bekommen und nicht das Essen, dass die Kinder normalerweise zu Hause erhalten würden. Der Betrag kann also gar nicht allgemein gültig festgesetzt werden, sondern weicht von Kita zu Kita ab.

                            Davon abgesehen glaube ich nicht, dass zu Hause für 1,16 € eine vernünftige Mahlzeit gekocht werden kann.

                            Selbstverständlich müssen sich die Träger ihrem Versorgungsauftrag lt. KitaG stellen. Die Diskussion beschränkt sich jedoch m.E. zu sehr auf die Höhe des Essengeldes und zu wenig auf die Qualität des Essens.

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                              #15
                              Hallo,

                              Ja das OVG Bremen hat die 1,16 Euro aufgrund der häuslichen Ersparnis berechnet. Auf diese Berechnung bezog sich aber auch das OVG Berlin-Brandenburg im Mittagessenurteil gegen die Stadt Prenzlau. Es sah es als eine geeignet Varainte zur Berechnung der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen an, da die Grundlage die Einkommens- und Verbraucherstichprobe aus dem Jahr 2008 bildete!

                              Mit freundlichen Grüßen

                              Jens M. Schröder

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