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    Neuerungen KitaPersV

    Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
    In der neuen KitaPersV steht, dass die Kosten für
    Ergänzungskräfte nach Paragraph 12 zu 80% und
    Personen, die an einer berufsbegleitenden Qualifizierung teilnehmen zu 70% vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bezuschusst werden.

    Gilt das für alle Einrichtungsträger? Also auch gemeinnützige etc?

    Und wie können die restlichen 20 bzw. 30% finanziert werden?
    Gibt es da eine gesetzliche Regelung?
    und zu welchem Personenkreis zählen Personen, die die 3 jährige Erzieherausbildung berufsbegleitend durchführen?

    vielen Dank!

    #2
    Sehr geehrte Kollegin,
    Zitat von caja26288 Beitrag anzeigen
    Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
    In der neuen KitaPersV steht, dass die Kosten für
    Ergänzungskräfte nach Paragraph 12 zu 80% und
    Personen, die an einer berufsbegleitenden Qualifizierung teilnehmen zu 70% vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bezuschusst werden.
    An dieser Stelle gibt es m.E. keinen materiellen Unterschied zur Vorgängerverordnung - obwohl man das vermuten könnte, durch die explizite Unterscheidung in die "ordnungsrechtliche Personalbemessung" und die "finanzwirtschaftliche Personalbemessung". (Beide Aspekte gab es bereits bisher; jetzt wurden sie ausdrücklich getrennt - wobei mir manchmal die Stringenz der Unterscheidung in der weiteren Verordnung fehlt.)
    Also zum Kern Ihrer Frage: Diese Anteile bezeichnen hier in dem von Ihnen erfragten Bezug den Umfang der Refinanzierung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gem. § 16 Abs.2 KitaG. Er bezuschusst also die hier genannten Kräfte mit 70% bzw. 80% der Kosten einer pädagogischen Fachkraft.

    Zum Verständnis der Aufbringung der Restkosten muss man die Finanzierungssystematik (§16KitaG) betrachten, die von den Gesamtkosten der Einrichtung ausgeht und sie (wie es ja auch sachlich richtig ist) dem Träger zuweist. Dieser erhält Zuschüsse zum Betrieb. Den größten Teil gem. § 16 Abs. 2 durch den örtlichen Träger (Jugenamt) und dabei auch den o.g. Anteil. Die Gemeinde zahlt ihren Teil gem. § 16 Abs.3 KitaG und der Träger nimmt Elternbeiträge gem. § 17 ein. Wenn diese Mittel nicht ausreichen, trägt die Gemeinde die erforderlichen Restkosten (§16 Abs.3 Satz 2 KitaG).
    In der Praxis allerdings sollen sich die fehlende Bezuschussung für Ergänzungskräfte etc. durch die geringeren Gehaltskosten dieser Kräfte ausgleichen. (z.B. 80% Anrechnungsumfang einer Ergänzungskraft sollen ungefähr 100% der tatsächlichen Personalkosten für diese Kräfte ausmachen, da sie ja eine geringere Vergütung als eine Fachkraft haben.). Eine ausführliche Darstellung, die grundsätzlich nach wie vor gilt, finden Sie hier: https://www.netquali-bb.de/mit-knapp...en-grundzuege/

    Zitat von caja26288 Beitrag anzeigen
    Gilt das für alle Einrichtungsträger? Also auch gemeinnützige etc?
    ja, alle Träger werden im KitaG gleich behandelt.

    Zitat von caja26288 Beitrag anzeigen

    und zu welchem Personenkreis zählen Personen, die die 3 jährige Erzieherausbildung berufsbegleitend durchführen?
    Diese sehe ich in §17 Abs.1 Punkt 3 mit 70% bestimmt.
    Zuletzt geändert von Detlef Diskowski; 05.04.2024, 20:16.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für diese interessanten Informationen! vielleicht kann ich dir weiterhelfen, da ich in einer ähnlichen Situation war. In der neuen KitaPersV steht tatsächlich, dass die Kosten für Ergänzungskräfte nach Paragraph 12 zu 80 % und Personen, die an einer berufsbegleitenden Qualifizierung teilnehmen, zu 70 % vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bezuschusst werden.

      Ja, das gilt für alle Einrichtungsträger, also auch für gemeinnützige Organisationen und andere.

      Die restlichen 20 bzw. 30 % müssen von den Einrichtungsträgern selbst finanziert werden. Es gibt leider keine spezielle gesetzliche Regelung, die diese Restfinanzierung abdeckt. Oftmals müssen die Träger diese Kosten durch Eigenmittel, Spenden oder andere Finanzierungsquellen decken.

      Personen, die die dreijährige Erzieherausbildung berufsbegleitend durchführen, zählen ebenfalls zu denjenigen, die an einer berufsbegleitenden Qualifizierung teilnehmen.

      Als ich in einer ähnlichen Situation war, hat mir die Schnelligkeit und Effizienz des Taxi-Services von https://airporttaxis.com/nl/ sehr geholfen. Es ist unglaublich, wie hilfreich ein zuverlässiger Transportservice in stressigen Zeiten sein kann.
      Zuletzt geändert von rozalin; 16.05.2024, 16:48.

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