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Neues Berechnungsmodell für Zuschuss zum Mittagessen

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    Neues Berechnungsmodell für Zuschuss zum Mittagessen

    Sehr geehrter Herr Diskowski,

    eine weitere Herangehensweise, sich der Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen (Zuschuss zum Mittagessen) anzunähern, könnte sein, sich der Rechenmethode des Regelbedarfermittlungsgesetzes (RBEG) zu bedienen, mit der die im SGB II festgelegte „häusliche Ersparnis“ ermittelt wird (§28 Abs. 6 SGB II). Doch anstatt dabei auf die Sonderauswertungen des Statistischen Bundesamtes zur Ermittlung von Regelbedarfen nach § 28 SGB XII zurückzugreifen, die nur die untersten 20% der nach Einkommen aufwärts gestaffelten Haushalte berücksichtigt, könnte man zur Berechnung der „durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen“ die Daten der Studie „Konsumausgaben von Familien für Kinder*“ von 2014 heranziehen, welche die Ausgaben aller Haushalte berücksichtigt und auch vom Statistischen Bundesamt erstellt wurde.

    Die „häusliche Ersparnis“ wird nach dem RBEG wie folgt berechnet :

    Anteil für das Mittagessen an der Tagesverpflegung von 39,41 %** x Ausgaben für die Nahrungsmittel für Kinder von 0-18 Jahren***.

    Laut der Studie Konsumausgaben von Familien für Kinder **** waren 2008 die monatlichen Ausgaben von Paaren mit einem Kind für die Nahrungsmittel desselben wie folgt:

    Kinder Monatliche Ausgaben für Nahrungsmittel

    Unter 6 Jahren 90,00 €

    6 – 12 Jahren 96,00 €

    12 – 18 Jahren 166,00 €

    Durchschnittlich 117,34 €

    Tag: 117,34 € / 30 Tage = 3,92 €

    Berechnung nach RBEG: 3,92 € * 0,3941 Anteil Mittagessen = 1,54 € (2008)

    Unter Berücksichtigung der Preissteigerungsraten für Nahrungsmittel seit 2008 von 13,09 % (Quelle Statistisches Bundesamt) käme man somit für das Jahr 2016 auf einen Betrag von 1,74 € für die durchschnittlichen Ausgaben einer Familie für den Einkauf der Lebensmittel für das Mittagessen eines Kindes.

    Quellen

    * Statistisches Bundesamt, Konsumausgaben von Familien für Kinder. Berechnungen auf Grundlage der Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008

    ** Der Anteil von 39,41 % für das Mittagessen ergibt sich aus der aktuellen Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV, § 2 Abs. 1, Stand 21.11.2016

    *** BT-Drucksache 17/3404, S 90



    **** Statistisches Bundesamt, Konsumausgaben von Familien für Kinder 2008, S. 35

    #2
    Liebe Kollegin,

    ich finde das ist ein sehr nachvollziehbarer und vermutlich rechtssicherer Weg, die "durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen" zu kalkulieren.

    Sie lassen sich ja nicht wirklich berechnen, weil die Einsparungen bei den Eltern liegen und die Träger können ja nicht deren Haushaltsbücher kontrollieren. Also muss man eine Annäherung finden, und was Sie hier vorschlagen, finde ich einen sehr guten Weg.

    Wenn der Träger einer konkreten Kita nun noch berücksichtigt, ob sein Essen eines ist, das diesem Durchschnittswert entspricht, hat er m.E. alle Voraussetzungen erfüllt.

    Vielen Dank für Ihren Beitrag.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Lieber Herr Gottschling,

      lieber Herr Diskowski,

      nun komme ich wieder und frage, isst denn ein Krippenkind genauso viel wie ein Kitakind?

      Vom Magen her ginge es vermutlich nicht...

      Wie würde Ihre Berechnung aussehen?

      LG Janamike

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        #4
        Ich möchte das mal etwas zusptzen und die Frage zurückgeben: Welche Kosten ersparen Sie sich? Haben Sie das mal ausgerechnet? Haben andere Eltern das ausgerechnet? Aber DARUM geht es. Das ist nach KitaG der Maßstab für das Essengeld.

        Da nun aber der Kita-Träger nicht in die Haushaltsbücher und die Kochtöpfe der Eltern schauen kann, muss er versuchen, einen Weg und ein möglichst unaufwändiges Verfahren zu finden, das nachvollziehbar und rational ist.

        Frau Gottschling hat sich die Mühe gemacht, den Trägern einen Weg der Annäherung an die "durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen" vorzuschlagen. Der Betrag selber ist nicht allgemein zu ermitteln, weil er von Kita zu Kita unterschiedlich ist! Es ist und bleibt eine Annäherung; und eine Annäherung wird immer im Einzelfall ungenau sein müssen.

