Versuch einer Zusammenfassung des bisherigen Diskussionsstandes aus anderen Posts:
1. Es sollte also nach Krippen-, Kiga- und Hortkind differenziert werden. Das gebietet m.E. das Äquivalenzprinzipg (dass die Leistung der Gebühr entspricht). Die kann und muss keineswegs in letzter Genauigkeit abgebildet werden. Allerdings sind die erheblichen Personalkostenunterschiede (bedingt durch die Personalzumessungen) zu berücksichtigen. Man kommt also um die Differenzierung nach diesen drei Gruppen m.E. nicht herum. Wenn man aber stattdesseb einheitliche Elternbeiträge will, dann nur auf dem Niveau der jeweils günstigten Beitragsgruppe. (Also wenn in einer Krippe/Kiga-Einrichtung dann auf Basis des Kiga-Elternbeitrags.)
2. Die Differenzierung muss wenigstens plausibel begründet werden. Der Vorschlag in dem Entwurf der Musterbeitragssatzung (100 : 70 : 35 auf S.29) enthält m.W. keine Begründung; das ist ein Problem.
Der Forumsteilnehmer Hascheff (s.o.) bietet hier eine hinreichend genaue Differenzierung auf der Basis der ihm vorliegenden Betriebskosten an. Dies wäre aber auch mit dem Excel-Tool sehr konkret für die eigene Einrichtung, den eigenen Träger zu ermitteln. (s. unten)
Nach meiner Kenntnis der Rechtslage und der bisherigen gerichtlichen Entscheidungen hat der Träger einen großen Spielraum bei der Festlegung - er muss allerdings deutlich machen, dass er die ihm zur Verfügung stehenden Daten genutzt hat, um eine plausible Bestimmung der Platzkosten vorzunehmen.
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Exeltool:
1. Es sollte also nach Krippen-, Kiga- und Hortkind differenziert werden. Das gebietet m.E. das Äquivalenzprinzipg (dass die Leistung der Gebühr entspricht). Die kann und muss keineswegs in letzter Genauigkeit abgebildet werden. Allerdings sind die erheblichen Personalkostenunterschiede (bedingt durch die Personalzumessungen) zu berücksichtigen. Man kommt also um die Differenzierung nach diesen drei Gruppen m.E. nicht herum. Wenn man aber stattdesseb einheitliche Elternbeiträge will, dann nur auf dem Niveau der jeweils günstigten Beitragsgruppe. (Also wenn in einer Krippe/Kiga-Einrichtung dann auf Basis des Kiga-Elternbeitrags.)
2. Die Differenzierung muss wenigstens plausibel begründet werden. Der Vorschlag in dem Entwurf der Musterbeitragssatzung (100 : 70 : 35 auf S.29) enthält m.W. keine Begründung; das ist ein Problem.
Der Forumsteilnehmer Hascheff (s.o.) bietet hier eine hinreichend genaue Differenzierung auf der Basis der ihm vorliegenden Betriebskosten an. Dies wäre aber auch mit dem Excel-Tool sehr konkret für die eigene Einrichtung, den eigenen Träger zu ermitteln. (s. unten)
Nach meiner Kenntnis der Rechtslage und der bisherigen gerichtlichen Entscheidungen hat der Träger einen großen Spielraum bei der Festlegung - er muss allerdings deutlich machen, dass er die ihm zur Verfügung stehenden Daten genutzt hat, um eine plausible Bestimmung der Platzkosten vorzunehmen.
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