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Anleitung: Wie hoch ist der Zuschuss nach § 16 (2) KitaG für den einzelnen Kitaplatz?

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    Anleitung: Wie hoch ist der Zuschuss nach § 16 (2) KitaG für den einzelnen Kitaplatz?

    ​ ​Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht  Name: 2021-04-06_08h58_38.png Ansichten: 0 Größe: 43,7 KB ID: 2677
    Ich habe mir sagen lassen, im Zusammenhang mit Corona-Rückzahlungen entsteht die Frage, wie hoch der Zuschuss des Kreises nach § 16 Abs. 2 Sätze 1-4 KitaG zu den Kosten eines einzelnen Platzes ist. Hier stelle ich Ihnen eine Excel-Tabelle vor, die Ihnen die Berechnung abnimmt.
    Zuwendung je Kind.zip

    Im Prinzip stellt diese Berechnung das Gegenstück meiner Ausführungen in "Die Berechnung des Höchstbeitrags" dar. Dort werden aus den Gesamtkosten die auf die Eltern umlegbaren Platzkosten berechnet, hier die nicht umlegbaren Kosten. Was dort im orange Kasten steht, wird hier genauso berechnet. Das Berechnungsschema ist nicht so kompakt angelegt, es passt auch so locker auf eine Seite.
    Dort habe ich in der Zeile "gesamt" die Kosten des Trägers verwendet, hier den Zuschuss des Kreises. Dort habe ich als Prozentsatz den kommunalen Anteil verwendet, also z. B. beim Hort 16%, hier verwende ich den Anteil des Kreises, also dann 84%.
    Zählen Sie umlegbare und nicht umlegbare Kosten zusammen, erhalten Sie also die Gesamtkosten eines Platzes, vorbehaltlich weiterer Förderung (siehe Fußnote 1).

    Es gibt einen weiteren Unterschied. Dort wurden alle Einrichtungen im Geltungsbereich der geplanten Satzung zusammengezählt, hier muss für jede Einrichtung getrennt gerechnet werden. Das liegt am Leitungsanteil, der von der Größe der Einrichtung bestimmt wird. Und Sie verwenden hier die Daten aus dem Zuwendungsbescheid, die getrennt für jede Einrichtung ermittelt werden.

    Wenn Sie die Beispieldaten durch Ihre Zahlen ersetzt haben, können Sie gleich sehen, ob die Zuwendung fehlerfrei berechnet wurde. Aber seit die Bescheide elektronisch erstellt werden, sollte es keine Fehler mehr geben. Die Bereiche für diesen Zweck habe ich durch Rahmen abgetrennt und mit "nur zur Info" gekennzeichnet. In einem der Kästen muss die Vergütungspauschale eingegeben werden, wenn Sie die Info haben möchten. (Fußnote 2)

    Ansonsten brauchen Sie nur die Kinderzahlen und die monatliche Zuwendung aus dem Bescheid übernehmen. (Fußnote 3) Die Eingabefelder sind gelb unterlegt. Rechts, außerhalb des Druckbereichs gibt es hellgelbe Felder, dort müssen Sie nur aktiv werden, wenn es Änderungen des Personalschlüssels gibt.

    Wenn ein Träger mehrere Einrichtungen hat, werden Sie vermutlich sehen, dass es nur geringe Unterschiede gibt. Nach meiner Beobachtung haben kleine Einrichtungen etwas größere Zuschüsse je Kind. Wenn es Ihre Arbeitsabläufe erleichtert, könnten Sie dann den Durchschnitt bilden. Eigentlich müsste dieser gewichtet gebildet werden, aber bei den geringen Unterschieden ist das nicht unbedingt notwendig. Sollten bei Ihnen größere Unterschiede auftreten, fragen Sie mich bitte.

    ____________________________________
    Fußnoten
    1. Was diese Berechnung nicht leistet:
      Neben den Zuschüssen nach § 16 Abs. 2 Sätze 1-4 KitaG gibt es noch andere Zuwendungen, die auf den einzelnen Platz aufgeteilt werden müssen:
      - Sprachstandsfeststellung § 16 Abs. 2 Satz 5 KitaG
      - evtl. Projekte
      Die Beitragsfreiheit nach § 17 b Abs. 1 KitaG oder § 5 Abs. 1 KitaBBV zählt zu den umlegbaren Kosten und darf nicht zu den Gesamtkosten dazugerechnet werden.
    2. Zuwendungsbescheide sind leider vermutlich wie Stichtagsmeldungen von Kreis zu Kreis unterschiedlich. Meine Darstellung bezieht sich auf den Bescheid des Landkreises Märkisch-Oderland. Zum beispiel könnte in anderen Kreisen der Begriff "Vergütungspauschale" nicht verwendet werden oder gar ein ganz anderer Weg der Herleitung der Zuwendung eingeschlagen werden. Ich nehme gern Bescheide aus anderen Kreisen in meine Erläuterungen auf. Nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf.
    3. Statt des Bescheids können Sie auch andere Quellen nutzen. Nachteil: Sie müssen die Daten aus verschiedenen Quellen zusammensuchen. Vorteil: Sie können als Zeitraum das ganze Jahr wählen. Achten Sie dann darauf, dass die tatsächliche Zuwendung und die zugrunde liegenden Kinderzahlen zusammengehören. Die Kästen "nur zur Info" sind dann obsolet. Aber die Rechnung funktioniert genauso.

      Natürlich hängt die Genauigkeit Ihrer Berechnung von der Genauigkeit der zugrundeliegenden Zahlen ab. Bei den Kinderzahlen sollte das kein Problem sein. Aber die Vergütungspauschale könnte ungenau sein, schließlich hat sie nur für die Abschläge ihre Bedeutung, am Ende wird mit den tatsächlichen Personalkosten durch den Kreis spitz gerechnet. Sie können also die Pauschale noch einmal prüfen und neu ermitteln. Bei Schwankungen der Kinderzahl müssen Sie keinen Einfluss auf die Genauigkeit befürchten.
    Zuletzt geändert von Hascheff; 07.04.2021, 08:56.
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