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Berechnungsmodell Elternbeitrag

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    Berechnungsmodell Elternbeitrag

    Hallo,

    mal wieder eine Verständnisfrage:

    KitaG § 1(3) "Der Anspruch auf Betreuung nach Abs. 2 ist für Kinder bis zur Einschulung mit einer MINDESTBETREUUNGSZEIT von 6 Stunden.... erfüllt."

    Im § 9 Satz 5 KitaG steht, die höchste Betreuungszeit soll 10 h in der Regel nicht übersteigen.

    Die Berechnung der Höchstbeiträge bemisst sich nach Abzug aller institutionellen Förderung der öffentlichen Jugendhilfe (§ 16(2) KitaG) bei der höchsten Stundenzahl und richtet sich dann nach den Betreuungsmodell der Eltern (Betreuungsstunden)?

    10 h = 100 % Höchstbeitrag?

    Korrekt?

    BG

    Tree

    #2
    Hallo Tree,

    das ist eine interessante Frage und die Antwort ist nicht ganz leicht .... und ich bin gespannt, ob es hierzu andere oder differenzierende Auffassungen gibt. (Also liebe Forumsnutzer, diskutiert bitte mit!!!)

    Nach meiner Auffassung gilt Folgendes:

    Die Bestimmung zu den 10 Std. bezieht sich auf die konkrete Aufenthaltsdauer, die i.d.R. 10 Std. nicht überschreiten soll.

    Die Elternbeiträge leiten sich ab aus den Platzkosten. Da sich die Platzkosten grob nur nach den beiden Betreuungszeitenstufen (bis 6 Std. und über 6 Std. /bzw. 4 Std.) unterscheiden, ist von der Kostenseite auch nur diese Differenzierung gegeben. Allerdings hat der Träger zweifellos das Recht, weitere Zeitstufen vorzusehen, die allerdings nicht willkürlich sein dürfen und auch nicht völlig den Kostenbezug verlieren dürfen. Die EB müssen also kein getreues Abbild der Kosten sein, sondern der Träger darf in gewissem Maße Anreize setzen.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

    Kommentar


      #3
      Hallo Herr Diskowski,

      vielleicht habe ich es misslich formuliert. Es geht nicht um die Interpretation von 4,6,8,9 oder 10 h.

      Ich beziehe mich mal auf eine Grafik von Ihnen, welche angefügt ist und Teil einer Präsentation war.

      Der Höchstbeitrag anhand der Grafik liegt nach Abzug der institutionellen Förderung der öffentlichen Jugendhilfe bei wieviel Stunden (6 h oder 10 h)?

      Da wären dann 100%. Und ab da rechne ich ja nach Betreuung runter oder rauf je nach zeitlichem Umfang der jeweiligen Betreuung. Da es ein Jahresberechnungsmodell ist, gehe ich davon aus, dass alle Kosten enthalten sind. Somit also auch nach der jeweiligen Kinderzahl der Betreuungsstunden berechnen.

      Also nehmen wir an (fiktive Zahlen zur Veranschaulichung):

      1,5 Mio Euro pädagogischen Personalkosten Krippe

      Betriebskosten: 1 Mio Euro (nur Krippe anteilig)

      Angebliche Zuschüsse § 16(2) händisch mit Excel errechnet: 1,329 Mio Euro (Theorie) Praxis = 1,215 Mio Euro (ohne Mehrausgleich)

      Verbleiben 1,171 Mio Euro (Theorie) Praxis 1,285 Mio Euro Ohne Abzug Mehrausgleichverordnung.

      Theorie= 1,171 Mio Euro: 150 Kinder im Krippenbereich = 7806,67 Euro

      Praxis= 1,285 Mio: 150 Kinder = 8566,67 Euro

      Theorie= 7806,67 Euro pro Jahr: 12 Monate = 650,56 Euro pro Monat. 650,56 Euro Platzkosten.

      Praxis= 8566,67:12= 713,89 Euro Platzkosten.

      Differenz = 63,33 Euro, wobei bei der Berechnung noch nicht sämtliche Zuschüsse abgezogen worden sind und somit die Differenzsumme steigen müsste.

