Sehr geehrter Herr Wilms,
mich würde interessieren, welche Kosten dürfen kalkuliert bei der Platzkostenkalkulation und wirklich berücksichtigt werden? Dürfen alle Beträge auf die Eltern umgelegt werden (Dienstreisen, Schadensersatzleistungen, Schadensregulierungen, unbestimmte Lohnkosten, Hausmeister, Bewachungskosten, etc.). Diese Satzungen gelten dann mindestens 2 - 3 Jahre oder länger.
Es macht schon einen Unterschied, ob ich mit 300 Kinder kalkuliere statt 370. Es macht weiterhin einen Unterschied, ob (Oberhavels Beispiel Kreisumlage) die tatsächlich geflossenen Zuschüsse (Zuschuss nach §16(2) Kita-Gesetz minus Kreisumlage) oder die fiktiven Zuschüsse nach Kita-Gesetz.
Was ist, wenn die Zuschüsse nach § 16 (2) KitaG auf Grund von gestiegenen Kinderzahlen auch gestiegen ist bei einer relativ geringeren Personalerhöhung (pädagogisches Personal)?
Es handelt sich ja um zweckgebundene Einnahmen, die in den Haushaltplänen auffindbar sein müssten.
MfG
mich würde interessieren, welche Kosten dürfen kalkuliert bei der Platzkostenkalkulation und wirklich berücksichtigt werden? Dürfen alle Beträge auf die Eltern umgelegt werden (Dienstreisen, Schadensersatzleistungen, Schadensregulierungen, unbestimmte Lohnkosten, Hausmeister, Bewachungskosten, etc.). Diese Satzungen gelten dann mindestens 2 - 3 Jahre oder länger.
Es macht schon einen Unterschied, ob ich mit 300 Kinder kalkuliere statt 370. Es macht weiterhin einen Unterschied, ob (Oberhavels Beispiel Kreisumlage) die tatsächlich geflossenen Zuschüsse (Zuschuss nach §16(2) Kita-Gesetz minus Kreisumlage) oder die fiktiven Zuschüsse nach Kita-Gesetz.
Was ist, wenn die Zuschüsse nach § 16 (2) KitaG auf Grund von gestiegenen Kinderzahlen auch gestiegen ist bei einer relativ geringeren Personalerhöhung (pädagogisches Personal)?
Es handelt sich ja um zweckgebundene Einnahmen, die in den Haushaltplänen auffindbar sein müssten.
MfG
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