Die Zusammenarbeit der Schule und der Horteinrichtung in einer "Verlässlichen Halbtagsschule" in Brandenburg steht rechtlich auf sehr wackeligen Beinen, da HorterzieherInnen schon in der Schulzeit, ab 11:30 Uhr Betreuungsanteile übernehmen, jedoch die Schule den Bildungs- und Erziehungsauftrag bis 14:00 Uhr hat. Erst nach 14:00 Uhr greifen die 4 oder 6 Stunden Verträge der Eltern mit der Horteinrichtung, in der Stadt Potsdam ist das ein umstrittenes Thema, da manche Eltern ihre Kinder gerne um 14:00 Uhr abholen möchten und damit eine Hornbetreuung nicht notwendig ist. Die Schule bietet außerdem eine Freizeitangebot, z.B. auch von Externen, die ab 14:00 Uhr Arbeitsgemeinschaften zu verschiedenen Themen anbieten, Kinder ab der Klasse 1 können diese Angebote nutzen und werden somit bis 15:00 Uhr oder sogar 16:00 Uhr betreut, der Hort verliert dadurch seinen Aufgabenbereich. In PM oder im Havelland sind die Gemeinden die Träger für die Horteinrichtungen, in der Stadt sind es private Träger, die somit ihre Aufgabe klar gefährdet sehen. Bei den anstehenden Aufgaben für die Lehrkräfte, Beratungsgespräche, eigene AGs, Konferenzen, Ausschüsse... gibt es kein Zeitfenster, für eine Arbeit, nachmittags im Hort. So war das einmal gedacht, die ErzieherInnen gehen mit in den Unterricht, die LehrerInnen gehen nachmittags in den Hort, leider ist das nicht umzusetzen.
Ich freue mich, wenn dieses Thema diskutiert wird.
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