Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Pauschalen beim Kitakostenausgleich zwischen Träger und Gemeinden

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Pauschalen beim Kitakostenausgleich zwischen Träger und Gemeinden

    Hallo in die Runde,

    wie ich zuletzt hier:

    viewtopic.php?f=47&t=696#p1982

    schrieb, eröffne ich lieber einen neuen Thread für meine Frage.

    Bevor ich dazu komme: Es geht um die auf die Eltern umlegbaren Kosten. Sie bilden die Berechnungsgrundlage für den Höchstbeitrag, differenziert nach Altersgruppe und Betreuungszeit. Gäbe es nur Einzelkinder von gut verdienenden Eltern, würde theoretisch der Elternbeitrag diese Kosten decken. Praktisch klappt das aus zwei Gründen nicht:
    • Da Eltern schnell klagen, wird der Träger klugerweise nicht scharf an die Grenze gehen.[/*]
    • Die Beiträge sind sozial zu staffeln.[/*]


    Natürlich bleibt der Träger nicht auf den Kosten sitzen. Er holt sich einfach den so entstehenden Fehlbetrag von den Wohnortgemeinden der Kinder. Nein, warum einfach, wenn es auch umständlich* geht: Er lässt sich das Geld von seiner Standortgemeinde geben und die holt es sich dann von den Wohnortgemeinden. (Im Zeitalter der EU-Datenschutz Grundverordnung sollte der Gesetzgeber darüber noch mal nachdenken.)

    Für diesen Kostenausgleich zwischen Träger und Wohnortgemeinde taucht jetzt hier

    viewtopic.php?f=47&t=696#p1974

    der Begriff Pauschale auf.

    - Wenn die Kostenausgleiche innerhalb des Amtes, innerhalb eines Jugendamtes... als Pauschalen vereinbart werden (was sinnvoll und arbeitserleichternd ist),
    Dass Pauschalen die Verwaltung erleichtern, würde ich im Computerzeitalter in Frage stellen.

    Wichtiger ist: Im Gegensatz zum Elternbeitrag soll die Erstattung der Wohnortgemeinde kostendeckend sein. Durch Pauschalierung entstehen immer Verschiebungen, ein Träger erhält mehr, ein anderer weniger, oder eine Wohnortgemeinde zahlt mehr, eine andere weniger als ohne Pauschalierung.

    Nun ist die Frage, was hier pauschaliert werden soll.
    • Eine Pauschale über alle Altersstufen würde eindeutig die Einrichtungen mit angeschlossenem Hort bervorteilen und wäre IMHO klar gesetzwidrig.[/*]
    • eine Pauschale (je Altersstufe und Betreuungszeitstufe) über alle Träger würde kostengünstige Einrichtungen bevorteilen. Diese würden Gewinn erzielen, andere dann natürlich Verlust. Verluste würden aus einem anderen Topf der Standortgemeinde ausgeglichen, Gewinn bleibt dem Träger, was juristisch unzulässig ist.[/*]
    • Eine Pauschale (man kann es auch einfach Durchschnitt nennen) für alle Kinder einer Altersstufe, einer Betreuungszeitstufe, eines Trägers hätte diesen Makel nicht. Es ist auch unwahrscheinlich, dass für einzelne Wohnortgemeinden größere Differenzen im Vergleich zur genauen Abrechnung auftreten.[/*]


    Trotzdem lohnt es sich, den letzten Punkt genauer zu betrachten.

    Was bringt Eltern dazu, ihr Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch zu nehmen und damit Transaktionen auszulösen? Sind die sozialen Effekte erwünscht? Ich sehe folgende Gründe:
    • Ein Kind einer Familie besucht den Hort im größeren Nachbardorf und das jüngere Geschwisterkind soll die gleiche Einrichtung besuchen.

