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Mustersatzung: Berücksichtigung der drei Altersgruppen: Krippe - Kiga - Hort

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    Mustersatzung: Berücksichtigung der drei Altersgruppen: Krippe - Kiga - Hort

    Versuch einer Zusammenfassung des bisherigen Diskussionsstandes aus anderen Posts:
    1. Es sollte also nach Krippen-, Kiga- und Hortkind differenziert werden. Das gebietet m.E. das Äquivalenzprinzipg (dass die Leistung der Gebühr entspricht). Die kann und muss keineswegs in letzter Genauigkeit abgebildet werden. Allerdings sind die erheblichen Personalkostenunterschiede (bedingt durch die Personalzumessungen) zu berücksichtigen. Man kommt also um die Differenzierung nach diesen drei Gruppen m.E. nicht herum. Wenn man aber stattdesseb einheitliche Elternbeiträge will, dann nur auf dem Niveau der jeweils günstigten Beitragsgruppe. (Also wenn in einer Krippe/Kiga-Einrichtung dann auf Basis des Kiga-Elternbeitrags.)

    2. Die Differenzierung muss wenigstens plausibel begründet werden. Der Vorschlag in dem Entwurf der Musterbeitragssatzung (100 : 70 : 35 auf S.29) enthält m.W. keine Begründung; das ist ein Problem.
    Der Forumsteilnehmer Hascheff (s.o.) bietet hier eine hinreichend genaue Differenzierung auf der Basis der ihm vorliegenden Betriebskosten an. Dies wäre aber auch mit dem Excel-Tool sehr konkret für die eigene Einrichtung, den eigenen Träger zu ermitteln. (s. unten)

    Nach meiner Kenntnis der Rechtslage und der bisherigen gerichtlichen Entscheidungen hat der Träger einen großen Spielraum bei der Festlegung - er muss allerdings deutlich machen, dass er die ihm zur Verfügung stehenden Daten genutzt hat, um eine plausible Bestimmung der Platzkosten vorzunehmen.


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    Exeltool:
    Hallo, dieses im folgenden vorgestellte Tool ist für alle Träger nützlich. Es wird sich nicht vermeiden lassen, dass im Zuge der Umsetzung des "Gute-Kita"-Gesetzes alle Träger neue Satzungen/Beitragsordnungen beschließen müssen. Grund sind die Veränderungen im unteren Einkommensbereich. Aber natürlich muss
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

    #2
    Zitat von Detlef Diskowski Beitrag anzeigen
    Das gebietet m.E. das Äquivalenzprinzipg (dass die Leistung der Gebühr entspricht).
    Ja, Sie haben recht. Das ist mir jetzt erst aufgefallen, dass der Vorschlag aus der Mustersatzung nur Rechtssicherheit in Bezug auf § 17 Abs. 1 S. 1 KitaG bietet. Wenn es nicht besser gänge, müsste man eine Schätzung akzeptieren ...

    Eine Gemeinsamkeit von meiner Lösung und der der Mustersatzung ist das Bemühen um landesweite Einheitlichkeit. Dazu muss das Verfahren aber allseits akzeptabel sein und da sehe ich bei meinem Vorschlag Vorteile.

    Kommentar


      #3
      Ich stimme Ihnen zu; Ihr Berechnungsmodell ist zweifellos sachgerechter als die Annahme von Prozenten (für Krippe, Kindergarten, Hort), selbst wenn diese besser hergeleitet und begründet wären. Der Grund liegt m.E. in der unsicheren Ermittlung der 100%, als dem Ausgangswert. Ich will das hier etwas ausführen, damit die Überlegungen allgemein nachvollzogen werden können.
      Im Entwurf wird auf S. 23 vorgeschlagen: "- Ermittlung der beitragsfähigen betriebsbedingten Gesamtbetriebskosten der konkreten Einrichtung oder aller Einrichtungen des Trägers in dem Gemeindegebiet
      - Division der ermittelten Gesamtbetriebskosten durch die Zahl der in der Betriebserlaubnis genehmigten Plätze."


      Warum die Plätze nach Betriebserlaubnis als Teiler keine sinnvolle Grundlage darstellen, ist an anderer Stelle ausgeführt worden. https://kita-brandenburg-forum.de/fo...-beitr%C3%A4ge Es sollte der Jahresdurchschnitt an den vier Stichtagen gewählt werden.

      Die großen Unschärfen treten allerdings bei der Ermittlung der Gesamtbetriebskosten auf. Besonders stark werden die Betriebskosten von den Personalkosten bestimmt, die den größten Teil ausmachen. Die Personalkosten sind aber wiederum von der betreuten Altersgruppe und auch vom Betreuungsumfang abhängig. Einrichtungen mit unterschiedlicher altersmäßiger Belegung verursachen daher stark unterschiedliche Platzkosten. Ein Beispiel mit gegriffenen Werten:
      Einrichtung A betreut 40 Krippenkinder und 40 Kiga Kinder jeweils im verlängerten Betreuungsumfang = 40 / 5 = 8 Stellen + 40 / 11 = 3,6 Stellen zusammen 11,6 Stellen x 50.000€ Arbeitgeberbrutto = 580.000€ Gesamtpersonalkosten / 80 Kinder = 7.250€ Personalkosten/Kind/Jahr
      Einrichtung B betreut 40 Kigakinder und 40 Hortkinder jeweils im verkürzten Betreuungsumfang = 40 x 0,8 /11 = 2,9 Stellen + 40 x 0,6 / 15 = 1,6 Stellen zusammen 4,5 Stellen x 50.000€ AGBrutto = 225.000€ Gesamtpersonalkosten / 80 Kinder = 2.812,50€Personalkosten/Kind/Jahr
      Je nachdem in welcher Einrichtung ein Kind betreut wird, können also die Personalkosten und damit die Platzkosten sehr unterschiedliche sein. Daraus ergibt sich m.E. dass die im Entwurf des MBJS vorgeschlagene Durchschnittsbildung (ohne Berücksichtigung der Alterszusammensetzung und der Betreuungsstufen) zu sehr unscharfen Ergebnissen führt. Das müsste man womöglich aus Praktikabilitätsgründen hinnehmen. Allerding liegt mit dem Excel-Tool von Nutzer Hascheff eine relativ einfache Möglichkeit vor, eine genauere Berechnung der Platzkosten vorzunehmen.

      Hallo, dieses im folgenden vorgestellte Tool ist für alle Träger nützlich. Es wird sich nicht vermeiden lassen, dass im Zuge der Umsetzung des "Gute-Kita"-Gesetzes alle Träger neue Satzungen/Beitragsordnungen beschließen müssen. Grund sind die Veränderungen im unteren Einkommensbereich. Aber natürlich muss
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

      Kommentar


        #4
        Ich habe mal mit den mir vorliegenden Zahlen eines Trägers Varianten durchgespielt:

        Die Mindereinnahmen nach den Empfehlungen der Mustersatzung gehen ziemlich genau zu gleichen Teilen auf das Konto der großzügigen prozentualen Abstufungen nach Alter und Betreuungszeit einerseits und der Bildung des maximalen Höchstbeitrags aus dem durchschnittlichen Kostensatz andererseits.

        Wie hoch die Mindereinnahmen sind, kann ich hier gar nicht posten.

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