Lieber Herr Diskowski,
mich würde interessieren, wie es sich mit der Mehrbelastungsausgleichsverordnung verhält. Die Zahlungen sind an die Landkreise verteilt worden und dort weiter an die Kommunen/Gemeinden/Städte.
Die Zahlung berücksichtigt die Mehraufwendungen rückwirkend bis 2013.
Ist es dann als Zuschuss zu verstehen, der ggf. von den umlagefähigen Beiträgen der Eltern gekürzt werden müsste?
LG
Janamike
mich würde interessieren, wie es sich mit der Mehrbelastungsausgleichsverordnung verhält. Die Zahlungen sind an die Landkreise verteilt worden und dort weiter an die Kommunen/Gemeinden/Städte.
Die Zahlung berücksichtigt die Mehraufwendungen rückwirkend bis 2013.
Ist es dann als Zuschuss zu verstehen, der ggf. von den umlagefähigen Beiträgen der Eltern gekürzt werden müsste?
LG
Janamike
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