Hallo,
ich glaube, wie man es derzeit als Kommune macht, macht man es falsch!
Die größtmögliche Gerechtigkeit für die Eltern herrscht, wenn ich eine Einzelabrechnung der Mahlzeiten vornehme, um beispielsweise Krankentage rausrechnen zu können. Macht man eine pauschale Abrechnung, entsteht weniger Verwaltungsaufwand (geringe umlagefähige Kosten in der Verwaltung) aber es kommt zu vereinzelten Ungerechtigkeiten. Ich halte beide Varianten für möglich.
Letztlich ist die Frage doch, wie weit geht der Versorgungsauftrag der Kommunen und darf/muss dieser gegen den Willen der Eltern umgesetzt werden. So verstehe ich zumindest Ihren Beitrag.
Hier stelle ich mich auf den Standpunkt, dass der Versorgungsauftrag (egal ob Mittag, Frühstück oder Vesper) nicht gegen den Willen der Eltern umgesetzt werden darf. Schließlich kennt die Einrichtung bzw. der Träger nicht die Gründe, warum kein Mittagessen bestellt wird. Es können auch gesundheitliche/religiöse/weltanschauliche Gründe gegen eine Teilnahme sprechen.
Sollten reine Kostenerwägungen (bitte nicht mit fehlenden finanziellen Möglichkeiten verwechseln) der Eltern dazu führen, dass das Kind nicht mit Mittagessen versorgt wird. Sprich es wird bewusst kein Mittagessen bestellt, um nichts bezahlen zu müssen, würde ich einen Kinderschutzfall daraus machen.
MfG
ich glaube, wie man es derzeit als Kommune macht, macht man es falsch!
Die größtmögliche Gerechtigkeit für die Eltern herrscht, wenn ich eine Einzelabrechnung der Mahlzeiten vornehme, um beispielsweise Krankentage rausrechnen zu können. Macht man eine pauschale Abrechnung, entsteht weniger Verwaltungsaufwand (geringe umlagefähige Kosten in der Verwaltung) aber es kommt zu vereinzelten Ungerechtigkeiten. Ich halte beide Varianten für möglich.
Letztlich ist die Frage doch, wie weit geht der Versorgungsauftrag der Kommunen und darf/muss dieser gegen den Willen der Eltern umgesetzt werden. So verstehe ich zumindest Ihren Beitrag.
Hier stelle ich mich auf den Standpunkt, dass der Versorgungsauftrag (egal ob Mittag, Frühstück oder Vesper) nicht gegen den Willen der Eltern umgesetzt werden darf. Schließlich kennt die Einrichtung bzw. der Träger nicht die Gründe, warum kein Mittagessen bestellt wird. Es können auch gesundheitliche/religiöse/weltanschauliche Gründe gegen eine Teilnahme sprechen.
Sollten reine Kostenerwägungen (bitte nicht mit fehlenden finanziellen Möglichkeiten verwechseln) der Eltern dazu führen, dass das Kind nicht mit Mittagessen versorgt wird. Sprich es wird bewusst kein Mittagessen bestellt, um nichts bezahlen zu müssen, würde ich einen Kinderschutzfall daraus machen.
MfG
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