Sehr geehrter Herr Diskowski,
ich habe eine 8jährige Tochter, die noch in der 2. Klasse ist und den Hort Zepernick besucht. Es gibt jetzt massive Probleme zwischen Hort/Träger und Elternschaft und wir Eltern sind der Meinung, dass einige vertragliche und gesetzliche Grundlagen missachtet werden. Es geht um Folgendes: Laut Konzeption des Hortes und jahrelanger Praxis werden die Kinder der 1. - 3. Klassen auf dem Schulgelände im Hort betreut. Es findet also eine nahtlose Aufsicht statt. Die Schule gewährt Zugang zu den Räumlichkeiten für die 1. - 3. Klassen für die Hausaufgabenbetreuung durch den Hort. Die 4. Klassen haben kaum noch HA-Betreuung (Freiwilligenbasis) und besuchen eine Außenstelle (ca. 350 m weiter weg). Auf diesem Weg haben weder Hort noch Schule die Aufsichtspflicht.
Im April fand ein Treffen des Hortausschusses unter Beteiligung mehrerer Eltern statt, weil der Hort die zukünftige 4. nicht in die Außenstelle schicken will. Hintergrund: eine Klasse der 4. wurde ein Jahr zuvor aufgelöst und es sind so viele Kinder, dass sie nicht alle in die Außenstelle passen würden, so dass sie getrennt werden müssten. Stattdessen sollten die zukünftigen 3. Klassen in die Außenstelle, da diese nicht getrennt werden müssten. Die Eltern hatten Verständnis, waren aber wenig begeistert. Es sollte ein weiteres Treffen zu dem Thema stattfinden. Beim nächsten Hortausschusstreffen war es kein Thema. Bei dem weiteren Treffen, welches 5 Tage vorher erst anberaumt wurde, gehörte es auch nicht zu den Themen. Es wurde allerdings dort durch den Hortleiter verkündet, dass der Weggang der 3. "beschlossen" wurde und weil die Betriebserlaubnis für die Außenstelle von 90 auf 110 Kinder doch nicht erweitert werden konnte, die 3. Klassen jetzt auch getrennt werden müssen. (3a bleibt auf dem Schulgelände und profitiert von der dortigen HA-Betreuung und 3b - 3e muss in die Außenstelle). Die Mitteilung kam kurz vor den Ferien. Es gab jede Menge Beschwerdebriefe bis hin zum Bürgermeister. Der Bürgermeister sieht seine Pflicht lediglich in der Bereitstellung der Finanzmittel. Die Fachaufsicht des Trägers ist selbst Hortausschussmitglied mit 3 Stimmanteilen. Vor ein paar Tagen bekamen alle Eltern einen Brief, unterschrieben von der Fachaufsicht des Trägers und dem Hortleiter (kein Ausschussmitglied), in dem gebeten wird, von weiteren emails und Versuchen, die Entscheidung zu ändern, abzusehen. Die Eltern befürchten schulische, gesundheitliche und auch kommunikative Nachteile: Die 3. Klassen sind körperlich noch kleiner und schwächer als die 4. und müssen nun die Schulsachen immer hin und her tragen (ab 16 Uhr geht es zurück zum Schulgelände). Die HA-Betreuung findet in der Außenstelle wegen Platzmangels bis 15.30 statt, da nicht alle gleichzeitig die HA machen können. Ein Teil der Kinder "muss" erst spielen und dann müssen sie selbst daran denken, noch HA machen zu wollen. Die 3. sind dann zwei Jahre (auch in der 4.) isoliert von den anderen Kindern. Die 3a hat wiederum keine gleichaltrigen Kinder im Hort mehr. Die 4. dürfen/müssen auf dem Schulgelände bleiben. Diese wiederum hatten sich als "Große" auf die Außenstelle gefreut. Einen Spielhof gibt es nicht in der Außenstelle, nur Innenräumlichkeiten.
Diese Nachteile wurden alle nicht beachtet. Es wird einfach darauf verwiesen, dass die Entscheidung so lautet und organisatorische Planung in die Trägerkompetenz fällt.