      Nun werden 40 Kinder mit 6 h betreut. 100 Kinder mit 8 h und 10 Kinder mit 10 h.

      Wie ist der weitere Ansatz?

      Da es eine Jahresabschlussbasis ist, sind auch Betriebskosten der Kinder, die 10 h betreut werden, bereits darin enthalten.

      Dann müsste man theoretisch, die Kosten mit den Betreuungsstunden in Verbindung bringen.

      Also wären 650,56 Euro / 713,89 Euro zu 10 h = 100%

      wie x zu 6h/ 8h?

      Hier setzt die Gemeinde bei der weiteren Berechnung bei 6 h den Faktor 100 ein, bei 8 h Faktor 133 und bei 10 h Faktor 167. Dazu wird weiterhin wie folgt gerechnet:

      umlagefähige Praxis:

      1,285 Mio Euro

      Rechengröße 6 h à 40 Kinder = 40*100/100= 40

      Rechengröße 8 h á 100 Kinder = 100*133/100= 133

      Rechengröße 10 h á 10 Kinder = 10*167/100= 16,7

      40+133+16,7= 189,7

      1,285 Mio Euro / 189,7 = 6773,85

      (6 h á 40 Kinder = 6773,85x40 pro Jahr 270954 Euro)

      (8h á 100 Kinder = pro Jahr 900922,05 Euro)

      (10há 10 Kinder = pro Jahr 113123,30 Euro)

      Kontrolle= 270954+900922,05+113123,30= 128499,35

      6 h = 6773,85*100/100= /12= 564,49 Euro

      8 H= 6773,85*133/100 = 9009,22 Euro / 12 = 750,77 Euro

      10h= 6773,85*167/100= 11312,33 Euro / 12= 942,69 Euro

      Höchstbeiträge danach sozial gestaffelt nach Einkommen.

      Wie geschrieben, die o.g. Zahlen sind fiktiv.

      Wenn ich schaue:

      Platzkosten allgemein Höchstbeitrag = Theorie 650,56 Euro

      Praxis= 713,89Euro darf nicht höher sein als der Elternbeitrag:

      6h= 564,49 Euro

      8h= 750,77 Euro

      9h= 942,69 Euro.

      Da die Satzungen meist mehrere Jahre im Bestand bleiben, ändern sich nicht die Beiträge der Eltern.Auch wenn der Landkreis mit Kita-Vertrag mehr Geld zahlen würde an die Gemeinden (Mehrausgleichverordnung, mehr Personal und mehr Kinder), würde sich nichts ändern. Dazu kämen Ausnahmegenehmigungen für mehr Kinder. Wie zählt das? Ich gehe mal davon aus, dass die Stundenzahl der Erzieher erhöht würde, denn neue Erzieher sind nur bedingt hinzugekommen.

      Ebenso wären die Zuschüsse nicht korrekt berechnet, wenn die händisch mit einer Excel-tabelle ausgerechnet werden, denn die Zuschüsse werden nicht zugeordnet, da sie u.a. um die Kreisumlage gekürzt sind. Effektiv lässt sich nicht feststellen, wie viel z.B die kommunale Kita erhälten hätte nach § KitaG und wie viel freie sowie Kindertagespflege.

      BG

      Tree

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        #4
        Guten Morgen Tree,

        ich bin nicht sicher, ob ich jetzt richtig verstanden habe, worauf Sie hinauswollen. Ich versuche kurz zu erklären, wie es bei uns (Amtsverwaltung mit acht kommunalen Einrichtungen) gehandhabt wird.

        Die tatsächlichen Platzkosten abzüglich der institutionellen Förderung (die Kreisumlage wird nicht abgezogen) ergibt die umlagefähigen Platzkosten und damit den Höchstbeitrag. Der teuerste Platz ist die 10 Stunden Krippenbetreuung bei einer Familie mit einem Kind und dem höchsten Verdienst. Dieser Platz kostet 100%. Hiervon ausgehend werden alle anderen Beiträge heruntergerechnet. Also Kindergarten ist günstiger als Krippe, 8 Stunden kosten weniger als 10, mehrere Kinder im Haushalt und ein niedriges Einkommen verringern den Beitrag. Nur die Eltern mit o.g. Krippenplatz zahlen den Höchstsatz, alle Anderen entsprechend weniger. Die Kosten werden alle zwei Jahre kalkuliert.

