In der Bundesdrucksache 16_9299 zum KiFöG steht
„Da Elternbeiträge in der Regel sozial gestaffelt sind, müssen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für den Differenzbetrag aufkommen.“
Verstehe ich das richtig, dass der Träger/Gemeinde für diesen Fall den Differenzbetrag zu seiner Kalkulation beim Landkreis geltend machen muss und erstattet bekommt?
Zu welchen Terminen ist dies vorgesehen (Jährlich, Quartal, Monatlich)?
Und wie weit rückwirkend kann dies geschehen, wenn es bis heute nicht erfolgt ist?
Hoffe die Frage ist nicht schon 100mal beantwortet worden, ich kann es auf die Schnelle jedoch nicht finden.
Freu mich auf aussagekräftige Antworten
Dirk Pehnert (Gemeinde Am Mellensee TF)
„Da Elternbeiträge in der Regel sozial gestaffelt sind, müssen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für den Differenzbetrag aufkommen.“
Verstehe ich das richtig, dass der Träger/Gemeinde für diesen Fall den Differenzbetrag zu seiner Kalkulation beim Landkreis geltend machen muss und erstattet bekommt?
Zu welchen Terminen ist dies vorgesehen (Jährlich, Quartal, Monatlich)?
Und wie weit rückwirkend kann dies geschehen, wenn es bis heute nicht erfolgt ist?
Hoffe die Frage ist nicht schon 100mal beantwortet worden, ich kann es auf die Schnelle jedoch nicht finden.
Freu mich auf aussagekräftige Antworten
Dirk Pehnert (Gemeinde Am Mellensee TF)
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