Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß §2 KitaBKNV zählen zu den Sachkosten auch eine "kalkulatorische Miete bei eigenem Grundstück und Gebäude" sowie "Abschreibungen auf Investitionen für eigene Gebäude". Nach einiger Recherche im Internet darf eine kalkulatorische Miete offenbar erst nach Ende des Abschreibungzeitraums angesetzt werden. Dieser Zeitraum liegt für eine Kita in Massivbauweise bei 80 Jahren. Gerade dank der Förderungen zur U3-Betreuung sparen die Gemeinden momentan eigene Investitionen, was die jährlichen Abschreibungen weiter reduziert.
Darf eine kalkulatorische Miete tatsächlich erst nach Ende des Abschreibungszeitraums angesetzt werden oder kann eine Gemeinde (= Träger) eigenmächtig entscheiden, welche Kosten sie ansetzen möchte? Gibt es hier klare rechtliche Vorgaben (auch abseits des KitaG), die eingehalten werden müssen? Sollte dies nicht der Fall sein, dann wird jede Gemeinde bemüht sein, kalkulatorische Mieten anzusetzen, da diese deutlich höher liegen als die Abschreibungen.
Weiterhin stellt sich die Frage, welche Kosten bei z.B. der Sanierung eines alten Hortgebäudes in Ansatz gebracht werden dürfen: Abschreibung auf die Sanierungskosten, kalkulatorische Miete oder ist eine Mischung aus beidem möglich?
Über zahlreiche Antworten, gern auch von fachkundigen Forumsteilnehmer(inne)n würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Interessierte Mutter
gemäß §2 KitaBKNV zählen zu den Sachkosten auch eine "kalkulatorische Miete bei eigenem Grundstück und Gebäude" sowie "Abschreibungen auf Investitionen für eigene Gebäude". Nach einiger Recherche im Internet darf eine kalkulatorische Miete offenbar erst nach Ende des Abschreibungzeitraums angesetzt werden. Dieser Zeitraum liegt für eine Kita in Massivbauweise bei 80 Jahren. Gerade dank der Förderungen zur U3-Betreuung sparen die Gemeinden momentan eigene Investitionen, was die jährlichen Abschreibungen weiter reduziert.
Darf eine kalkulatorische Miete tatsächlich erst nach Ende des Abschreibungszeitraums angesetzt werden oder kann eine Gemeinde (= Träger) eigenmächtig entscheiden, welche Kosten sie ansetzen möchte? Gibt es hier klare rechtliche Vorgaben (auch abseits des KitaG), die eingehalten werden müssen? Sollte dies nicht der Fall sein, dann wird jede Gemeinde bemüht sein, kalkulatorische Mieten anzusetzen, da diese deutlich höher liegen als die Abschreibungen.
Weiterhin stellt sich die Frage, welche Kosten bei z.B. der Sanierung eines alten Hortgebäudes in Ansatz gebracht werden dürfen: Abschreibung auf die Sanierungskosten, kalkulatorische Miete oder ist eine Mischung aus beidem möglich?
Über zahlreiche Antworten, gern auch von fachkundigen Forumsteilnehmer(inne)n würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Interessierte Mutter
Kommentar