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KiFöG - Differenzbetrag aus sozialer Staffelung (Drucksache 16_9299)

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    #16
    Guten Morgen und ein schönes Osterfest!
    In den Kommunen meines Landkreises errechnet sich der Anteil des Trägers durch die soziale Staffelung.
    Nun, meines Wissens werden die Kosten auf die Wohnortgemeinden umgelegt. (Da ist die Trägerkommune natürlich auch dabei.)

    Das würde dann jedoch bedeuten, dass bei den Eltern die den Maximalbetrag zahlen keine Eigenleistung der Gemeinde/Träger zum tragen kommt.

    Das ist doch aber selbst laut KitaG nichtz so angedacht. Oder bin ich da auf dem Holzweg?
    Doch, so wird das der Gesetzgeber wohl gedacht haben. "Sozial" heißt, die Bedürftigen zu unterstützen.

    Beste Grüße

    Hascheff

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      #17
      Hallo Herr Hascheff!

      Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber (Land oder Bund) davon ausgegangen ist, dass seine Gesetze teilweise so missinterpretiert werden.

      Sofern sie die Kalkulation von Amt Mellensee nicht gesehen haben, glaube ich nicht, dass wir hier von einer sozialen Staffelung ausgehen können, wenn über 800 Euro für den Krippenbereich angesetzt werden im Höchstbeitrag.

      Und vielleicht auch noch einmal: WIR haben alle die soziale Staffelung verstanden, das bedeutet aber nicht, dass bei 800 Euro die Plätze gegeneinander aufgerechnet werden sollen (Quers. und so weiter)...

      Ich glaube nicht, dass Ihre Frau da mitgehen würde, als Betreiberin Kita (?). Oder sitzt sie hier noch höher und dichter an der "Quelle"?

      In einem Sozialstaat finanziere alle Seiten, da Gemeinschaftsaufgabe. So auch die Intention des Bundesgesetzgebers.

      Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.

      Vg

      Mike

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        #18
        Hallo Janamike,

        in ihrem ersten Beitrag in diesem Thread erweckten Sie den Eindruck, dass Sie den TO in seinem Anliegen unterstützen wollen.
        Ich vermute, Herr Pehnert wollte fragen, ob es zu hinterfragen wäre, wie der Bundesgesetzgeber es gemeint hat.
        Das ist in Ordnung. Jetzt kommen Sie aber mit Ihrem Anliegen. Ich habe doch in einem anderen Thread schon mal von für mich utopischen 800 € Kosten je Platz gelesen.

        Ich halte mich an das Prinzip "Jeder Fragesteller hat das Recht auf einen eigenen Thread," deshalb werde ich ihnen hier nicht antworten.



        Und meine Frau lassen Sie bitte aus dem Spiel, ich bin hier in eigener Verantwortung.

        Beste Grüße

        Hascheff

        Kommentar


          #19
          Hallo Herr Hascheff!

          Ich unterstütze nichts konkretes. Ich hatte geschrieben, dass es vielleicht so und so gemeint sein könnte von Herrn Pehnert.

          Wenn ich jetzt die neuen Empfehlungen von RA Baum lese und die Auserarbeitung von davor, kommen dann doch viele Fragen auf.

          Für ein Träger, der zeitgleich Gemeinde und durch öffentlich-rechtliche Vertrag noch vielleicht andere Sachen übernehmen müsste (Stichwort pädagogischen Personalkosten) - wie bei Herrn Pehnert und mir- kommt da alles vermischt an. Da ist keine Transparenz, Nachvollziehbarkeit und kann nicht mal mehr erklärt werden von den Verwaltungen.

          Sie setzen ebenso wie Herr Diskowski viel zu spät an (nicht im zeitlichen Rahmen gesehen). Die Unstimmigkeiten fangen bereits viel früher an.

          Und verzeihen Sie, wenn ich Ihre Frau angesprochen habe. Sie hatten sie selber in einem Posting erwähnt.

          BG

          Mike

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