Unserer Meinung nach wurde der Hortausschuss übergangen. Es gibt keinen Beschluss. Laut § 4 KitaG und Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg, 6 3 39.15 ergänzt die Hortbetreuung aber auch den Erziehungsauftrag der Schule. "Dementsprechend soll etwa gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 KitaG Bbg die Betreuung und Förderung schulpflichtiger Kinder durch eine an dem Entwicklungsstand der Kinder orientierte Zusammenarbeit mit der Schule erleichtert werden. Aus diesem Grund ist ein Hort regelmäßig an eine bestimmte Schule angegliedert. Das dieser Angliederung zu Grunde liegende Konzept besteht gerade darin, den Betreuungsbedarf der Kinder dieser Schule nach Unterrichtsende zu decken. Die Betreuung der Kinder erfolgt dabei bewusst im selben räumlichen und sozialen Umfeld wie der Schulbesuch. Auch dies verdeutlicht die den sozialen Erziehungsauftrag der Schule ergänzende Funktion der Horte." Der Hortleiter hatte mitgeteilt, dass der Hort nicht für Probleme verantwortlich ist, die dadurch entstehen, dass die von der Schule gewährte HA-Betreuung für die 3. Klassen nicht mehr durchführbar ist. Nach dem Beschluss verstehen wir es so, dass die Betreuung am Orte der Schule vorrangig ist und die Zusammenarbeit an dem Entwicklungsstand der Kinder angepasst wird. In unserem Fall bedeutete dies, dass die 3. Klassen einen höheren Entwicklungsstand als die 4. haben. Wir Eltern verstehen das alles nicht. Der Hort hatte mit dem Hinweis der Trennung der 4. die 3. in die Außenstelle schicken wollen, weil dies nicht zumutbar sei. Warum soll dann die Trennung der 3. möglich und, mit weiteren Nachteilen verbunden, weniger problematisch sein? Laut Benutzerordnung des Hortes ist die Konzeption Vertragsbestandteil. Da dort noch immer geregelt ist, dass die 4. Klassen die Außenstelle besuchen, entspricht das doch auch einem Vertragsbruch.
Uns würden jetzt Kommentare zu §§ 4, 6 KitaG interessieren. Ich habe gesehen, dass Sie einen solchen Kommentar geschrieben haben. Ist Ihnen bekannt, ob dieser in einer Bibliothek zu haben ist? In Berlin gibt es nur die 2. Auflage und in Brandenburg hab ich ihn gar nicht gefunden.
Wir sind verzweifelt, weil persönliche Interessen von 4.Klässlern über die gesundheitlichen und schulischen Interessen von 3.Klässlern gestellt werden. Dadurch, dass der Träger selbst Ausschussmitglied ist und darauf verweist, dass er allein entscheiden darf, kommen wir auch nicht weiter. Die Erzieher, die Ausschussmitglieder sind, trauen sich nicht, ihrem Chef zu widersprechen, äußern aber hinter vorgehaltender Hand ihr Missverständnis für diese "Entscheidung". Nun, in ein paar Wochen werden unsere Kinder dann einfach in die Außenstelle, ohne auf dem Weg beaufsichtigt zu werden, geschickt, wohingehen die 4. Klassen rundum beaufsichtigt sind, da sie auf dem Schulgelände verbleiben. Für uns widerspricht das der Berücksichtigung der Fähig- und Fertigkeiten der Kinder und des Kindeswohls. An wen können wir uns denn sonst noch wenden, wenn der Träger/die Gemeinde quasi die Entscheidung getroffen hat?
Ach so: da es nun einen Neubau auf dem Schulgelände gibt, gibt es auch neue/weitere Räumlichkeiten auf dem Schulgelände für den Hort, so dass nicht mal klar ist, warum/weshalb der Ergänzungsbau überhaupt noch aufgesucht werden muss. Wir wissen auch nicht, ob die Betriebserlaubnis für die Außenstelle für Kinder der 3. Klasse vorgesehen ist und wie viele Hortanmeldungen es für die 4. Klasse gibt.
Der angehängte Brief enthält mehrere Unwahrheiten: dass die Eltern nicht beim Hortausschuss anwesend waren, dass es große Freiflächen in der Außenstelle gibt, dass die verlängerte HA-Betreuung in der Außenstelle ein Vorteil gegenüber der HA-Betreuung in der Schule nur von 13 - 14 Uhr ist (dies liegt daran, dass in der Schule ALLE Kinder zeitgleich die HA machen können), dass "Brotbüchenkinder" erst spät WARM essen könnten (da dort kein warmes Essen zubereitet wird), dass aus praktischen Erfahrungen bekannt ist, dass die Außenstelle für 3.Klässler geeignet ist (da dort bisher immer nur 4.Klässler waren).