        Nur wenn also alle Kinder aus einer gut betuchten Familie mit nur einem Kind stammen und in der Krippe 10 Stunden betreut werden, könnte die Kommune ihre Kosten decken. Die Finanzierungslücke, die hier entsteht, muss aus anderen Mitteln der Kommune geschlossen werden. Je nach Struktur der Betreuung und der Elternhäuser kann diese Lücke recht stattlich sein.

        Viele Grüße

        jazero

        Kommentar


          #5
          Guten Morgen Jazero,

          ok, sehe ich auch so wie Sie.

          Dann wäre jedoch die Berechnung der Verwaltung , die ich als beispielhafte Berechnung angeführt habe, falsch.

          Denn so ist der Rechenweg.

          Wobei mit den Zuschüssen hier wirklich nur händisch gerechnet wird, d.h. ohne Berücksichtigung der Mehrausgleichsverordnung vom letzten Jahr. Es werden lediglich die Zuschüsse der pädagogischen Personalkosten berechnet und dann mit einem alten Stand (86,3% für Krippe) für die Jahre 2016 und 2017.

          BG

          Tree

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            #6
            Hallo,

            sorry, dass ich eine Leiche wecke, aber ich befasse mich gerade mit dem Thema.

            Nur wenn also alle Kinder aus einer gut betuchten Familie mit nur einem Kind stammen und in der Krippe 10 Stunden betreut werden, könnte die Kommune ihre Kosten decken.
            Das ist so nicht richtig.

            Nur wenn also alle Kinder aus einer gut betuchten Familie mit nur einem Kind stammen, könnte die Kommune ihre Kosten decken.

            So weit ist das richtig. Aber Kinder, die kürzere Zeit betreut werden oder älter sind, verursachen weniger Kosten und zahlen deshalb weniger Beitrag.

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              #7
              Ich möchte gerne etwas Grundsätzliches zu dieser Frage sagen, die m.E. eine ebenso schiefe Perspektive eröffnet wie die Frage, ob "die Zuschüsse des Landes auskömmlich sind"!

              Die Antwort ist einfach: NEIN und NEIN!

              Weder erbringt die Gemeinde eine Leistung, die sie sich bezahlen lässt, noch ist Kindertagesbetreuung eine Landesaufgabe für die das Land die Kosten zu tragen hat.

              So ungern man es vielleicht hören mag, aber Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Aufgabe! Es liegt also in der Natur der Sache, dass Landkreis und Gemeinde Kosten zu tragen haben. Eltern und das Land "beteiligen" sich an den Kosten. So sehen es SGB VIII und KitaG vor.

              Man kann das politisch kritisieren, man kann dies gesetzlich verändern - aber noch ist es so und damit ist die Annahme einer Kostendeckung grundsätzlich schief.
              Es grüßt freundlich
              Detlef Diskowski

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                #8
                Lieber Herr Diskowski,

                Genau das ist es wohl, was viele Kommunen noch immer nicht verstehen wollen. Und mit verlaub, der Städt- und Gemeindebund unterstützt sie ja auch tatkräftig dabei. Aussagen wie " Eine Gemeinde muss es sich leisten können" oder "Kinderbetreuung darf kein Zuschussgeschäft sein" sind weder selten noch besonders hilfreich. Ich war inzwischen in vielen Kommunen unterwegs und trotz diverser Urteile und schriftlicher Unterlagen wird immer nur von Kostendeckung gesprochen. Das der Bürger sich dabei komplett verschaukelt vorkommt ist dann das unschöne Ergebnis. Bei Bürgerfragestunden argumentiere ich sehr gern, wenn die Kommune offen kommuniziert, dass sie unter Berücksichtigung ihrer Kalkulation mindestens ein Prozentsatz von X übernimmt, das Verständnis der Bürger für angemessene Beiträge viel höher wäre und der Widerstand deutlich geringer. Leider häufig ohne Erfolg, da es vielfach am Grundverständnis fehlt.

