Sehr geehrte Frau Stobbe,
Sehr geehrter Herr Wilms,
Sehr geehrter Herr Diskowski,
wir als Elternvertretung haben zwei Nachfragen zur Kalkulation des Höchstbeitrags für die Erhebung von Elternbeiträgen gemäß § 17 KitaG.
1. Dr. Baum führt in seinem Gutachten (https://mbjs.brandenburg.de/sixcms/m...nbeitraege.pdf) auf S. 13 aus, dass in der Höchstbeitragsberechnung nur die Kosten zu berücksichtigen sind, die nicht bereits durch institutionelle Förderung der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt sind. Beitragsfähig sind laut den Ausführungen von Dr. Baum die durchschnittlichen Platzkosten abzüglich der Personalkostenzuschüsse des örtlichen Jugendhilfeträgers gemäß § 16 Abs. 2 KitaG. Sind diese Kosten nach allgemein anerkannter Rechtsmeinung bei der Höchstbeitragsberechnung in Abzug zu bringen? Welche weiteren Rechtsquellen (neben dem KitaG) können dafür herangezogen werden?
2. Gemäß § 16 Abs. 3 KitaG stellt die Gemeinde dem Träger einer [...] Kindertagesstätte das Grundstück einschließlich der Gebäude zur Verfügung und trägt die bei sparsamer Betriebsführung notwendigen Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten für Gebäude und Grundstücke. Sind diese Kosten bei der Höchstbeitragsberechnung des Elternbeitrags ebenfalls in Abzug zu bringen, da sie ja bereits von der Gemeinde übernommen wurden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße
W. Kahl
Sehr geehrter Herr Wilms,
Sehr geehrter Herr Diskowski,
wir als Elternvertretung haben zwei Nachfragen zur Kalkulation des Höchstbeitrags für die Erhebung von Elternbeiträgen gemäß § 17 KitaG.
1. Dr. Baum führt in seinem Gutachten (https://mbjs.brandenburg.de/sixcms/m...nbeitraege.pdf) auf S. 13 aus, dass in der Höchstbeitragsberechnung nur die Kosten zu berücksichtigen sind, die nicht bereits durch institutionelle Förderung der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt sind. Beitragsfähig sind laut den Ausführungen von Dr. Baum die durchschnittlichen Platzkosten abzüglich der Personalkostenzuschüsse des örtlichen Jugendhilfeträgers gemäß § 16 Abs. 2 KitaG. Sind diese Kosten nach allgemein anerkannter Rechtsmeinung bei der Höchstbeitragsberechnung in Abzug zu bringen? Welche weiteren Rechtsquellen (neben dem KitaG) können dafür herangezogen werden?
2. Gemäß § 16 Abs. 3 KitaG stellt die Gemeinde dem Träger einer [...] Kindertagesstätte das Grundstück einschließlich der Gebäude zur Verfügung und trägt die bei sparsamer Betriebsführung notwendigen Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten für Gebäude und Grundstücke. Sind diese Kosten bei der Höchstbeitragsberechnung des Elternbeitrags ebenfalls in Abzug zu bringen, da sie ja bereits von der Gemeinde übernommen wurden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße
W. Kahl
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