Also die Kommunen die ich so kenne haben oder wollten rückwirkend die Kalkulation neu machen und dann "Einfach" neue Beiträge erheben ohne die Einkommsstaffelungen anzupassen
Das würde jedoch nur funktionieren, wenn niemand benachteiligt wird.
Das typische Problem, so haben es verschiedene Juristen formuliert, ist ein gleichbleibender zu zahlender Mindestbeitrag. Nach Ansicht der Kommunen gibt es dafür keine neuen Bescheide. Dann sagt der Jurist, der Bürger ist benachteiligt, da er keine Rechtsmittel einlegen kann, folge Nichtigkeit der Satzung.
Variante 2, es gibt auch für die Mindestbeiträge einen neuen Bescheid, der Bürger kann trotzdem keine Rechtsmittel zulässig einlegen, da er ja (gleiche Beitrag wie vorher) nicht beschwert ist. Folge Nachteil für den Bürger, Ergebnis Nichtigkeit der Rückwirkenden Satzung.
Lösung: Der neue Mindestbeitrag wird um z.B. 1€ reduziert, Ergebnis alle sind begünstigt und alle können Rechtsmittel einlegen.
Das es trotzdem Klagen geben wird, steht glaube ich außer Frage...
Allein die Tatsache, dass in vielen Fällen die bisherige Gebäudeabschreibung komplett durch kalkulierte Mieten ersetzt wird ist, neben typischen handwerklichen Fehlern, ein Angriffspunkt.
Beste Grüße
Das würde jedoch nur funktionieren, wenn niemand benachteiligt wird.
Das typische Problem, so haben es verschiedene Juristen formuliert, ist ein gleichbleibender zu zahlender Mindestbeitrag. Nach Ansicht der Kommunen gibt es dafür keine neuen Bescheide. Dann sagt der Jurist, der Bürger ist benachteiligt, da er keine Rechtsmittel einlegen kann, folge Nichtigkeit der Satzung.
Variante 2, es gibt auch für die Mindestbeiträge einen neuen Bescheid, der Bürger kann trotzdem keine Rechtsmittel zulässig einlegen, da er ja (gleiche Beitrag wie vorher) nicht beschwert ist. Folge Nachteil für den Bürger, Ergebnis Nichtigkeit der Rückwirkenden Satzung.
Lösung: Der neue Mindestbeitrag wird um z.B. 1€ reduziert, Ergebnis alle sind begünstigt und alle können Rechtsmittel einlegen.
Das es trotzdem Klagen geben wird, steht glaube ich außer Frage...
Allein die Tatsache, dass in vielen Fällen die bisherige Gebäudeabschreibung komplett durch kalkulierte Mieten ersetzt wird ist, neben typischen handwerklichen Fehlern, ein Angriffspunkt.
Beste Grüße
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