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Rechte der Eltern und des Hortausschusses

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    Rechte der Eltern und des Hortausschusses

    Sehr geehrter Herr Diskowski,

    ich habe eine 8jährige Tochter, die noch in der 2. Klasse ist und den Hort Zepernick besucht. Es gibt jetzt massive Probleme zwischen Hort/Träger und Elternschaft und wir Eltern sind der Meinung, dass einige vertragliche und gesetzliche Grundlagen missachtet werden. Es geht um Folgendes: Laut Konzeption des Hortes und jahrelanger Praxis werden die Kinder der 1. - 3. Klassen auf dem Schulgelände im Hort betreut. Es findet also eine nahtlose Aufsicht statt. Die Schule gewährt Zugang zu den Räumlichkeiten für die 1. - 3. Klassen für die Hausaufgabenbetreuung durch den Hort. Die 4. Klassen haben kaum noch HA-Betreuung (Freiwilligenbasis) und besuchen eine Außenstelle (ca. 350 m weiter weg). Auf diesem Weg haben weder Hort noch Schule die Aufsichtspflicht.

    Im April fand ein Treffen des Hortausschusses unter Beteiligung mehrerer Eltern statt, weil der Hort die zukünftige 4. nicht in die Außenstelle schicken will. Hintergrund: eine Klasse der 4. wurde ein Jahr zuvor aufgelöst und es sind so viele Kinder, dass sie nicht alle in die Außenstelle passen würden, so dass sie getrennt werden müssten. Stattdessen sollten die zukünftigen 3. Klassen in die Außenstelle, da diese nicht getrennt werden müssten. Die Eltern hatten Verständnis, waren aber wenig begeistert. Es sollte ein weiteres Treffen zu dem Thema stattfinden. Beim nächsten Hortausschusstreffen war es kein Thema. Bei dem weiteren Treffen, welches 5 Tage vorher erst anberaumt wurde, gehörte es auch nicht zu den Themen. Es wurde allerdings dort durch den Hortleiter verkündet, dass der Weggang der 3. "beschlossen" wurde und weil die Betriebserlaubnis für die Außenstelle von 90 auf 110 Kinder doch nicht erweitert werden konnte, die 3. Klassen jetzt auch getrennt werden müssen. (3a bleibt auf dem Schulgelände und profitiert von der dortigen HA-Betreuung und 3b - 3e muss in die Außenstelle). Die Mitteilung kam kurz vor den Ferien. Es gab jede Menge Beschwerdebriefe bis hin zum Bürgermeister. Der Bürgermeister sieht seine Pflicht lediglich in der Bereitstellung der Finanzmittel. Die Fachaufsicht des Trägers ist selbst Hortausschussmitglied mit 3 Stimmanteilen. Vor ein paar Tagen bekamen alle Eltern einen Brief, unterschrieben von der Fachaufsicht des Trägers und dem Hortleiter (kein Ausschussmitglied), in dem gebeten wird, von weiteren emails und Versuchen, die Entscheidung zu ändern, abzusehen. Die Eltern befürchten schulische, gesundheitliche und auch kommunikative Nachteile: Die 3. Klassen sind körperlich noch kleiner und schwächer als die 4. und müssen nun die Schulsachen immer hin und her tragen (ab 16 Uhr geht es zurück zum Schulgelände). Die HA-Betreuung findet in der Außenstelle wegen Platzmangels bis 15.30 statt, da nicht alle gleichzeitig die HA machen können. Ein Teil der Kinder "muss" erst spielen und dann müssen sie selbst daran denken, noch HA machen zu wollen. Die 3. sind dann zwei Jahre (auch in der 4.) isoliert von den anderen Kindern. Die 3a hat wiederum keine gleichaltrigen Kinder im Hort mehr. Die 4. dürfen/müssen auf dem Schulgelände bleiben. Diese wiederum hatten sich als "Große" auf die Außenstelle gefreut. Einen Spielhof gibt es nicht in der Außenstelle, nur Innenräumlichkeiten.

    Diese Nachteile wurden alle nicht beachtet. Es wird einfach darauf verwiesen, dass die Entscheidung so lautet und organisatorische Planung in die Trägerkompetenz fällt.

