Sehr geehrter Herr Diskowski,
wir haben mit einem freien Träger einen Mietvertrag geschlossen. Dieser erhält gem. Mietvertrag einen Mietkostenausgleich für die Bereitstellung des Gebäudes.
Diese Kosten sollen den Ausgleich zu den anderen Trägern darstellen, da diese das Gebäude von der Stadt gestellt bekommen.
Für alle anderen Kosten wurde durch die Stadt eine Richtlinie beschlossen, welche den kommunaler Zuschuss für Kitas gem. § 16 (3) Satz 2 KitaG regelt.
Ein Punkt der RL besagt, dass die Träger 10 % der Gesamtausgaben selbst zu tragen haben.
Seit dem Beschluss der Richtlinie wurden die Mietkosten jeweils bei den Einnahmen wie Ausgaben verbucht. Auf die Ausgaben wurden gesamt 10 % EA erhoben
Der Träger hat sich jetzt an uns gewandt und ist damit nicht einverstanden, dass die Mietkosten den Einnahmen sowie den Ausgaben zugerechnet werden sollen.
Da die Mietkosten in den Gesamtausgaben enthalten sind, würden auch auf die Mietkosten gem. Richtlinie der Eigenanteil in Höhe von 10 % Eigenanteil anfallen. Dies sieht der Träger als nicht gerechtfertigt an.
Nach Rücksprache mit andern Gemeinden konnte nicht geklärt werden, wie der Umgang mit Mietkosten erfolgen sollte, da anderen Gemeinden andere Lösungswege eingeschlagen haben.
Aus Sicht der Stadt sind die Mietkosten bereits der Ausgleich für das Gebäude von der Stadt an den Träger sind, sollten sie vielleicht gar nicht in den Einnahmen sowohl Ausgaben auftauchen, maximal in den Einnahmen. Dann würde der Träger aber keinen Zuschuss mehr erhalten.
Varianten der Berechnung
Mit freundlichem Gruß
A. Grasse
wir haben mit einem freien Träger einen Mietvertrag geschlossen. Dieser erhält gem. Mietvertrag einen Mietkostenausgleich für die Bereitstellung des Gebäudes.
Diese Kosten sollen den Ausgleich zu den anderen Trägern darstellen, da diese das Gebäude von der Stadt gestellt bekommen.
Für alle anderen Kosten wurde durch die Stadt eine Richtlinie beschlossen, welche den kommunaler Zuschuss für Kitas gem. § 16 (3) Satz 2 KitaG regelt.
Ein Punkt der RL besagt, dass die Träger 10 % der Gesamtausgaben selbst zu tragen haben.
Seit dem Beschluss der Richtlinie wurden die Mietkosten jeweils bei den Einnahmen wie Ausgaben verbucht. Auf die Ausgaben wurden gesamt 10 % EA erhoben
Der Träger hat sich jetzt an uns gewandt und ist damit nicht einverstanden, dass die Mietkosten den Einnahmen sowie den Ausgaben zugerechnet werden sollen.
Da die Mietkosten in den Gesamtausgaben enthalten sind, würden auch auf die Mietkosten gem. Richtlinie der Eigenanteil in Höhe von 10 % Eigenanteil anfallen. Dies sieht der Träger als nicht gerechtfertigt an.
Nach Rücksprache mit andern Gemeinden konnte nicht geklärt werden, wie der Umgang mit Mietkosten erfolgen sollte, da anderen Gemeinden andere Lösungswege eingeschlagen haben.
Aus Sicht der Stadt sind die Mietkosten bereits der Ausgleich für das Gebäude von der Stadt an den Träger sind, sollten sie vielleicht gar nicht in den Einnahmen sowohl Ausgaben auftauchen, maximal in den Einnahmen. Dann würde der Träger aber keinen Zuschuss mehr erhalten.
Varianten der Berechnung
- Würde ich sie den Einnahmen und Ausgaben zuordnen, entstünde ein Zuschuss gem. § 16 (3).
- Würde ich die Kosten nur den Einnahmen zuordnen, würde der Träger keinen Zuschuss erhalten.
- Gleiches gilt, wenn die Miete bei den Einnahmen sowie Ausgaben nicht berechnet wird
Mit freundlichem Gruß
A. Grasse
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