Sehr geehrter Herr Diskowski,
eine unserer Kommunen möchte die Hortkinder der 3. und 4. Klassen von der Refinanzierung der Mittagsmahlzeit ausschließen. Die Begründung sei haushalterisch und sie sind der Meinung, dass Kinder ab der 3. Klasse nicht zwangsläufig im Hort essen müssen sondern an der Schulspeisung (beim kommunalen Caterer) teilnehmen können. Ich denke jedoch es ist das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu bestimmen, welche Art von Mittagsmahlzeit sie sich für ihr Kind wünschen. Sehe ich das falsch? Welche Argumente könnte man der betreffenden Kommune noch entgegen bringen?
Herzliche Grüße!
eine unserer Kommunen möchte die Hortkinder der 3. und 4. Klassen von der Refinanzierung der Mittagsmahlzeit ausschließen. Die Begründung sei haushalterisch und sie sind der Meinung, dass Kinder ab der 3. Klasse nicht zwangsläufig im Hort essen müssen sondern an der Schulspeisung (beim kommunalen Caterer) teilnehmen können. Ich denke jedoch es ist das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu bestimmen, welche Art von Mittagsmahlzeit sie sich für ihr Kind wünschen. Sehe ich das falsch? Welche Argumente könnte man der betreffenden Kommune noch entgegen bringen?
Herzliche Grüße!
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