    Unserer Meinung nach wurde der Hortausschuss übergangen. Es gibt keinen Beschluss. Laut § 4 KitaG und Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg, 6 3 39.15 ergänzt die Hortbetreuung aber auch den Erziehungsauftrag der Schule. "Dementsprechend soll etwa gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 KitaG Bbg die Betreuung und Förderung schulpflichtiger Kinder durch eine an dem Entwicklungsstand der Kinder orientierte Zusammenarbeit mit der Schule erleichtert werden. Aus diesem Grund ist ein Hort regelmäßig an eine bestimmte Schule angegliedert. Das dieser Angliederung zu Grunde liegende Konzept besteht gerade darin, den Betreuungsbedarf der Kinder dieser Schule nach Unterrichtsende zu decken. Die Betreuung der Kinder erfolgt dabei bewusst im selben räumlichen und sozialen Umfeld wie der Schulbesuch. Auch dies verdeutlicht die den sozialen Erziehungsauftrag der Schule ergänzende Funktion der Horte." Der Hortleiter hatte mitgeteilt, dass der Hort nicht für Probleme verantwortlich ist, die dadurch entstehen, dass die von der Schule gewährte HA-Betreuung für die 3. Klassen nicht mehr durchführbar ist. Nach dem Beschluss verstehen wir es so, dass die Betreuung am Orte der Schule vorrangig ist und die Zusammenarbeit an dem Entwicklungsstand der Kinder angepasst wird. In unserem Fall bedeutete dies, dass die 3. Klassen einen höheren Entwicklungsstand als die 4. haben. Wir Eltern verstehen das alles nicht. Der Hort hatte mit dem Hinweis der Trennung der 4. die 3. in die Außenstelle schicken wollen, weil dies nicht zumutbar sei. Warum soll dann die Trennung der 3. möglich und, mit weiteren Nachteilen verbunden, weniger problematisch sein? Laut Benutzerordnung des Hortes ist die Konzeption Vertragsbestandteil. Da dort noch immer geregelt ist, dass die 4. Klassen die Außenstelle besuchen, entspricht das doch auch einem Vertragsbruch.

    Uns würden jetzt Kommentare zu §§ 4, 6 KitaG interessieren. Ich habe gesehen, dass Sie einen solchen Kommentar geschrieben haben. Ist Ihnen bekannt, ob dieser in einer Bibliothek zu haben ist? In Berlin gibt es nur die 2. Auflage und in Brandenburg hab ich ihn gar nicht gefunden.

    Wir sind verzweifelt, weil persönliche Interessen von 4.Klässlern über die gesundheitlichen und schulischen Interessen von 3.Klässlern gestellt werden. Dadurch, dass der Träger selbst Ausschussmitglied ist und darauf verweist, dass er allein entscheiden darf, kommen wir auch nicht weiter. Die Erzieher, die Ausschussmitglieder sind, trauen sich nicht, ihrem Chef zu widersprechen, äußern aber hinter vorgehaltender Hand ihr Missverständnis für diese "Entscheidung". Nun, in ein paar Wochen werden unsere Kinder dann einfach in die Außenstelle, ohne auf dem Weg beaufsichtigt zu werden, geschickt, wohingehen die 4. Klassen rundum beaufsichtigt sind, da sie auf dem Schulgelände verbleiben. Für uns widerspricht das der Berücksichtigung der Fähig- und Fertigkeiten der Kinder und des Kindeswohls. An wen können wir uns denn sonst noch wenden, wenn der Träger/die Gemeinde quasi die Entscheidung getroffen hat?

    Ach so: da es nun einen Neubau auf dem Schulgelände gibt, gibt es auch neue/weitere Räumlichkeiten auf dem Schulgelände für den Hort, so dass nicht mal klar ist, warum/weshalb der Ergänzungsbau überhaupt noch aufgesucht werden muss. Wir wissen auch nicht, ob die Betriebserlaubnis für die Außenstelle für Kinder der 3. Klasse vorgesehen ist und wie viele Hortanmeldungen es für die 4. Klasse gibt.

    Der angehängte Brief enthält mehrere Unwahrheiten: dass die Eltern nicht beim Hortausschuss anwesend waren, dass es große Freiflächen in der Außenstelle gibt, dass die verlängerte HA-Betreuung in der Außenstelle ein Vorteil gegenüber der HA-Betreuung in der Schule nur von 13 - 14 Uhr ist (dies liegt daran, dass in der Schule ALLE Kinder zeitgleich die HA machen können), dass "Brotbüchenkinder" erst spät WARM essen könnten (da dort kein warmes Essen zubereitet wird), dass aus praktischen Erfahrungen bekannt ist, dass die Außenstelle für 3.Klässler geeignet ist (da dort bisher immer nur 4.Klässler waren).

    Viele Grüße und bitte entschuldigen Sie den langen Text.

    #2
    Sehr geehrter Herr Diskowski,

    es gibt einen Zeitungsartikel, in dem steht, dass der Hort auf dem Schulgelände deutlich mehr Räume erhält. Eine Beschlussfassung durch die Gemeindevertreter gibt es selbstverständlich auch.

