Guten Morgen und ein schönes Osterfest!
Nun, meines Wissens werden die Kosten auf die Wohnortgemeinden umgelegt. (Da ist die Trägerkommune natürlich auch dabei.)
Doch, so wird das der Gesetzgeber wohl gedacht haben. "Sozial" heißt, die Bedürftigen zu unterstützen.
Beste Grüße
Hascheff
In den Kommunen meines Landkreises errechnet sich der Anteil des Trägers durch die soziale Staffelung.
Das würde dann jedoch bedeuten, dass bei den Eltern die den Maximalbetrag zahlen keine Eigenleistung der Gemeinde/Träger zum tragen kommt.
Das ist doch aber selbst laut KitaG nichtz so angedacht. Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Das ist doch aber selbst laut KitaG nichtz so angedacht. Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Beste Grüße
Hascheff
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