                In diesem Sinne ein sonniges Wochenende

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                  #9
                  So ungern man es vielleicht hören mag, aber Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Aufgabe! Es liegt also in der Natur der Sache, dass Landkreis und Gemeinde Kosten zu tragen haben. Eltern und das Land "beteiligen" sich an den Kosten.
                  Das ist völlig richtig und gut so. Wohin es führt, wenn sich mehrere Verantwortliche eine Aufgabe teilen, ist am BER zu sehen.

                  Allerdings müssen die Partner bei einem solchen Modell ebenbürtig sein, sonst gehen hier die Kommunen finanziell in die Knie. So kommt mir beim Lesen der Berichte über die Studie der Bertelsmann-Stiftung die Frage, ob sich das Land ausreichend an der Finanzierung beteiligt. Vielleicht sollte sich der Städte- und Gemeindebund in dieser Frage stärker engagieren.

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                    #10
                    Guten Tag,

                    Genau das ist es wohl, was viele Kommunen noch immer nicht verstehen wollen. Und mit verlaub, der Städt- und Gemeindebund unterstützt sie ja auch tatkräftig dabei. Aussagen wie " Eine Gemeinde muss es sich leisten können" oder "Kinderbetreuung darf kein Zuschussgeschäft sein" sind weder selten noch besonders hilfreich. Ich war inzwischen in vielen Kommunen unterwegs und trotz diverser Urteile und schriftlicher Unterlagen wird immer nur von Kostendeckung gesprochen. Das der Bürger sich dabei komplett verschaukelt vorkommt ist dann das unschöne Ergebnis. Bei Bürgerfragestunden argumentiere ich sehr gern, wenn die Kommune offen kommuniziert, dass sie unter Berücksichtigung ihrer Kalkulation mindestens ein Prozentsatz von X übernimmt, das Verständnis der Bürger für angemessene Beiträge viel höher wäre und der Widerstand deutlich geringer. Leider häufig ohne Erfolg, da es vielfach am Grundverständnis fehlt.
                    Grundsätzlich stimme ich dem zu, aber jetzt zum Rundumschlag auszuholen und die Kommunen hier grundlegend zu verteufeln, halte ich für falsch!

                    Ja es ist eine kommunale Aufgabe, aber so wie es in allen Belangen der kommunalen Verwaltungen vorkommt, muss sich der Kämmerer Gedanken machen, wie man diese Kosten finanzieren kann. Insofern liegt der Kostendeckungsgedanke m.M.n. in der Natur der Sache, nicht unmittelbar im Bezug auf Kindertagesbetreuung.

                    So ungern man es vielleicht hören mag, aber Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Aufgabe! Es liegt also in der Natur der Sache, dass Landkreis und Gemeinde Kosten zu tragen haben. Eltern und das Land "beteiligen" sich an den Kosten.
                    Dem stimme ich ebenso zu. Aber genau das untermauert meine o.g. These. Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung ruht, wie geschrieben auf mehreren Säulen. Und daher ist es eben nicht nur die Kommune, der man hier den schwarzen Peter zuschieben sollte. Ich kann die Argumentation der Elternschaft verstehen, aber unter dem Strich bleibt bestehen, dass sie sich ebenso an den Kosten zu beteiligen haben.

                    Insofern möchte ich den Vorrednern mit meinem Beitrag nicht widersprechen, sondern für ein ganzheitliches Verständnis werben. Denn jede Säule der Finanzierung hat Ihre eigenen Sorgen und Nöte und ich denke man sollte zumindest versuchen sie zu verstehen. Die durchaus komplizierte Finanzierungssystematik löst man nicht, wenn man einer der Säulen die Schuld zu schiebt. Insofern hoffe ich, dass bei einer Novellierung alle Säulen sachlich miteinander sprechen, um von einer guten Lösung zu profitieren. Vielleicht erreicht man zukünftig durch "ebenbürtige" Gespräche ja eine Erweiterung der Beitragsfreiheit

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                      #11
                      Lieber Herr Raspel,


                      Grundsätzlich stimme ich dem zu, aber jetzt zum Rundumschlag auszuholen und die Kommunen hier grundlegend zu verteufeln, halte ich für falsch!