      Das wird selten vorkommen. (Bei Zuzüglern oder bei erheblicher Altersdifferenz) Man kann es auch kaum beeinflussen. Gegen die finanzielle Schieflage sehe ich nur eine Lösung: Zusammenschluss der Kommunen.[/*]
    • Die Elternbeiträge sind (wegen der Kostenstruktur) unterschiedlich. Das betrifft vor allem gut verdienende Eltern.[/*]
    • Die pädagogische Situation in der Wohnortkita ist unbefriedigend. (Soll ja vorkommen, ob real oder eingebildet, ist dabei unerheblich.) Nun reagieren da Eltern je nach sozialer Situation unterschiedlich: Arbeitslose behalten ihr Kind vielleicht zu Hause, gut verdienende Eltern fahren ihr Kind in den Nachbarort, der vielleicht ohnehin am Weg zur Arbeit liegt.[/*]
    • Am Wohnort werden zu wenig Plätze angeboten. Arbeitslose behalten ihr Kind bis zur Bereitstellung eines Platzes zu Hause, gut verdienende Eltern fahren ihr Kind in den Nachbarort, sie können nicht warten.[/*]


    Wenn in erster Linie gut verdienende Eltern das Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch nehmen, bedeutet das, dass eine Pauschale die Wohnortgemeinde benachteiligt: Die Pauschale ist unabhängig vom Einkommen, die eigene Einrichtung wird vor allem von Wenigzahlern besucht.

    Für Lokalpolitiker heißt das, Sie sollten an einem quantitativ und qualitativ guten Angebot von Plätzen interessiert sein. (Erzieher können sie allerdings nicht backen, da sind die Landespolitiker gefordert.)

    Jetzt meine Frage: Sehe ich das richtig?

    * Skuril wird die Situation, wenn das Amt Träger einer Einrichtung ist und die Wohnortgemeinde auch zum Amt gehört. Ein Nicht-Buchhalter kann sich das vielleicht nicht vorstellen, aber in einem kleinen Amt muss vielleicht ein und die selbe Sachbearbeiterin dann zunächst
    • für das Amt eine Rechnung an die Standortgemeinde erstellen (als Beleg eine Liste mit allen Kindern**),[/*]
    • für das Amt Rechnungen an die Wohnortgemeinden (wieder mit Listen)[/*]
    • für die Wohnortgemeinden Zahlungen an die Standortgemeinde zu buchen,[/*]
    • für die Standortgemeinde eine Zahlung an das Amt zu buchen.[/*]


    ** IMHO gehören in die Liste streng genommen auch die Kinder der Standortgemeinde, das Amt ist hier mit einem freien Träger vergleichbar.

    Freundliche Grüße

    Hascheff

    #2
    Hallo,

    die buchhalterische Rechnung würde ich so sehen.

    BG

    Kommentar


      #3
      Dass Pauschalen die Verwaltung erleichtern, würde ich im Computerzeitalter in Frage stellen.
      Hallo Hascheff, Sie betrachten die aufkommenden Fragen zumeist als mathematische Probleme; darum geht es mir hier nicht. Pauschalen haben aus meiner Sicht den Sinn der Vereinfachung der Abstimmuingsprozesse. Wenn die Gemeinden eines Landkreises miteinander Pauschalen für die sechs Kostengruppen (3 Altersgruppen von Kindern x 2 Betreuungszeitenstufen) vereinbaren würden, erübrigt dies ständige neue Abstimmungen wenn ein Kind außerhalb der Wohnortgemeinde betreut wird.

      Zur Ermittlung dieser zu vereinbarenden Pauschalen kann man dann prima das von Ihnen verschiedentlich vorgeschlagene Berechnungsverfahren nutzen.
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

      Kommentar


        #4
        Hallo Herr Diskowski,

        Ihrer Argumentation entnehme ich, dass Sie für die zweite Art der oben angeführten Pauschalen argumentieren. Ich wiederhole sie noch mal:

        Nun ist die Frage, was hier pauschaliert werden soll.
        • ...[/*]
        • eine Pauschale je Altersstufe und Betreuungszeitstufe über alle Träger würde kostengünstige Einrichtungen bevorteilen. Diese würden Gewinn erzielen, andere dann natürlich Verlust. Verluste würden aus einem anderen Topf der Standortgemeinde ausgeglichen, Gewinn bleibt dem Träger, was juristisch unzulässig ist.[/*]
        • ...[/*]
        Was sagen Sie dann zu den von mir geäußerten Bedenken?

