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Erzieher-Kind-Relation - Gibt es Mindestvorgaben, die einzuhalten sind?

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    #16
    Guten Morgen Herr Fischbach,

    vielleicht kann ich Ihnen einen Teil Ihrer Frage beantworten, nämlich die Meldungen der Kommunen an den Landkreis.

    Wir melden zu den vierteljährlichen Stichtagen die Kinderzahlen, das daraus errechnete notwendige pädagogische Personal und das Personal-Ist.

    Diese Meldung wird vom Landkreis sehr wohl überprüft. Mir ist es schon des Öfteren passiert, dass die Kollegin Nachfragen zur Abrechnung hatte.

    Die Zuschüsse werden nur für das n.p.P. gezahlt. Leistet sich die Kommune darüber hinaus Personal, muss sie das selbst finanzieren. Läge das Personal-Ist unter dem n.p.P. würde uns der Landkreis sicher die Hölle heiß machen.

    Ich möchte Herrn Diskowski nicht für den etwas rüden Ton der letzten Antworten in Schutz nehmen. Dennoch empfinde auch ich Teile dieser Diskussion einzig als Vorwurf gegen die Verwaltung, die alles versucht, rechtliche Gegebenheiten zu umgehen, um die Eltern zu übervorteilen. Wir sollten an dieser Stelle lieber sachlich diskutieren und den Anderen auch zuhören. Ich denke, das bringt uns weiter.

    Viele Grüße

    jazero

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      #17
      Guten Morgen Jazero, danke dass Sie sich hier einbringen und aus der praktischen Sicht die Diskussion ergänzen. Ich möchte nur die Ausführungen etwas ergänzen, damit nicht der Eindruck entsteht, es handele sich ausschließlich um ein Thema zwischen Gemeinden und Kreis.

      Nach KitaG meldet JEDER Träger die belegten Plätze in den drei Altersgruppen und den beiden Betreuungszeitenstufen an den Kreis, damit dieser daraus das notwendige pädagogische Personal berechnen und im kommenden Quartal finanzieren kann. Er meldet zusätzlich das Personal-Ist und das Personal-Soll (wegen § 16 Abs. 2 Satz 3 KitaG, s.o.) Dem Land werden vom Kreis nur die belegten Plätze gemeldet.

      Wenn zwischen Kreis und Träger andere Vereinbarungen über die Meldung und Zahlung getroffen worden sind (§ 3 Abs. 7 BKNV), kommen die zur Anwendung. Aber auch bei anderen Vereinbarungen kann ich mir nicht vorstellen, dass der Kreis auf den Nachweis, dass das finanzierte Personal auch eingesetzt wird, verzichtet, damit er die Mittel ggf. zurückfordert (§ 16 Abs. 2 Satz 3 KitaG).
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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        #18
        Womöglich habe ich tatsächlich die Kompliziertheit und damit die Missverständnisse beim Thema Personalausstattung unterschätzt; sorry. Ich habe daher noch einmal meine Antwort auf Herrn Fischbach vom 19.10., 22:31 ergänzt und damit hoffentlich für mehr Klarheit und Verständnis gesorgt. Ergänzende Fragen sind willkommen.
        Es grüßt freundlich
        Detlef Diskowski

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          #19
          Hallo Herr Diskowski,

          Danke sehr!

          Anbei der Kita-Vertrag. Sehen Sie dort die tatsächliche Meldung?

          VG

          Mike

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            #20
            Wenn ich Sie richtig verstehe, wollen Sie mich suchen lassen, was ich über den Nachweis des tatsächlich beschäftigten Personals in der Vereinbarung finde, richtig?

            Nun ich habe dazu nichts gefunden (wobei ich mir intensiver nur den Vertrag mit Birkenwerder angesehen habe).

            Das Verhältnis der freien Träger zu den Gemeinden dürfte die Nachweispflicht wie zuvor sein = belegte Plätze; Personal-Soll und -Ist.

            Die gemeindlichen Träger sind offenbar dem Kreis gegenüber nicht mehr zum Nachweis der Personalausstattung verpflichtet, sondern die Gemeinden melden nur noch die belegten Plätze (woraus sich das Personal-Soll aber nicht das -Ist ergibt), damit der Kreis diese dem Land melden kann.

            Also entfällt hier offenbar die Möglichkeit für den Kreis Personal-Soll und -Ist abzugleichen (ob dies in allen Landkreisen in denen die Aufgaben übertragen sind, ist damit nicht gesagt). Die übrigen von mir oben angesprochenen Kontrollmechanismen sind davon nicht betroffen.
            Es grüßt freundlich
            Detlef Diskowski

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              #21
              Sehr geehrter Herr Diskowski,

              In meinen Landkreis gibt es einen Kitavertrag , nach welchen der Landkreis die Kitafinanzierung mit den Kommunen regelt. Der Landkreis kann nach diesen Vertrag überhaupt keine Zuschüsse kürzen.