                      Ja es ist eine kommunale Aufgabe, aber so wie es in allen Belangen der kommunalen Verwaltungen vorkommt, muss sich der Kämmerer Gedanken machen, wie man diese Kosten finanzieren kann. Insofern liegt der Kostendeckungsgedanke m.M.n. in der Natur der Sache, nicht unmittelbar im Bezug auf Kindertagesbetreuung.
                      Sicherlich sollte ein Kämmerer immer eine schwarze 0 im Auge haben, soweit so richtig. Das Problem der vergangenen 20 Jahre ist jedoch, dass eine vielzahl von Kommunen, aktiv Beiträge erhoben haben, die zu deutlich mehr als nur einer Kostendeckung führten. Das kann passieren, sollte es aber nicht. Statt jetzt aber den Fehler einzuräumen und mit mehr Selbstkritik in die Zukunft zu blicken werden allerortens rückwirkende Satzungen erlassen, die angeblich niemandem benachteiligen (wer vorher den Mindestbeitrag zahlte und nun noch immer den selben, ist übrigens benachteiligt), um einen Teil des Geldes eingehalten zu dürfen. Und so etwas hat nichts mit Transparenz oder einem gesunden Miteinander zu tun, sondern ausschließlich mit der Arroganz der Verwaltung. Wenn dann der sensibilisierte Bürger gegen jeden und alles eine Normenkontrollklage anstrebt habe ich dafür mehr als nur Verständnis.

                      Beste Grüße

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo Golfer,

                        selbstverständlich gehe ich hier von der Rechtmäßigkeit der Verwaltung aus. Nicht rechtmäßiges Verhalten, wie die bewusste Überdeckung, verurteile ich genauso Ich lehne mich aber mal aus dem Fenster und behaupte, dass die Möglichkeit besteht , dass insbesondere private Träger im Laufe der Jahre, durch gestiegene Nebenkosten, hätten mehr Elternbeiträge bekommen können Was würde dann moralisch ( nicht einmal rechtlich gemeint) passieren, wenn in einer neuen Kalkulation ein wesentlich höherer Höchstbeitrag errechnet werden würde?! Und nun die nächste steile These: Eventuell wäre dieses Defizit dann in der Refinanzierung durch die Kommune ausgeglichen worden ?!

                        Wie gesagt, man kann hier auch andere (zugegeben zugespitzte) Szenarien zeichnen, die durchaus möglich wären.

                        Ich möchte nur damit sagen, dass es eben nicht alles Schwarz und Weiß ist, wie es unter Umständen dargestellt wird. Unrechtmäßiges Verhalten auf allen Seiten ist trotzdem abzulehnen.

                        (wer vorher den Mindestbeitrag zahlte und nun noch immer den selben, ist übrigens benachteiligt),
                        Dem konnte ich jetzt nicht folgen?!

                        Kommentar


                          #13
                          (wer vorher den Mindestbeitrag zahlte und nun noch immer den selben, ist übrigens benachteiligt),
                          Dem konnte ich jetzt nicht folgen?!
                          Der Mindestbeitrag errechnet sich nach gesetzlicher Grundlage, erläutert im Kompendium*, aus der häuslichen Ersparnis.

                          Für 2018 liegt er bei

                          Krippe, Kindergarten 14 €, bei längerer Betreuung 20 €

                          Hort 9 €.

                          Bis zu einem Mindesteinkommen von je nach Region ca. 1700 €, je nach Kinderzahl noch mehr, darf dieser Mindestbeitrag nicht überschritten werden.

                          Schaut man in alte Satzungen, in denen der Beitrag nach der Methode "Pi mal Daumen" festgelegt wurde, findet man erhebliche Überschreitungen. 50 € (Hort 30 €) beim Mindesteinkommen sind vielerorts üblich.

