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    #16
    Also die Kommunen die ich so kenne haben oder wollten rückwirkend die Kalkulation neu machen und dann "Einfach" neue Beiträge erheben ohne die Einkommsstaffelungen anzupassen

    Das würde jedoch nur funktionieren, wenn niemand benachteiligt wird.

    Das typische Problem, so haben es verschiedene Juristen formuliert, ist ein gleichbleibender zu zahlender Mindestbeitrag. Nach Ansicht der Kommunen gibt es dafür keine neuen Bescheide. Dann sagt der Jurist, der Bürger ist benachteiligt, da er keine Rechtsmittel einlegen kann, folge Nichtigkeit der Satzung.

    Variante 2, es gibt auch für die Mindestbeiträge einen neuen Bescheid, der Bürger kann trotzdem keine Rechtsmittel zulässig einlegen, da er ja (gleiche Beitrag wie vorher) nicht beschwert ist. Folge Nachteil für den Bürger, Ergebnis Nichtigkeit der Rückwirkenden Satzung.

    Lösung: Der neue Mindestbeitrag wird um z.B. 1€ reduziert, Ergebnis alle sind begünstigt und alle können Rechtsmittel einlegen.

    Das es trotzdem Klagen geben wird, steht glaube ich außer Frage...

    Allein die Tatsache, dass in vielen Fällen die bisherige Gebäudeabschreibung komplett durch kalkulierte Mieten ersetzt wird ist, neben typischen handwerklichen Fehlern, ein Angriffspunkt.

    Beste Grüße

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      #17
      ah nun konntet ihr Licht in mein Dunkel bringen ich bin nicht von dem Szenario der gleichbleibenden Staffelung ausgegangen. Aber auch das wäre in der Einvernehmensherstellung problematisch, wie Hascheff ja bereits schrieb.

      Also die Kommunen die ich so kenne
      Natürlich frage ich mich auch, welche Kommunen du kennst, Golfer

      Interessante Ausführungen zum Mindestbeitrag und zur Staffelung. Gibt es die Ausführungen der Juristen irgendwo zu lesen?! ich würde mich freuen, wenn du dies vllt verlinken könntest. Das war mir so in der Weise nicht bewusst. Da ergeben sich wieder mehr Fragen . Aber das führt wohl zu weit.

      PS: Ich finde es nebenbei amüsant eine Benachteiligung durch eine fehlende Benachteiligung (gleichbleibender Mindestbeitrag) zu begründen.

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        #18
        Wenn eine Kommune rückwirkend eine neue Satzung erlässt, dann ist die neue Satzung eine neue Rechtsgrundlage. Somit ist die Kommune aus meiner Sicht gezwungen neue Bescheide zu erlassen (unabhängig davon, ob sich im Einzelnen der zu zahlende Beitrag ändert oder nicht).

        Da sich die Rechtsgrundlage geändert hat (Neue Satzung), sollte es keine Rolle spielen, dass der Bescheid ggf. einen gleichhohen Zahlungsbeitrag ausweist. Somit haben alle Eltern eine Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Ich sehe dann keine Benachteiligung.

        Die Rechtmäßigkeit einer rückwirkend erlassenen Satzung ist ein anderes Thema.

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          #19
          Also Kommunen kenne ich von der Uckermark bis in den Speckgürtel von Berlin. Die Schreiben der Juristen kenne ich zumindest nicht als Veröffentlichungen sondern nur aus den Bewertungen, die diverse Kommunen für die Lösung des Gesamtproblems in Auftrag gegeben haben.

          Spannend ist dann immer der Umgang mit solchen juristischen Einschätzungen. Das reicht von, legen wir mal ganz weit weg bis zu, setzen wir Wort für Wort um ( was ja nicht zwingend eine Ideallösung darstellt)

          Im übrigen bin ich immer dafür, dass eine neue Satzung zu einem neuen Bescheid führt ( das ist sonst wohl sehr blauäugig).

          Aktuell finde ich die "neuen/alten" Platzkostenkalkulationen in vielen Kommunen sehr spannend. Ob es jetzt OHV ist, wo es diesen komischen Vertrag zwischen Kommunen und Landkreis gibt oder BAR wo die Kalkulierte Miete zwischen dem 2 bis 10 fachen der Gebäudeabschreibung liegen soll oder in UM wo dann plötzlich der Geschwisterrabatt gekürzt wird um das Haushaltsloch gering zu halten...

          Als Bürger ist und bleibt eine gewisse Skepsis angesagt, auch wenn sich die Kommune noch so transparent gibt. O-Ton eines BM: Wir machen ja keine neue Satzung, wir korrigieren ja nur einen Fehler in der Kalkulation und niemand hat einen Nachteil" ( außer das ich über Jahre deutlich zu viel bezahlt habe und es jetzt unverzinst wieder bekomme?)

          In diesem Sinne Augen auf und aktiv bleiben

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            #20
            Hallo in die Runde!

            Die Beiträge finde ich gerade sehr spannend. Einige Kommunen in OHV haben rückwirkende Satzungen, aber es fehlen die neuen Betragsbescheide?

            Im Amtsblatt Oranienburgs sind zeitgleich zwei rückwirkende (heilende) Satzungen an Start gegangen. Müssten die nicht - jedenfalls eine davon - wieder "beendet" werden?

            Nun ja, wirklich spannend diese Thematik und der Umgang.

            BG Papa von Dorin

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