              Deshalb wiederhole ich nochmal meine Frage an wem melden die Kommunen die Zahlen für ist und soll Zahlen des pädagogische Personals? Wer überprüft diese Zahlen auf Richtigkeit und wer müsste ggf. die Zuschüsse Kürzen?

              Mit freundlichen Grüßen D.Fischbach Bundeselternsprecher für Kinder in Kindertagespflege und Kindertagesstätten

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                #22
                Hallo Herr Diskowski,

                der Kita-Vertrag ist identisch mit allen Gemeinden/Kommunen des Landkreises.

                Somit hat also der Landkreis keine tatsächlichen IST - Zahlen, korrekt?

                Vg

                Mike

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                  #23
                  Aufgrund des Vertrages würde ich das so sehen.

                  Die Gemeinden, die ja nun für die Finanzierung auch nach § 16(2) zuständig sind, sollten diese Zahlen allerdings haben.
                  Es grüßt freundlich
                  Detlef Diskowski

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                    #24
                    Hallo,

                    da die Kommune(Gemeinde) aber weitestgehend auch Träger ist, fehlt hier nicht eine Instanz, die diese Sachen prüft?

                    Ich habe so verstanden, dass alle anderen zur Meldung verpflichtet sind und dann ggf auch nachfragen kommen..

                    Vg

                    Mike

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                      #25
                      Wie ich oben schrieb (am 22.10. 9:49) ist die Kontrolle durch das Jugendamt, ob das Soll-Personal auch tatsächlich beschäftigt ist, nur EINES der Kontrollinstrumente.
                      Es grüßt freundlich
                      Detlef Diskowski

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                        #26
                        Ich möchte noch einmal nachfragen da sich die Diskussion hier schon eine Weile hinzieht....., ob wir hier ein abstraktes Interesse diskutieren, oder gibt es Anlass für generelles Misstrauen oder gibt es einen konkreten Fall anzunehmen, dass das notwendige pädagogische Personal gem. § 10 KitaG und § 5 KitaPersV nicht tatsächlich beschäftigt wird?
                        Es grüßt freundlich
                        Detlef Diskowski

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                          #27
                          .
                          ..........

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                            #28
                            Herr Diskowski,

                            In besagen Landkreis haben wir immer beides , das Eine resultiert aus dem Anderen.

                            In Zeiten in dehnen ein Landrat erklärt das ich glaube Paragrap 79 SGVIII für seinen Landkreis nicht zutrifft und die Kommunalverfassung des Landes Brandenburgs, das Kitagesetz( Landesrecht) und Bundesrecht faktisch außer Kraft gesetz sind. In dehnen Eltern fast das doppelte der Platzkosten nach Abzug der instituionellen Förderung bezahlen, in dehnen 1 Erzieherin nach Elterberichten 40 Kinder betreut obwohl für viele höhere Elternbeiträge im kausalen Zusammenhang mit besserer Qualität stehen, die Versammlungsfreiheit nach GG nur ein romantischer Gedanke ist .

                            In diesen Zeiten neigt der etwas naive Elternvertreter dazu heraus zu finden, wie es sein müsste ohne sich der Illussion hinzugeben dies VL erreichen zu können.

                            Natürlich ist ein solches Vorgehen für den Einzelnen unvorstellbar und hat vermutlich nichts mit der Realität zu tun.

                            Mit freundlichen Grüßen D.Fischbach Bundeselternsprecher für Kinder in Kindertagespflege und Kindertagesstätten.

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                              #29
                              Es fällt für die kommunalen Einrichtungen tatsächlich eine Überprüfungsinstanz aus, wenn die Gemeinde die Aufgabe der Kindertagesbetreuung übernimmt. Umso wichtiger wird es, dass die anderen Instanzen funktionieren.

                              Aus meiner Sicht wäre wohl durch die Elternvertretung/KitaAusschuss festzustellen, ob Personal knapp ist, weil es viele Ausfälle gibt oder ob tatsächlich die Personalausstattung nicht eingehalten wird. Für letzteres hilft der Personalrechner https://mbjs.brandenburg.de/sixcms/l...rechner_mbjs_d, den man über die MBJS-Kita-Startseite erreicht. (http://www.mbjs.brandenburg.de/kita-startseite.htm). Die Eltern haben zweifellos das Recht, die für die Berechnung des Personals erforderlichen Angaben zu erhalten; § 6 Abs.4 KitaG. Dass dabei der Datenschutz zu wahren ist, ist selbstverständlich kann aber keine Hürde sein.
                              Es grüßt freundlich
                              Detlef Diskowski

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                                #30
                                Hallo,

                                das Problem ist daran, dass die anderen Instanzen nicht so funktionieren.

                                Die Eltern im besagten Landkreis nicht gewollt sind...

                                Wir stellen weiterhin viele Petitionen, bis alle aufmerksam werden.

                                BG

                                Mike

                                Kommentar

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