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    Fakten und Zahlen

    Hallo Herr Diskowski, Sie haben doch vor einigen Wochen hier im Forum einen Beitrag zu Kitakosten veröffentlicht. Was ist denn in der heutigen MAZ-Ausgabe im Beitrag "Land hat Überblick über Kita-Finanzierung verloren" mit der Aussage der Ministerin gemeint, es lägen nur unzureichende Zahlen vor bzw. die Kenntnisse zur Verteilungslast der Finanzierung wären unzulänglich? Was könnte von der MAZ nicht verstanden worden sein? Hatten Sie nicht am 6.10. im Forum geschrieben, es gäbe Zahlen?
    Beste Grüße
    Patricia S.

    #2
    Sehr geehrte PatriciaS,
    ja, ich hatte am 6.10. geschrieben, dass Zahlen über die Kostenentwicklung der Kindertagesbetreuung und auch über die Verteilung der Lasten auf Land, Jugendämter, Gemeinden und Eltern vorliegen. Mein Ex-Kollege Pörksen und ich haben vor einigen Jahren im Auftag des MBJS die verfügbaren statistischen Daten aufbereitet und zusammen gefasst. Diese Arbeit führen wir seitdem privat fort und veröffentlichen die Ergebnisse, weil wir der Auffassung sind, eine faktenbasierte Diskussion ist allemal besser als eine über gefühlte Realitäten. Eine kleine Grafik mit dem zentralen Ergebnis habe ich hier geopstet:
    https://kita-brandenburg-forum.de/fo...r-finanzierung
    Zuletzt haben wir in der Zeitschrift KiTa-aktuell in zwei Beiträgen und auch im Kommentar zum KitaG die Erhebung und die Ergebnisse ausführlicher dargestellt.
    Wir haben auch (in aller Kürze) die Finanzentwicklung und die sich verändernden Anteile von Gemeinden, Jugendämtern, Land und Eltern mit den jeweiligen Gesetzesänderungen kontrastiert. Ich fand´s spannend ....aber anscheinend, wie auch der MAZ-Artikel zeigt, wurde dies bisher nur wenig zur Kenntnis genommen.
    Also kurz auf Ihre Frage: Ja, es gibt mehr Wissen über die Finanzierung als allgemein in der Diskussion ist.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

    Kommentar


      #3
      Hallo PatriciaS,

      leider kann ich den MAZ-Artikel im Internet nicht lesen, ich müsste ein Abo abschließen. Da ich in Ostbrandenburg lebe, lohnt sich das für mich nicht.

      Da die langfristige Kostenentwicklung, wie Herr Diskowski schreibt, bekannt sein müsste, vermute ich, dass es um die jüngste Entwicklung geht, also konkret um die Folgen der Beitragsbefreiung.
      Dass die 12,50 € je Kind mit nicht zumutbarem Eltenbeitrag nicht ausreichen, weiß das MBJS, wieviel mehr es ist, das weiß es nicht. Es hatte sicher gehofft, dass es mehr weiß, wenn die Kommunen ihre höheren Einnahmeausfälle gemeldet haben. Die Frist dafür ist am 01.11.19 abgelaufen. (§ 6 Abs. 2 Satz 2 KitaBBV) Ich gehe aber davon aus, dass diese Meldung der Kommunen nicht wie erwartet eingetroffen ist. Warum das so ist, lässt sich hier in seiner ganzen Komplexität nicht darstellen.
      • Zum einen kann man vermuten, dass die Kommunen davon ausgegangen sind, dass die Pauschale ausreichend ist. Man kann ihnen nicht verdenken, dass insbesondere im Superwahljahr ihre Aufmerksamkeit anderen Themen galt. Statt auf das Problem hinzuweisen, hat das MBJS eher abgewiegelt. (Infoschreiben S. 4)
      • Dem Ministerium sollte bekannt sein, dass ca. 95 % der Satzungen im Land überarbeitet werden müssen, um den Anforderungen von § 5 Abs. 2 Satz 2 zu genügen. Die Vorstellung, das könnte termingerecht zu schaffen sein, kann man schon nicht mehr als blauäugig bezeichnen. Wenn man dann noch bedenkt,
        - dass die KitaBBV erst Ende August verkündet wurde,
        - Jugendämter Monate für das Einvernehmen brauchen und mit der gleichzeitigen Flut der Satzungen hoffnungslos überfordert wären
        - mit einer neuen Satzung nocht nicht automatisch die Einnahmeausfälle bekannt sind,
        dann fehlen mir einfach die Worte.
      • Den Schaden haben die Wohnortkommunen, freie Träger müssen erst mit der in § 16 Abs. 3 Satz 2 erwähnten "Ausschöpfung aller zumutbaren Einnahmemöglichkeiten" zum Jagen getragen werden.
      Aber ich kann dem Ministerium eine Schätzung geben. Mann muss mit ca. 3 € je Kind (alle betreuten Kinder einschließlich Hort außer Vorschulkinder) rechnen.