                          Betroffene Eltern können bei der Jugendhilfe Antrag ** auf Erstattung stellen, damit entfällt für die Träger der Druck, ihre Satzungen gesetzeskonform zu gestalten.***

                          Nebenbei: Ich habe wohl dem Ministerium zu unrecht mangelhafte Unterstützung der Träger bei der Satzungsgestaltung (in Vor-Kompendium-Zeiten) unterstellt. Küzlich habe ich gehört, dass sich der Städte-und-Gemeindebund Einmischung verbeten hat.

                          * https://www.liga-brandenburg.de/Komp...pdf-898786.pdf

                          ** Siehe dazu viewtopic.php?f=33&t=538&start=10#p1263 (zweite Hälfte)

                          *** Das sind dann die 2% Eltern, die in der Bertelsmann-Studie angegeben haben, keinen Beitrag zu zahlen. (Brandenburg war mit 2% Schlusslicht aller Bundesländer.) Dass die häusliche Ersparnis kein echter Beitrag ist, haben die Autoren der Studie nicht erkannt. (Die Verfasser der Gesetzesänderung zur Beitragsfreiheit im Vorschuljahr wohl auch nicht.)

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                            #14
                            Hallo Hascheff,

                            vielleicht habe ich den Satz zu wörtlich genommen. Für mich ist niemand benachteiligt, wenn er bereits vorher den selben Mindestbeitrag bezahlt hat (vorausgesetzt er liegt im Rahmen des neu errechneten Mindestbeitrages).

                            Denn wenn ich vorher den Mindestbeitrag zahlte und jetzt die Mindesteinkommensgrenze, bis zu der nur der Mindestbeitrag erhoben wird, steigt ( wie gesagt auf ca. 1.700,00 €), zahle ich weiterhin den selben (?!) Mindestbeitrag. Dann bin ich m.E. nicht benachteiligt. Im Gegenteil ich habe noch mehr "Luft" die Mindesteinkommensgrenze zu erreichen. Und sollte der Mindestbeitrag vorher nicht rechtmäßig gewesen sein und nun wird von mir der Mindestbeitrag lt. Kompendium verlangt, bin ich dann nicht mehr benachteiligt, wie behauptet. Daher meine interessierte Nachfrage. Denn ich glaube, dass in den wenigsten Fällen eine Senkung der Mindesteinkommensgrenze eintritt, sonst hätten die Kommunen/Träger ja freiwillig mitgemacht .

                            Das Zusammenspiel von (nicht) sozialverträglichen Kostenbeitragssatzungen/ -ordnungen und der "Elternbeitragsübernahme" nach §90 SGB VIII ist in der Tat interessant und wohl auch kontrovers. Auch hier wird mit der Kostenfrage argumentiert , denn je nachdem welche Seite man präferiert (oder auf welcher Seite man steht), die Mehrkosten trägt die jeweils andere Seite. Zwickmühle

                            Beste Grüße

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                              #15
                              und jetzt die Mindesteinkommensgrenze, bis zu der nur der Mindestbeitrag erhoben wird, steigt
                              Entweder ich habe mich falsch ausgedrückt oder du hast mich misverstanden oder beides.

                              Du zitiertest dergolfer94, der nach meinem Verständnis kritisierte, dass in alten Satzungen zu hohe Mindestbeiträge erhoben werden.

                              In den alten Satzungen ist das Mindesteinkommen, ab dem die Beiträge wachsen, zu niedrig angesetzt. Es entspricht nicht SGB XII § 85, also zahlen viele unter dieser Einkommensgrenze einen zu hohen Beitrag.

                              Denn ich glaube, dass in den wenigsten Fällen eine Senkung der Mindesteinkommensgrenze eintritt, sonst hätten die Kommunen/Träger ja freiwillig mitgemacht
                              Nein, eine Senkung ist nicht erlaubt und würde kein Einvernehmen beim öTöJh finden. Aber die alten Satzungen bleiben bestehen.

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