Sachverhalt: Die Behörde bestätigt dem Personensorgeberechtigten seine Kündigung des Betreuungsvertrages und benennt das Datum ab dem die Kündigung wirksam wird. Die Kündigung des Betreuungsverhältnisses ist in der Kitanutzungssatzung geregelt, wonach beide Parteien unter Fristvorgaben ordentlich kündigen können. Der Betreuungsvertrag enthält keine Ausführungen zur Kündigung.
Frage 1: Ist diese Bestätigung ein Verwaltungsakt oder eine einfache Mitteilung im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages?
Der Betreuungsvertrag und die gleichgeordneten Kündigungsrechte sprechen eher für Letzteres, da es für einen Verwaltungsakt in diesem Fall an dem Merkmal "hoheitlich" mangelt, da dieses eines Über-/Unterordnungsverhältnisses bedarf. Trotzdem bin ich mir nicht sicher.
Frage 2: Wäre es günstiger, die Kündigungsbedingungen eher im Betreuungsvertrag zu regeln und aus der Satzung zu entfernen?
Vielen Dank!
Frage 1: Ist diese Bestätigung ein Verwaltungsakt oder eine einfache Mitteilung im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages?
Der Betreuungsvertrag und die gleichgeordneten Kündigungsrechte sprechen eher für Letzteres, da es für einen Verwaltungsakt in diesem Fall an dem Merkmal "hoheitlich" mangelt, da dieses eines Über-/Unterordnungsverhältnisses bedarf. Trotzdem bin ich mir nicht sicher.
Frage 2: Wäre es günstiger, die Kündigungsbedingungen eher im Betreuungsvertrag zu regeln und aus der Satzung zu entfernen?
Vielen Dank!
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