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Ein bemerkenswertes Urteil des Landgerichts Berlin AZ.: 15 0 11/19

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    #31
    Hallo Hascheff,
    der m.E. einzige gültige Maßstab ist das KitaG. Dort steht im § 16 Abs.3, wie ich in meiner obigen Antwort dargestellt habe, "Grundstück und Gebäude sowie die Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten für Grundstück und Gebäude" und nicht "Gebäudekosten".
    Also, nur in Bezug auf die Bezeichnung der jeweiligen Kostenstellen (welche Kosten sich tatsächlich dahinter verbergen, kann ich nicht beurteilen) scheinen mir zweifelsfrei z.B. die Reinigungskräftezu den Bewirtschaftskosten für das Gebäude zu zählen.
    Dass man das Ergebnis für erstaunlich, erschreckend, bemerkenswert... hoch hält, ist eine persönliche Sichtweise. Ich z.B.war überrascht, dass der Anteil der Kosten des notwendigen pädagogischen Personals an den Gesamtkosten in diesen Krippen- und Kiga-Kosten 75% beträgt und dass der Kreisanteil (§ 16 Abs. 2) an den Kosten des pädagogischen Personals lediglich bei 73% liegt. (Ich lege die Berechnungen mal bei, vielleicht entdecken Sie ja einen Fehler. - leider nur als pdf. Das Programm erlaubt kein Hochladen von Excel-Dateien.)
    Angehängte Dateien
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #32
      Hallo Herr Diskowski,
      Zitat von Detlef Diskowski Beitrag anzeigen
      Grundstück und Gebäude sowie die Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten für Grundstück und Gebäude
      Geschenkt, wir wissen, was gemeint ist.

      Zitat von Detlef Diskowski Beitrag anzeigen
      Das Programm erlaubt kein Hochladen von Excel-Dateien.
      Relativ einfach lässt sich jede Datei in eine Zip-datei umwandeln. Ich glaube, das kann Windows allein.

      Zitat von Detlef Diskowski Beitrag anzeigen
      erstaunlich, erschreckend, bemerkenswert
      Ja, man muss aber vorsichtig sein, es ist ein Einzelfall. Wir wissen nicht, ob es irgendwelche Besonderheiten vorliegen. Ich schätze, dass Personal über den Schlüssel hinaus beschäftigt wird. Erstaunlich ist schon, dass es keine Erhebungen gibt.

      Zitat von Detlef Diskowski Beitrag anzeigen
      scheinen mir zweifelsfrei z.B. die Reinigungskräfte zu den Bewirtschaftskosten für das Gebäude zu zählen.
      Winterdienst, Rasenmähen, Fensterputz ja, aber die tägliche Reinigung der Räume? Den Aufwand halte ich auch nicht für vernachlässigbar.
      Man kann sich vorstellen, die Kommune mietet Räume von einem privaten Vermieter und stellt sie der Einrichtung zur Verfügung. Wenn keine Außenanlagen erförderlich wären, könnte man ganz einfach die Kosten zuordnen.
      Theoretisch einfach, aberr nicht praktisch. Besser wäre schon, man dürfte alles in einen Topf werfen.

      Freundliche Grüße
      Hascheff

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