Sehr geehrter Herr Wilms,
Ihre Antwort finde ich erschreckend. Das MBJS als Gesetzgeber formuliert ein KitaG so schwammig, dass "der Wortlaut des Gesetzes beide Möglichkeiten offen lässt", d.h. die Einrichtungsträger frei entscheiden können, ob andere als die Zuschüsse nach §16 Abs. 2 KitaG bei der Berechnung der Elternbeiträge Berücksichtigung finden oder nicht. Das bedeutet doch im Umkehrschluss, dass überhöhte Elternbeiträge gezahlt werden, wenn nicht alle Zuschüsse zuvor in Ansatz gebracht worden sind und die Kommunen so Gewinne erwirtschaften können. Ist z.B. eine Kommune auch Einrichtungsträger, dann setzt die ihren Anteil nach §16 Abs. 3 KitaG auf Null und erhält höhere Elternbeiträge, obwohl sie zu einem Eigenanteil (= entstehender Gewinn) verpflichtet wäre. Ebenso bleibt die Definition der vom Träger zu erbringenden Eigenleistung nach §14 Abs.2 völlig unbestimmt.
Warum hat der Gesetzgeber keine Aussagen hinsichtlich der Anrechenbarkeit von Zuschüssen getroffen? Warum hat der Gesetzgeber keine Grundsätze zur Kalkulation der Elternbeiträge festgelegt? Wie kann es sein, dass nach Aussage von Frau Petereit vom Deutschen Städte- und Gemeindebund Landkreise mit anderen Personalkosten rechnen und dementsprechend nicht alle Zuschüsse vom Land bei den Kommunen ankommen?
Warum will niemand die Verantwortung für das ganze Chaos übernehmen, das sich dank fehlender Kommunalaufsicht in den letzten 13 Jahren ungehindert entwickeln konnte? 150 Klagen vor der Verwaltungsgericht zeigen, dass es sich nicht nur um Einzelfälle handelt.
Kann nicht das MBJS die ganze Problematik als "Chefsache" an sich ziehen und eine umfassende Untersuchung durch Externe veranlassen? Es muss doch erklärbar sein, warum man in einer Gemeinde das mehr als Dreifache für die gleiche Kinderbetreuung bezahlen muss wie in einer anderen Gemeinde, alles innerhalb Brandenburgs. Es muss Transparenz geschaffen werden, d.h. die Kommunen müssen verpflichtet werden, die Kalkulationen zu veröffentlichen.
Momentan erarbeiten sich die Eltern alles mühsam in ihrer Freizeit, auch gegen den Widerstand der Kommunalverwaltungen, hinterfragen und untersuchen, weil sich niemand zuständig fühlt. Das kann jedoch ebenso wenig die Lösung der Probleme sein wie die Tatsache, dass der Rechtsweg beschritten werden muss, um Auslegungen der Gesetzestexte zu erhalten. Hier ist ebenfalls das MBJS gefordert, auch um Eltern und Gerichte zu entlasten.
Mit freundlichen Grüßen
Interessierte Mutter
Ihre Antwort finde ich erschreckend. Das MBJS als Gesetzgeber formuliert ein KitaG so schwammig, dass "der Wortlaut des Gesetzes beide Möglichkeiten offen lässt", d.h. die Einrichtungsträger frei entscheiden können, ob andere als die Zuschüsse nach §16 Abs. 2 KitaG bei der Berechnung der Elternbeiträge Berücksichtigung finden oder nicht. Das bedeutet doch im Umkehrschluss, dass überhöhte Elternbeiträge gezahlt werden, wenn nicht alle Zuschüsse zuvor in Ansatz gebracht worden sind und die Kommunen so Gewinne erwirtschaften können. Ist z.B. eine Kommune auch Einrichtungsträger, dann setzt die ihren Anteil nach §16 Abs. 3 KitaG auf Null und erhält höhere Elternbeiträge, obwohl sie zu einem Eigenanteil (= entstehender Gewinn) verpflichtet wäre. Ebenso bleibt die Definition der vom Träger zu erbringenden Eigenleistung nach §14 Abs.2 völlig unbestimmt.
Warum hat der Gesetzgeber keine Aussagen hinsichtlich der Anrechenbarkeit von Zuschüssen getroffen? Warum hat der Gesetzgeber keine Grundsätze zur Kalkulation der Elternbeiträge festgelegt? Wie kann es sein, dass nach Aussage von Frau Petereit vom Deutschen Städte- und Gemeindebund Landkreise mit anderen Personalkosten rechnen und dementsprechend nicht alle Zuschüsse vom Land bei den Kommunen ankommen?
Warum will niemand die Verantwortung für das ganze Chaos übernehmen, das sich dank fehlender Kommunalaufsicht in den letzten 13 Jahren ungehindert entwickeln konnte? 150 Klagen vor der Verwaltungsgericht zeigen, dass es sich nicht nur um Einzelfälle handelt.
Kann nicht das MBJS die ganze Problematik als "Chefsache" an sich ziehen und eine umfassende Untersuchung durch Externe veranlassen? Es muss doch erklärbar sein, warum man in einer Gemeinde das mehr als Dreifache für die gleiche Kinderbetreuung bezahlen muss wie in einer anderen Gemeinde, alles innerhalb Brandenburgs. Es muss Transparenz geschaffen werden, d.h. die Kommunen müssen verpflichtet werden, die Kalkulationen zu veröffentlichen.
Momentan erarbeiten sich die Eltern alles mühsam in ihrer Freizeit, auch gegen den Widerstand der Kommunalverwaltungen, hinterfragen und untersuchen, weil sich niemand zuständig fühlt. Das kann jedoch ebenso wenig die Lösung der Probleme sein wie die Tatsache, dass der Rechtsweg beschritten werden muss, um Auslegungen der Gesetzestexte zu erhalten. Hier ist ebenfalls das MBJS gefordert, auch um Eltern und Gerichte zu entlasten.
Mit freundlichen Grüßen
Interessierte Mutter
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