Hallo in die Runde,
wie ich zuletzt hier:
viewtopic.php?f=47&t=696#p1982
schrieb, eröffne ich lieber einen neuen Thread für meine Frage.
Bevor ich dazu komme: Es geht um die auf die Eltern umlegbaren Kosten. Sie bilden die Berechnungsgrundlage für den Höchstbeitrag, differenziert nach Altersgruppe und Betreuungszeit. Gäbe es nur Einzelkinder von gut verdienenden Eltern, würde theoretisch der Elternbeitrag diese Kosten decken. Praktisch klappt das aus zwei Gründen nicht:
Natürlich bleibt der Träger nicht auf den Kosten sitzen. Er holt sich einfach den so entstehenden Fehlbetrag von den Wohnortgemeinden der Kinder. Nein, warum einfach, wenn es auch umständlich* geht: Er lässt sich das Geld von seiner Standortgemeinde geben und die holt es sich dann von den Wohnortgemeinden. (Im Zeitalter der EU-Datenschutz Grundverordnung sollte der Gesetzgeber darüber noch mal nachdenken.)
Für diesen Kostenausgleich zwischen Träger und Wohnortgemeinde taucht jetzt hier
viewtopic.php?f=47&t=696#p1974
der Begriff Pauschale auf.
Dass Pauschalen die Verwaltung erleichtern, würde ich im Computerzeitalter in Frage stellen.
Wichtiger ist: Im Gegensatz zum Elternbeitrag soll die Erstattung der Wohnortgemeinde kostendeckend sein. Durch Pauschalierung entstehen immer Verschiebungen, ein Träger erhält mehr, ein anderer weniger, oder eine Wohnortgemeinde zahlt mehr, eine andere weniger als ohne Pauschalierung.
Nun ist die Frage, was hier pauschaliert werden soll.
Trotzdem lohnt es sich, den letzten Punkt genauer zu betrachten.
Was bringt Eltern dazu, ihr Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch zu nehmen und damit Transaktionen auszulösen? Sind die sozialen Effekte erwünscht? Ich sehe folgende Gründe:
Wenn in erster Linie gut verdienende Eltern das Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch nehmen, bedeutet das, dass eine Pauschale die Wohnortgemeinde benachteiligt: Die Pauschale ist unabhängig vom Einkommen, die eigene Einrichtung wird vor allem von Wenigzahlern besucht.
Für Lokalpolitiker heißt das, Sie sollten an einem quantitativ und qualitativ guten Angebot von Plätzen interessiert sein. (Erzieher können sie allerdings nicht backen, da sind die Landespolitiker gefordert.)
Jetzt meine Frage: Sehe ich das richtig?
* Skuril wird die Situation, wenn das Amt Träger einer Einrichtung ist und die Wohnortgemeinde auch zum Amt gehört. Ein Nicht-Buchhalter kann sich das vielleicht nicht vorstellen, aber in einem kleinen Amt muss vielleicht ein und die selbe Sachbearbeiterin dann zunächst
** IMHO gehören in die Liste streng genommen auch die Kinder der Standortgemeinde, das Amt ist hier mit einem freien Träger vergleichbar.
Freundliche Grüße
Hascheff
wie ich zuletzt hier:
viewtopic.php?f=47&t=696#p1982
schrieb, eröffne ich lieber einen neuen Thread für meine Frage.
Bevor ich dazu komme: Es geht um die auf die Eltern umlegbaren Kosten. Sie bilden die Berechnungsgrundlage für den Höchstbeitrag, differenziert nach Altersgruppe und Betreuungszeit. Gäbe es nur Einzelkinder von gut verdienenden Eltern, würde theoretisch der Elternbeitrag diese Kosten decken. Praktisch klappt das aus zwei Gründen nicht:
- Da Eltern schnell klagen, wird der Träger klugerweise nicht scharf an die Grenze gehen.[/*]
- Die Beiträge sind sozial zu staffeln.[/*]
Natürlich bleibt der Träger nicht auf den Kosten sitzen. Er holt sich einfach den so entstehenden Fehlbetrag von den Wohnortgemeinden der Kinder. Nein, warum einfach, wenn es auch umständlich* geht: Er lässt sich das Geld von seiner Standortgemeinde geben und die holt es sich dann von den Wohnortgemeinden. (Im Zeitalter der EU-Datenschutz Grundverordnung sollte der Gesetzgeber darüber noch mal nachdenken.)
Für diesen Kostenausgleich zwischen Träger und Wohnortgemeinde taucht jetzt hier
viewtopic.php?f=47&t=696#p1974
der Begriff Pauschale auf.