    Da die Schule jetzt sogar noch Räume zur Verfügung stellt, sind sogar noch mehr Horträume als geplant hinzu gekommen. Deshalb die Vermutung der Eltern, dass die Nutzung der Außenstelle unnötig ist. Laut Beschlussfassung der Gemeinde 2015 hat die Außenstelle Platz für 75 Kinder. Uns wurde gesagt, dass 90 Kinder rein dürfen und eine Betriebserlaubnis für 110 Kinder (die jedoch nicht erteilt wurde) erzielt werden sollte. Kann man eine Betriebserlaubnis irgendwo einsehen?

    Übrigens hat der Hortausschuss wahrscheinlich gar keine Geschäftsordnung.

    Jetzt wurde auch § 8 Abs. 2 KitaG in den Raum geworfen. Unsere Kinder wären dann aber entgegen der Vorschrift zwei Jahre von anderen Altersklassen isoliert, anstatt - wie sonst die 4. - nur 1 Jahr.

    Das Jugendamt Barnim hat heute einer Mutter geschrieben, dass die Unterbringung in den Horten Trägersache ist und sie keine Verstöße gegen das Grundgesetz erkennen könne (warum nun ausgerechnet das Grundgesetz, ist nicht nachvollziehbar) und teilte mit, dass es keinen Rechtsrat erteilen dürfe. Man solle sich einen Anwalt suchen. Wer bezahlt einen solchen denn dann?

    Jetzt fange ich schon an, Sie mit noch mehr Infos zu nerven. Ich höre/lese aber die ganzen Ängste und Vermutungen der Eltern und hab mir auf die Fahne geschrieben, Licht ins Dunkel zu bringen.

    Viele Grüße

    Christiane Henze

    Kommentar


      #3
      Sehr geehrte Frau Henze,

      was Sie in Ihrem ersten Beitrag schildern ist wohl vorrangig ein pädagogisches und ein kommunikatives Problem. Erst weil das offenbar nicht sehr zufriedenstellend behandelt wurde, kommen nun die rechtlichen Fragen nach der Zuständigkeit des Kita-Ausschuss etc. auf.

      Zweifellos handelt es sich bei den von Ihnen dargestellten Fragen um Sachverhalte zu denen der Kita-Ausschuss ein Beschlussrecht hat ("pädagogische und organisatorische Angelegenheiten der Kindertagesstätte"). Eigentlich braucht es aber dafür diese spezielle Regelung nicht; die Grundsätze der Beteiligung (§ 4 KItaG) und der Auftrag an den Träger allgemein die Beteiligung zu fördern (§ 5 KitaG) und speziell die Beteiligung der Eltern (§ 6 KitaG) bieten eine hinreichende Grundlage, solcherart Fragen im Diskurs der Beteiligten zu klären. Sollte dies nicht erfolgt sein, ist das sicherlich ein erhebliches Versäumnis und böte Anlass über die Eignung des Trägers nachzudenken.

      Ob allerdings in der Sache diese Entscheidung richtig ist, ob eine insgesamt, für alle Kinder bessere Lösung möglich und umsetzbar gewesen wäre, kann und sollte kein Außenstehender bewerten. Letztlich liegt diese Entscheidung auch beim Träger - allerdins nachdem er insbes. die Eltern ausreichend beteiligt hat.

      In Ihrem zweiten Beitrag haben Sie nach der Betriebserlaubnis gefragt. Diese wird vom Ref. 22 der Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport erteilt und als Eltern ihrer Kita können Sie die Festlegung der Kapazität und evtl. Auflagen hinsichtlich der Belegung erfahren.

      Eine Bedeutung des von Ihnen angesprochenen § 8 Abs. 2 KitaG kann ich nicht erkennen. Die hier angesprochenen Altersgruppen sind Krippenkinder, Kindergartenkinder und Hortkinder und diese sollen jeweils Kontakt zu anderen Altersgruppen bekommen, wenn die Kita altersgleich gestaltet ist. Es geht nicht um den Kontakt von Dritt- zu Viertklässlern.

      Ich komme noch einmal auf meinen Eingangssatz hinaus. Es handelt sich doch offensichtlich um ein pädagogisches und ein kommunikatives Problem und es wäre im Interesse aller zu wünschen, dass das Problem auch so (und nicht juristisch) gelöst wird. § 4 Abs. 2 KitaG formuliert als zentralen Programmsatz: "Die demokratische Erziehung der Kinder setzt die Beteiligung von Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten, Erziehern und Erzieherinnen an allen wesentlichen Entscheidungen der Tagesstätten voraus und verlangt das demokratische Zusammenwirken aller Beteiligten." Dem ist an Deutlichkeit nichts mehr hinzuzusetzen.

