Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
In der neuen KitaPersV steht, dass die Kosten für
Ergänzungskräfte nach Paragraph 12 zu 80% und
Personen, die an einer berufsbegleitenden Qualifizierung teilnehmen zu 70% vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bezuschusst werden.
Gilt das für alle Einrichtungsträger? Also auch gemeinnützige etc?
Und wie können die restlichen 20 bzw. 30% finanziert werden?
Gibt es da eine gesetzliche Regelung?
und zu welchem Personenkreis zählen Personen, die die 3 jährige Erzieherausbildung berufsbegleitend durchführen?
vielen Dank!
In der neuen KitaPersV steht, dass die Kosten für
Ergänzungskräfte nach Paragraph 12 zu 80% und
Personen, die an einer berufsbegleitenden Qualifizierung teilnehmen zu 70% vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bezuschusst werden.
Gilt das für alle Einrichtungsträger? Also auch gemeinnützige etc?
Und wie können die restlichen 20 bzw. 30% finanziert werden?
Gibt es da eine gesetzliche Regelung?
und zu welchem Personenkreis zählen Personen, die die 3 jährige Erzieherausbildung berufsbegleitend durchführen?
vielen Dank!
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