Viele Grüße und bitte entschuldigen Sie den langen Text.
ich habe eine 8jährige Tochter, die noch in der 2. Klasse ist und den Hort Zepernick besucht. Es gibt jetzt massive Probleme zwischen Hort/Träger und Elternschaft und wir Eltern sind der Meinung, dass einige vertragliche und gesetzliche Grundlagen missachtet werden. Es geht um Folgendes: Laut Konzeption des Hortes und jahrelanger Praxis werden die Kinder der 1. - 3. Klassen auf dem Schulgelände im Hort betreut. Es findet also eine nahtlose Aufsicht statt. Die Schule gewährt Zugang zu den Räumlichkeiten für die 1. - 3. Klassen für die Hausaufgabenbetreuung durch den Hort. Die 4. Klassen haben kaum noch HA-Betreuung (Freiwilligenbasis) und besuchen eine Außenstelle (ca. 350 m weiter weg). Auf diesem Weg haben weder Hort noch Schule die Aufsichtspflicht.
Im April fand ein Treffen des Hortausschusses unter Beteiligung mehrerer Eltern statt, weil der Hort die zukünftige 4. nicht in die Außenstelle schicken will. Hintergrund: eine Klasse der 4. wurde ein Jahr zuvor aufgelöst und es sind so viele Kinder, dass sie nicht alle in die Außenstelle passen würden, so dass sie getrennt werden müssten. Stattdessen sollten die zukünftigen 3. Klassen in die Außenstelle, da diese nicht getrennt werden müssten. Die Eltern hatten Verständnis, waren aber wenig begeistert. Es sollte ein weiteres Treffen zu dem Thema stattfinden. Beim nächsten Hortausschusstreffen war es kein Thema. Bei dem weiteren Treffen, welches 5 Tage vorher erst anberaumt wurde, gehörte es auch nicht zu den Themen. Es wurde allerdings dort durch den Hortleiter verkündet, dass der Weggang der 3. "beschlossen" wurde und weil die Betriebserlaubnis für die Außenstelle von 90 auf 110 Kinder doch nicht erweitert werden konnte, die 3. Klassen jetzt auch getrennt werden müssen. (3a bleibt auf dem Schulgelände und profitiert von der dortigen HA-Betreuung und 3b - 3e muss in die Außenstelle). Die Mitteilung kam kurz vor den Ferien. Es gab jede Menge Beschwerdebriefe bis hin zum Bürgermeister. Der Bürgermeister sieht seine Pflicht lediglich in der Bereitstellung der Finanzmittel. Die Fachaufsicht des Trägers ist selbst Hortausschussmitglied mit 3 Stimmanteilen. Vor ein paar Tagen bekamen alle Eltern einen Brief, unterschrieben von der Fachaufsicht des Trägers und dem Hortleiter (kein Ausschussmitglied), in dem gebeten wird, von weiteren emails und Versuchen, die Entscheidung zu ändern, abzusehen. Die Eltern befürchten schulische, gesundheitliche und auch kommunikative Nachteile: Die 3. Klassen sind körperlich noch kleiner und schwächer als die 4. und müssen nun die Schulsachen immer hin und her tragen (ab 16 Uhr geht es zurück zum Schulgelände). Die HA-Betreuung findet in der Außenstelle wegen Platzmangels bis 15.30 statt, da nicht alle gleichzeitig die HA machen können. Ein Teil der Kinder "muss" erst spielen und dann müssen sie selbst daran denken, noch HA machen zu wollen. Die 3. sind dann zwei Jahre (auch in der 4.) isoliert von den anderen Kindern. Die 3a hat wiederum keine gleichaltrigen Kinder im Hort mehr. Die 4. dürfen/müssen auf dem Schulgelände bleiben. Diese wiederum hatten sich als "Große" auf die Außenstelle gefreut. Einen Spielhof gibt es nicht in der Außenstelle, nur Innenräumlichkeiten.
Diese Nachteile wurden alle nicht beachtet. Es wird einfach darauf verwiesen, dass die Entscheidung so lautet und organisatorische Planung in die Trägerkompetenz fällt.