- Wenn die Kostenausgleiche innerhalb des Amtes, innerhalb eines Jugendamtes... als Pauschalen vereinbart werden (was sinnvoll und arbeitserleichternd ist),
Wichtiger ist: Im Gegensatz zum Elternbeitrag soll die Erstattung der Wohnortgemeinde kostendeckend sein. Durch Pauschalierung entstehen immer Verschiebungen, ein Träger erhält mehr, ein anderer weniger, oder eine Wohnortgemeinde zahlt mehr, eine andere weniger als ohne Pauschalierung.
Nun ist die Frage, was hier pauschaliert werden soll.
- Eine Pauschale über alle Altersstufen würde eindeutig die Einrichtungen mit angeschlossenem Hort bervorteilen und wäre IMHO klar gesetzwidrig.[/*]
- eine Pauschale (je Altersstufe und Betreuungszeitstufe) über alle Träger würde kostengünstige Einrichtungen bevorteilen. Diese würden Gewinn erzielen, andere dann natürlich Verlust. Verluste würden aus einem anderen Topf der Standortgemeinde ausgeglichen, Gewinn bleibt dem Träger, was juristisch unzulässig ist.[/*]
- Eine Pauschale (man kann es auch einfach Durchschnitt nennen) für alle Kinder einer Altersstufe, einer Betreuungszeitstufe, eines Trägers hätte diesen Makel nicht. Es ist auch unwahrscheinlich, dass für einzelne Wohnortgemeinden größere Differenzen im Vergleich zur genauen Abrechnung auftreten.[/*]
Trotzdem lohnt es sich, den letzten Punkt genauer zu betrachten.
Was bringt Eltern dazu, ihr Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch zu nehmen und damit Transaktionen auszulösen? Sind die sozialen Effekte erwünscht? Ich sehe folgende Gründe:
- Ein Kind einer Familie besucht den Hort im größeren Nachbardorf und das jüngere Geschwisterkind soll die gleiche Einrichtung besuchen.
Das wird selten vorkommen. (Bei Zuzüglern oder bei erheblicher Altersdifferenz) Man kann es auch kaum beeinflussen. Gegen die finanzielle Schieflage sehe ich nur eine Lösung: Zusammenschluss der Kommunen.[/*] - Die Elternbeiträge sind (wegen der Kostenstruktur) unterschiedlich. Das betrifft vor allem gut verdienende Eltern.[/*]
- Die pädagogische Situation in der Wohnortkita ist unbefriedigend. (Soll ja vorkommen, ob real oder eingebildet, ist dabei unerheblich.) Nun reagieren da Eltern je nach sozialer Situation unterschiedlich: Arbeitslose behalten ihr Kind vielleicht zu Hause, gut verdienende Eltern fahren ihr Kind in den Nachbarort, der vielleicht ohnehin am Weg zur Arbeit liegt.[/*]
- Am Wohnort werden zu wenig Plätze angeboten. Arbeitslose behalten ihr Kind bis zur Bereitstellung eines Platzes zu Hause, gut verdienende Eltern fahren ihr Kind in den Nachbarort, sie können nicht warten.[/*]
Wenn in erster Linie gut verdienende Eltern das Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch nehmen, bedeutet das, dass eine Pauschale die Wohnortgemeinde benachteiligt: Die Pauschale ist unabhängig vom Einkommen, die eigene Einrichtung wird vor allem von Wenigzahlern besucht.
Für Lokalpolitiker heißt das, Sie sollten an einem quantitativ und qualitativ guten Angebot von Plätzen interessiert sein. (Erzieher können sie allerdings nicht backen, da sind die Landespolitiker gefordert.)
Jetzt meine Frage: Sehe ich das richtig?
* Skuril wird die Situation, wenn das Amt Träger einer Einrichtung ist und die Wohnortgemeinde auch zum Amt gehört. Ein Nicht-Buchhalter kann sich das vielleicht nicht vorstellen, aber in einem kleinen Amt muss vielleicht ein und die selbe Sachbearbeiterin dann zunächst
- für das Amt eine Rechnung an die Standortgemeinde erstellen (als Beleg eine Liste mit allen Kindern**),[/*]
- für das Amt Rechnungen an die Wohnortgemeinden (wieder mit Listen)[/*]
- für die Wohnortgemeinden Zahlungen an die Standortgemeinde zu buchen,[/*]
- für die Standortgemeinde eine Zahlung an das Amt zu buchen.[/*]
** IMHO gehören in die Liste streng genommen auch die Kinder der Standortgemeinde, das Amt ist hier mit einem freien Träger vergleichbar.
Freundliche Grüße
Hascheff
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