      Gruß
      Hascheff

      Kommentar


        #4
        Hallo Hascheff,
        Zitat von Hascheff Beitrag anzeigen
        Da die langfristige Kostenentwicklung, wie Herr Diskowski schreibt, bekannt sein müsste, vermute ich, dass es um die jüngste Entwicklung geht, also konkret um die Folgen der Beitragsbefreiung.
        mit dieser Vermutung sind Sie etwas zu sehr auf das Thema Elternbeitragsbefreiung fokussiert. Das MBJS hat tatsächlich mehr vor:

        "Erstellung einer Studie über die Finanzierung der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg - MBJS Zur Vorbereitung der großen Novelle des Kindertagesstätten-Rechtes (KitaG und der entsprechenden Verordnungen),
        • insbesondere in Bezug auf die zukünftige Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Brandenburg, soll eine Studie erstellt werden.
        • Aus der Studie sollen Rückschlüsse gezogen werden, wie sich die zukünftige Finanzierungsstruktur einfacher und
          nachvollziehbarer gestalten lässt.
        • Die Studie soll eine fundierte Datengrundlage für die politische Willensbildung zur Weiterentwicklung des KitaG in Brandenburg liefern.
        Der Auftragnehmer führt eine Bestandsaufnahme der konkreten Zahlungsströme der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg sowie der Erfassung der Zahlungs- und Abrechnungsverfahren durch." (zitiert aus der öffentlichen Ausschreibung zur Erstellung einer Studie)

        Wenn es nicht um die Darstellung der Finanzierungsströme aus der öffentlichen Rechnungsstatistik (wie bei unserer Studie), sondern um die "konkreten Zahlungsströme" geht und wenn die "Erfassung der Zahlungs- und Abrechnungsverfahren" ermittelt werden sollen, sollen sicherlich konkrete Ermittlungen vor Ort erfolgen. Hierin wären die Jugendämter, die Gemeinden und die (freien) Träger einzubeziehen.

        Da zudem "aus der Studie (...) Rückschlüsse gezogen werden (sollen), wie sich die zukünftige Finanzierungsstruktur einfacher und nachvollziehbarer gestalten lässt", wird die Studie Antworten geben, wie mit dem Konnexitätsprinzip umzugehen sein wird. Nach der herrschenden Auslegung des Art. 97 Abs.3 Satz 2,3 Landesverfassung müssen jeder einzelnen Kommune die Mehrkosten einer neuen Landesregelung ausgeglichen werden. ("Werden die Gemeinden und Gemeindeverbände durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zur Erfüllung neuer öffentlicher Aufgaben verpflichtet, so sind dabei Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Führen diese Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände, so ist dafür ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen.")
        Dies führte bisher dazu, dass Finanzierungsregelungen immer komplizierter wurde, weil jede einzelne Kommune in durchaus unterschiedlicher Art und unterschiedlichem Umfang von Veränderungen betroffen war. Mit dieser Hürde wird eine "zukünftige einfache und nachvollziehbare Finanzierungsstruktur" umgehen müssen.
        Es grüßt freundlich
        Detlef Diskowski

        Kommentar


          #5
          Hallo Her Diskowski,

          Zitat von Detlef Diskowski Beitrag anzeigen
          etwas zu sehr auf das Thema Elternbeitragsbefreiung fokussiert
          Ja sicher, aber ich werde mir doch die Gelegenheit nicht entgehen lassen ...

          Zitat von Detlef Diskowski Beitrag anzeigen
          Erstellung einer Studie über die Finanzierung der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg
          Das ist der erste Schritt auf dem richtigen Weg.

          Zitat von Detlef Diskowski Beitrag anzeigen
          "konkreten Zahlungsströme" geht und wenn die "Erfassung der Zahlungs- und Abrechnungsverfahren" ermittelt werden sollen, sollen sicherlich konkrete Ermittlungen vor Ort erfolgen. Hierin wären die Jugendämter, die Gemeinden und die (freien) Träger einzubeziehen.
          Nun, die Zahlungsströme, wie sie sein müssten, sind bekannt, sie sind im wesentlichen in zwei Grafiken von mir dargestellt, die ich hier schon gepostet habe. Ich mache euch die Studie, wo ist die Ausschreibung?

