Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu einer Regelung in der Kitagebührensatzung einer Gemeinde in Brandenburg:
Ich sehe darin einen Zwang zur Essenteilnahme. Was ist aber bei Kindern mit einer besonderen Nahrungsmittelallergie oder -unverträglichkeit? Oder Kindern, die generell das Essen in der Kita verweigern, weil es ihnen nicht schmeckt? Kinder können gerade beim Essen sehr wählerisch sein und ein Zwang zum Essen verstärkt deren Abneigung in der Regel.
Ist eine solche Koppelung rechtlich haltbar?
ich habe eine Frage zu einer Regelung in der Kitagebührensatzung einer Gemeinde in Brandenburg:
Der Betreuungsvertrag wird vom Träger der Einrichtung fristlos gekündigt werden, wenn die Gebühr trotz Fälligkeit und Mahnung für zwei Monate in Folge nicht entrichtet wurde. Der Betreuungsvertrag wird auch fristlos gekündigt werden, wenn Essengeld nicht oder nicht vollständig bezahlt wurde oder das Kind nicht zur Essenteilnahme angemeldet wurde.
Ist eine solche Koppelung rechtlich haltbar?
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