        Unterschiedlich kostengünstige Einrichtungen waren ja das Problem in dem Thread, aus dem ich das Thema entwickelte:

        viewtopic.php?f=47&t=696#p1967

        Die Kommune des TO hat eine kleine und auch deshalb teure Kita. Das Amt, zu dem die Kommune gehört, betreibt eine größere und kostengünstigere Einrichtung und will (im Namen der Wohnortkommunen) die hohen Kosten der kleinen Kita nicht decken.

        Für unterschiedliche Höhe des Kostenausgleichs nach § 16 (5) KitaG können noch andere Gründe als unterschiedliche Betriebskosten in Frage kommen, wie überdurchschnittlich viele kinderreiche oder geringverdienende Familien.

        Pauschalen würden nach dem Durchschnitt berechnet. Das würde zwar den Streit vermeiden, aber da die kleine Kita dann Verlust macht, muss in der großen Amtseinrichtung Gewinn entstehen. Eine Kita darf doch aber keinen Gewinn erzielen!

        Um den Gewinn zu vermeiden, müsste die Pauschale unter den Durchschnitt gesenkt werden, die Folge wäre ein forciertes Kitasterben. Das kann landespolitisch nicht gewollt sein.

        Nochmal: Im Computerzeitalter bedeutet der Verzicht auf Pauschalen nicht zwangsläufig einen höheren Verwaltungsaufwand.

        Freundliche Grüße

        Hascheff

        Kommentar


          #5
          Ich möchte vermeiden, dass dies hier ein Zwiegespräch wird. Es führt zu nichts, daher von mir aus abschließend ...

          Sehr geehrter Hascheff; dass Pauschalen nie ganz genau den Sachverhalt abbilden, liegt in der Natur der Sache. So ist das mit Pauschalen. Trotzdem einigen sich zuweilen Menschen darauf "alle Fünfe gerade sein zu lassen", weil sie im Zählen der Korinthen letztlich wenig Sinn für alle sehen.

          Ich pädiere für die Pauschalen, in der Hoffnung, dass sich alles letzlich ausgleicht und Sie möchten jeweils für jede Kita und jedes Kind einzeln den Kostensatz berechnen ... und der muss dann in jedem Einzelfall ausverhandelt werden.

          Das ist eher eine Haltungsfrage als eine der Gerechtigkeit......
          Es grüßt freundlich
          Detlef Diskowski

          Kommentar


            #6
            Es liegt in der Natur der Pauschale, dass sich nicht alles ausgleicht. Wenn schon Pauschale, dann Nr. 3, die ist legal, da sie sich für den Träger der Einrichtung ausgleicht.

            Eine Pauschale (man kann es auch einfach Durchschnitt nennen) für alle Kinder einer Altersstufe, einer Betreuungszeitstufe, eines Trägers hätte diesen Makel nicht. Es ist auch unwahrscheinlich, dass für einzelne Wohnortgemeinden größere Differenzen im Vergleich zur genauen Abrechnung auftreten.
            Und es muss nichts ausverhandelt werden. Und ich behaupte, ohne Pauschale ist einfacher als alle Pauschalen. So einfach, dass es hier in zwei Zeilen erklärt werden kann:

            Der Träger muss der Rechnung an die Wohnortgemeinde ohnehin eine Anlage mit einer Liste aller Kinder anfügen. Der Liste werden drei Spalten angefügt: Platzkosten | Elternbeitrag | Differenz. Der Rechnungsbetrag ist die Summe der Differenzen.

            Das Ganze wäre nur aufwendig, wenn man es selbst rechnen müsste. Das Berechnen einer Pauschale ist wohl aufwendiger.

            Kommentar

            Lädt...
            X