Unserer Meinung nach wurde der Hortausschuss übergangen. Es gibt keinen Beschluss. Laut § 4 KitaG und Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg, 6 3 39.15 ergänzt die Hortbetreuung aber auch den Erziehungsauftrag der Schule. "Dementsprechend soll etwa gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 KitaG Bbg die Betreuung und Förderung schulpflichtiger Kinder durch eine an dem Entwicklungsstand der Kinder orientierte Zusammenarbeit mit der Schule erleichtert werden. Aus diesem Grund ist ein Hort regelmäßig an eine bestimmte Schule angegliedert. Das dieser Angliederung zu Grunde liegende Konzept besteht gerade darin, den Betreuungsbedarf der Kinder dieser Schule nach Unterrichtsende zu decken. Die Betreuung der Kinder erfolgt dabei bewusst im selben räumlichen und sozialen Umfeld wie der Schulbesuch. Auch dies verdeutlicht die den sozialen Erziehungsauftrag der Schule ergänzende Funktion der Horte." Der Hortleiter hatte mitgeteilt, dass der Hort nicht für Probleme verantwortlich ist, die dadurch entstehen, dass die von der Schule gewährte HA-Betreuung für die 3. Klassen nicht mehr durchführbar ist. Nach dem Beschluss verstehen wir es so, dass die Betreuung am Orte der Schule vorrangig ist und die Zusammenarbeit an dem Entwicklungsstand der Kinder angepasst wird. In unserem Fall bedeutete dies, dass die 3. Klassen einen höheren Entwicklungsstand als die 4. haben. Wir Eltern verstehen das alles nicht. Der Hort hatte mit dem Hinweis der Trennung der 4. die 3. in die Außenstelle schicken wollen, weil dies nicht zumutbar sei. Warum soll dann die Trennung der 3. möglich und, mit weiteren Nachteilen verbunden, weniger problematisch sein? Laut Benutzerordnung des Hortes ist die Konzeption Vertragsbestandteil. Da dort noch immer geregelt ist, dass die 4. Klassen die Außenstelle besuchen, entspricht das doch auch einem Vertragsbruch.
Uns würden jetzt Kommentare zu §§ 4, 6 KitaG interessieren. Ich habe gesehen, dass Sie einen solchen Kommentar geschrieben haben. Ist Ihnen bekannt, ob dieser in einer Bibliothek zu haben ist? In Berlin gibt es nur die 2. Auflage und in Brandenburg hab ich ihn gar nicht gefunden.
Wir sind verzweifelt, weil persönliche Interessen von 4.Klässlern über die gesundheitlichen und schulischen Interessen von 3.Klässlern gestellt werden. Dadurch, dass der Träger selbst Ausschussmitglied ist und darauf verweist, dass er allein entscheiden darf, kommen wir auch nicht weiter. Die Erzieher, die Ausschussmitglieder sind, trauen sich nicht, ihrem Chef zu widersprechen, äußern aber hinter vorgehaltender Hand ihr Missverständnis für diese "Entscheidung". Nun, in ein paar Wochen werden unsere Kinder dann einfach in die Außenstelle, ohne auf dem Weg beaufsichtigt zu werden, geschickt, wohingehen die 4. Klassen rundum beaufsichtigt sind, da sie auf dem Schulgelände verbleiben. Für uns widerspricht das der Berücksichtigung der Fähig- und Fertigkeiten der Kinder und des Kindeswohls. An wen können wir uns denn sonst noch wenden, wenn der Träger/die Gemeinde quasi die Entscheidung getroffen hat?
Ach so: da es nun einen Neubau auf dem Schulgelände gibt, gibt es auch neue/weitere Räumlichkeiten auf dem Schulgelände für den Hort, so dass nicht mal klar ist, warum/weshalb der Ergänzungsbau überhaupt noch aufgesucht werden muss. Wir wissen auch nicht, ob die Betriebserlaubnis für die Außenstelle für Kinder der 3. Klasse vorgesehen ist und wie viele Hortanmeldungen es für die 4. Klasse gibt.
Der angehängte Brief enthält mehrere Unwahrheiten: dass die Eltern nicht beim Hortausschuss anwesend waren, dass es große Freiflächen in der Außenstelle gibt, dass die verlängerte HA-Betreuung in der Außenstelle ein Vorteil gegenüber der HA-Betreuung in der Schule nur von 13 - 14 Uhr ist (dies liegt daran, dass in der Schule ALLE Kinder zeitgleich die HA machen können), dass "Brotbüchenkinder" erst spät WARM essen könnten (da dort kein warmes Essen zubereitet wird), dass aus praktischen Erfahrungen bekannt ist, dass die Außenstelle für 3.Klässler geeignet ist (da dort bisher immer nur 4.Klässler waren).
Viele Grüße und bitte entschuldigen Sie den langen Text.
Kommentar