      Daher ist mein Vorschlag an Sie, ob Sie nicht unter Mithilfe eines Moderator/einer Moderatorin den Versuch unternehmen wollen, sich noch einmal zusammenzusetzen und die Argumente auszutauschen. Im Wissen, dass letztlich der Träger (als Verantwortungsträger) die Entscheidung fällen muss, dass er aber die Grundlage seines Handelns nur im Willen der Eltern findet, ihm ihr Kinder anzuvertrauen und dass sie gemeinsam den Kindern ein Vorbild in Konfliktaustragung liefern (so oder so) - sollte der Versuch unternommen werden. Vielleicht unterstützt Sie das Jugendamt durch eine Moderatíon, evtl. kann auch die Kita-Aufsicht im Ministerium eine Unterstützung zeitlich einrichten.

      Ich drücke Ihnen die Daumen
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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        #4
        Lieber Herr Diskowski,

        Ihre letzte Nachricht versursachte große Zuversicht bei uns Eltern, die zwischenzeitlich wieder abhanden gekommen ist. Nach Wochen des Versuchs, mit einem zuständigen Mitarbeiter das Problem zu erörtern, erhielt ich gestern die Nummer von der Bildungsinitiative. Dort wurde mir heute mitgeteilt, dass eine Mediation nur dann sinnvoll ist, wenn der Träger gesprächsbereit ist. Da er dies in unserem Fall offensichtlich aber nicht ist, könne man auch durch eine Mediation nichts erreichen. An dieser Stelle bin ich also nicht weitergekommen. Ich habe nur den Hinweis erhalten, dass man eben nichts machen könne, wenn der Träger sich quer stellt. Damit wären die gesetzlichen Regelungen aber völlige Luftnummern, wenn Eltern und Hortausschuss völlig ausgeschlossen und die gesetzlichen Regelungen missachtet werden.

        Beim Kita-Ausschuss (die Dame, die die Betriebserlaubnisse erteilt) erhielt ich immer wieder den Hinweis, dass die Außenstelle doch toll sei und nicht verstanden werde, warum die Kinder dort nicht hin wollen. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass es um fehlende Elternbeteiligung geht. Auch dort schien man das Problem nicht zu verstehen und wiederholte immer nur, dass der Hortausschuss sich an den Träger wenden solle. Ich selbst habe auch immer wiederholt, dass der Träger nicht zu sprechen ist und nicht reagiert. Erneut wurde dann gesagt, dass man sich nur an den Träger wenden könne. Nach langem Gespräch wurde dann zumindest mitgeteilt, dass man das Problem mal schildern und abschicken könne, wobei nicht mehr als eine Seite formuliert werden solle und eine Bearbeitung sehr lange Zeit in Anspruch nehmen würde. Auch hier habe ich wenig Hoffnung.

        Von allen Stellen wurde uns entgegengehalten, dass es für die 3. Klasse so toll ist, wenn sie jetzt schon selbstständig werden könne. Hier frage ich mich dann aber, warum diese Möglichkeit der 4. Klasse genommen wird. Die Argumentation hinkt.

        Haben Sie noch eine Idee? Die Möglichkeit der Mediation, die so vielversprechend war, kann nun nicht stattfinden. Und der Träger reagiert auf keine Schreiben. Dabei möchten wir uns alle an einen Tisch setzen und versuchen, eine Lösung zu erzielen, vielleicht einen Kompromiss.

        Viele Grüße

        Kommentar


          #5
          Sehr geehrter Herr Diskoeskorte,

          ich habe 2 Fragen.

          Unser Sohn wird dieses Jahr Eingeschult und wird mit einem privaten Busunternehmen ins Nachbardorf morgens gefahren ca. 10 km. Dort soll er dann an einer Öffentlichen Bushaltestelle an einer vielbefahrenen Straße auf den öffentlichen Schulbus warten der Ihn und andere Kinder dann in die Grundschule bringt ca 10 km entfernt.

          Da ich als Elternteil nicht sicherstellen kann das der öffentliche Bus auch morgens erscheint an der Bushaltestelle und mein Sohn auch keine Möglichkeit hat mir dieses mitzuteilen! Wer hat die Auchsichtspflicht beim Brustrandport.

          Desweiteren hat die Grundschule den Hort an einen privaten Träger ausgegliedert dieser hat aber nicht genug Hortplätze. Der Träger hat nur für seine Kinder des Kindergartens Hortplätze. Mein Sohn soll indes mit dem Bus in seinen Kindergarten nach der Schule zum Hort gebracht werden ca 15 km entfernt und dort Betreut werden und wird dann von dort wieder mit einem privaten Busunternehmen nach Hause gebracht werden.Muss Kreis nicht einen Hortplatz an der Schule sicherstellen?

          Mfg

          Richter

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