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Kita-Finanzierung freier Träger - Essensversorgung in Kitas

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    Kita-Finanzierung freier Träger - Essensversorgung in Kitas

    Sehr geehrter Herr Diskowski,

    in den Kitas werden unterschiedliche Versorgungsmodelle angeboten (Eigenversorgung von Frühstück bis Vesper, Mischversorgung - nur Mittagsversorgung übernimmt Caterer, Fremdversorgung). Welche Empfehlung oder HInweise können Sie uns zur Berechnung angemessener Personalkosten für Küchenkräfte geben (z. B. bei wie vielen Kinder = welche Arbeitszeit bei welchem Versorgungsmodell)? Ebenfalls wäre es wichtig zu wissen, wie viel Zuschuss zur Frühstücks- und Vesperversorgung pro Kind pro Tag angemessen wäre.

    MfG

    Susann

    #2
    Hallo Susann,

    Ebenfalls wäre es wichtig zu wissen, wie viel Zuschuss zur Frühstücks- und Vesperversorgung pro Kind pro Tag angemessen wäre.
    diese Frage wird im Kompendium der AG17 behandelt. Für 2018 habe ich die Rechnung selbst erstellt:

    (Die Prozentsätze werden vom Bundesamt für Statistik ermittelt.)

    (2019 werden es wieder ein paar Cent mehr sein, auf volle Euro gerundet, was zulässig ist, wird sich kaum was ändern.)

    Dieser Mindestkostenbeitrag entspricht der häuslichen Ersparnis, er kann also für jedes Kind verlangt werden.

    MfG

    Hascheff

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      #3
      Sehr geehrte Susann,

      Sie fragten
      Welche Empfehlung oder HInweise können Sie uns zur Berechnung angemessener Personalkosten für Küchenkräfte geben (z. B. bei wie vielen Kinder = welche Arbeitszeit bei welchem Versorgungsmodell)? Ebenfalls wäre es wichtig zu wissen, wie viel Zuschuss zur Frühstücks- und Vesperversorgung pro Kind pro Tag angemessen wäre.
      Ich vermute aufgrund der Fragestellung, dass Sie aus Trägersicht fragen, richtig?

      Es geht dann bei der ersten Frage darum, welche Finanzierungsansprüche Sie gegenüber der Gemeinde nach § 16 Abs. 3 geltend machen!? Das lässt sich aber fiktiv nicht beantworten, sondern dabei geht es um die tatsächlichen aber angemessenen Personalkosten.

      Auch die zweite Frage ist m.E. so nicht zu beantworten. Meinen Sie, welchen Kosten der Träger für Frühstück und Vesper kalkulieren muss?
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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        #4
        Sehr geehrter Herr Diskowski,

        ich frage aus Kommunensicht.

        Bei den Personalkosten für Küchenkräfte ist es mir jetzt klar.

        Aber bei Frühstück und Vesper, was eigentlich Bestandteil des Elternbeitrages ist, sollen unsere freien Kitaträger einen Zuschuss erhalten. Hier würde ich gerne eine Pauschale machen wollen, die auch realisitisch ist und nicht übertrieben. Die Berechnung aus dem Kompendium zur Berechnung des Mindestbeitrages ist aus meiner Sicht zu hoch angesetzt. Haben Sie da noch einen anderen Vorschlag?

        MfG Susann

        Kommentar


          #5
          Hallo Susann,

          zunächst ist wichtig zu erkennen, dass das zwei ganz verschieden Paar Schuhe sind.

          1. Bestandteil des Elternbeitrags ist die häusliche Einsparung (überwiegend bestehend aus Frühstück und Vesper). Die Höhe dieser Einsparung (laut Kompendium) wurde durch das Statistische Bundesamt ermittelt, die aus vergleichbaren familiären Situationen die Daten gesammelt haben.

          2. Der Träger hat echte Aufwendungen, die die Speisen preiswerter machen können: Mengenrabatt, effektivere Arbeit als im Einzelhaushalt

          Andererseits kann es auch teurer werden: höherer Lohn der Arbeitskraft, gesündere Kost, Preisschwankungen

          Bloß gut, dass das gar nicht genau analysiert werden muss. Der Träger weist die Ausgaben nach, und die Kommune übernimmt die Kosten.

          Ich empfehle die Lektüre von

          "Finanzierung von Kindertagesstätten in Brandenburg

          Auslegungshilfe zu §§ 15 ff. KitaG für Träger von Tagesbetreuungseinrichtungen"



          insbesondere ab S. 15 Kapitel D. Zuschusspflichten der Gemeinden (§ 16 Abs. 3 KitaG)

          und hier wiederum Abschnitt III. Verfahrensfragen

          Gruß

          Hascheff

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            #6
            Zitat von Hascheff Beitrag anzeigen
            1. Bestandteil des Elternbeitrags ist die häusliche Einsparung (überwiegend bestehend aus Frühstück und Vesper). Die Höhe dieser Einsparung (laut Kompendium) wurde durch das Statistische Bundesamt ermittelt, die aus vergleichbaren familiären Situationen die Daten gesammelt haben.
            Ich würde das gerne etwas genauer darstellen, auch wenn es für Ihre Frage Susann nicht relevant ist: Das KitaG ermöglicht dem Träger, die Eltern an den Kosten des Mittagessens "in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen" zu beteiligen. Das ist nicht identisch mit der "häuslichen Ersparnis"! Diese häusliche Ersparnis ist nur ein guter Indikator dafür was Eltern mindestens einsparen, wenn sie nicht selbst Mittagessen zubereiten müssen. Sie können diesen Betrag also verwenden wenn Sie ein durchschnittliches Essen anbieten, weil er dann bestimmt nicht zu hoch liegt. Allerdings ist es auch möglich, dass in einer Kita aufwändiger, wertvoller... gekocht wird. Dann liegen die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen der Eltern für die Bereitung dieses Essens durchaus höher. (s. Erläuterungen zu § 17 KitaG Kennzahl 1.3.6, Kommentar)
            Ich halte das für eine vernünftige Regelung, weil damit auch unterschiedlichen Essensstilen Rechnung getragen wird. (Wer alles gerne landeseinheitlich hat, wird das vielleicht anders sehen. )
            Es grüßt freundlich
            Detlef Diskowski

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