          Wichtiger ist der Eindruck, den die Kommunen von diesem ersten Schritt haben:
          Entweder
          Zitat von Detlef Diskowski Beitrag anzeigen
          wie mit dem Konnexitätsprinzip umzugehen sein wird. Nach der herrschenden Auslegung des Art. 97 Abs.3 Satz 2,3 Landesverfassung müssen jeder einzelnen Kommune die Mehrkosten einer neuen Landesregelung ausgeglichen werden.
          "Nachtigall, ick hör dir trapsen!" - will heißen, man will das Konnexitätsprinzip aufweichen.

          Oder:
          Zitat von Detlef Diskowski Beitrag anzeigen
          Dies führte bisher dazu, dass Finanzierungsregelungen immer komplizierter wurde, weil jede einzelne Kommune in durchaus unterschiedlicher Art und unterschiedlichem Umfang von Veränderungen betroffen war.
          Der "gordische Knoten" lässt sich nur zerschlagen, wenn alle Beteiligten gemeinsam an einer Lösung arbeiten. Ich sehe schon Möglichkeiten, den Kommunen die Lösung schmackhaft zu machen.
          Wichtig ist zuerst, dass sie nicht befürchten, dass das Ministerium sie nur "über den Nuckel ziehen will". (Ist diese Redewendung eigentlich allgemein bekannt? Soll heißen, dass jemand ausgetrickst werden soll.)
          Leider hat, so ist meine Befürchtung, das Ministerium da einen schlechten Start hingelegt. Die Kommunen haben nach der Pauschale von 125 € im vergangenen Jahr darauf vertraut, dass die 12,50 € ausreichen werden oder fehlende Mittel bei Nachweis ausgeglichen werden. Jetzt müsste das schon passiert sein, 1. November war Zahltag. Wenn sie jetzt merken, dass nicht alles ausgeglichen wird, führt das zur Verärgerung.

          Gehen wir mal davon aus, dass die Lösung in einer oder mehreren* (in Verhandlungen gewonnenen und damit allseits zufriedenstellenden) Pauschale gesucht wird. Bei unterschiedlichen Kostensätzen gibt es drei Möglichkeiten:
          • Die Pauschale orientiert sich am Mittelwert - das ist für Kommunen mit Recht nicht annehmbar.
          • Die Pauschale orientiert sich am Spitzenwert - das ist für das Ministerium mit Recht nicht annehmbar.
          • In Verhandlungen wird ein Wert dazwischen gefunden, das ist mit gutem Willen aller Beteiligten machbar. Dazu muss die Studlie zunächst Gründe für unterschiedliche Kostensätze finden. Strukturunterschiede werden zu unterschiedlichen Pauschalen führen. (Kindergarten/Hort, Stadt/Land, freie/kommunale Träger, kleine/große Einrichtungen)
            Die Studie wird, wenn sie gründlich ist, sicher auch fehlerhafte und damit überhöhte Kostensätze finden. Zusammen mit der Ankündigung, (Von "Drohung" will ich hier nicht reden) es müsste sonst alles "auf Heller und Pfennig" abgerechnet werden, kann man den Kommunen vermitteln, dass es sinnvoll sein kann, auch ihr Scherflein zur Vereinfachung beizutragen. (Eine Abrechnung auf Heller und Pfennig" ist im Computerzeitalter durchaus denkbar.)
            Es wäre vorteilhaft, wenn die Studie ergeben würde, dass eine Pauschale auch zu einem Akt der Solidarität zwischen armen und reichen Kommunen geraten würde, aber das ist erst mal Wunschdenken.
          Für Eltern ist wichtig zu wissen, dass eine Einigung (in meinen Augen) notwendige Voraussetzung für weitere Beitragsbefreiungen ist. Man sollte aber auch bedenken, dass damit der Bedarf an Kitaplätzen steigen wird und nicht nur mehr Plätze zu schaffen sind, sondern auch mehr pädagogisches Personal ausgebildet werden muss.

          Gruß
          Hascheff

          * Ich weiß nicht, welcher Teufel das Ministerium geritten hat, alle Kinder mit der gleichen Pauschale abzuspeisen. Es ist offensichtlich, dass in Horten wesentlich geringere Einnahmeausfälle entstehen als bei jüngeren Kindern.

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