        Wie ich ich anderer Stelle schrieb: Warum nur diese nicht nachlassende Kritik und dieser Wunsch nach Genauigkeit? Die Regelung zum Schulessen ist noch sehr viel unbestimmter ("angemessene Preise") und für die Eltern noch viel teuerer ..... und es gibt keine kritische und nicht nachlassende Diskussion in der Elternschaft wie beim Kita-Essen. Da läge es doch auf der Hand, eine Regelung wie für die Schule ins KitaG zu schreiben. Folge ist, die Eltern zahlen 2,50€ (oder wieviel auch immer verlangt wird) und die Diskussion ist beendet.
        Es grüßt freundlich
        Detlef Diskowski

        Kommentar


          #5
          Guten Morgen Herr Diskowski,

          EIN KRIPPENKIND isst aber nicht wie ein Kitakind. Der Vorschlag ist ja ansich in Ordnung und Stelle ich nicht in Abrede, aber mit dem Preis schaffe ich mein Krippenkind an 1,5 manchmal sogar 2 Tagen zu versorgen. Es geht ja nur ums Mittag! Es ist nicht überspitzt!

          Was mich ärgert, ist, dass wir gleich zahlen müssten und der Träger wieder schön die Hände aufhält.

          Sie erinnern sich sicher, dass ich Ihnen sagte im Forum, dass ich Antrag auf AKTENEINSICHT und Informationensgesetz stellen musste, weil ich NICHT KLAGE UND ICH DEN AUCH NOCH BEZAHLEN DARF!

          Bei mir reichts einfach mit meinem Verständnis und dem Zahlen. Punkt!

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            #6
            Liebe Janamike,

            Ihre Verärgerung ist deutlich zu lesen und die ich will Ihnen auch nicht ausreden. (Ohne den Ärger über die Nichtbeachtung der Essengeldregelung durch viele Träger, hätten sich das Verwaltungsgericht und das OVG nicht mit der Frage befasst.)

            Ich wollte nur auf die möglichen sehr negativen Folgen einer langanhaltenden Diskussion um eine vermeintlich unklare gesetzliche Regelung hinweisen. Die Folge könnte eine noch unklarere und für Eltern deutlich teurere Regelung sein (s. Schulgesetz)

            Konkret zu Ihrem Vorschlag nach Altersgruppen zu unterscheiden (wie man das ja beim Elternbeitrag macht) meine ich, dass das grundsätzlich sicher möglich ist. Nur wenn man mit der tatsächlichen Essenmenge argumentiert, werden wir den Ärger der Eltern von 3;1 Jahre alten Kindergartenkindern erleben, die nicht einsehen, wieso sie mehr zahlen sollen als die Eltern des 2;9 Jahre alten Krippenkindes. (Beim Elternbeitrag kann mit mit dem anderen Personalschlüssel argumentieren, aber hier..) Oder Eltern eines kleinen Wenigesssers fühlen sich finanziell benachteiligt, gegenüber den Eltern eines immer hungrigen Kindes.

            Es gibt also einen ausauflöslichen Widerspruch zwischen einfachen Regelungen und Einzelfallgerechtigkeit. Nur darauf will ich hinweisen ....
            Es grüßt freundlich
            Detlef Diskowski

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              #7
              Lieber Herr Diskowski,

              aber momentan gibt's ja auch die Staffelung nach "Alter". Jedenfalls bei uns in der Kita. Eltern zahlen für bis 3 Jährige den Krippensatz = weniger. Ab KiGA (ab 3) den etwas höheren. Das empfinde ich als Ansatz gerecht.

              Da ja der Anspruch auf einen Kitaplatz bereits ab 1 Jahr besteht, können Sie vielleicht nachvollziehen, dass die Kleinen tatsächlich nicht viel essen. Die meisten gewöhnen sich ja vermutlich erst an die Nahrung / Breie.

              Deswegen mein Einwand.

              Meine Verärgern ist ganz klar. Selbst im friedlichen "Nichtklagens" gegenüber den Träger, sondern der Versuch der Transparenz, wird man noch fertig gemacht.

              Vg

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                #8
                Zum 1 genannten Beispiel:

                Kinder Monatliche Ausgaben für Nahrungsmittel

                Unter 6 Jahren 90,00 €

                6 – 12 Jahren 96,00 €

                12 – 18 Jahren 166,00 €

                Durchschnittlich 117,34 €

                Ich denke mit dieser Formel wird die durschnittlich ersparten Eigenaufwendung künstlich nach oben gerechnet .

                Da die Altersgruppe 12- 18 Jahre in Krippe , Kita und Hört eine untergeordnete Rolle spielen .

                Also bleiben nur noch die Werte für :

                Unter 6 Jahren 90 Euro

                Und 6- 12 Jahren 96 Euro

                Durschnittlich = 93 Euro

                93 ÷ 30 = 3.10 Euro

                Berechnung nach RBEG 3.10 x 0.3941 = 1.22 Euro pro Tag

                für Mittagessen .

                Ob man eine Teurungsrate ansetzen kann für Lebensmittel, sehe ich ebenfalls kritisch . Da gerade im Bereich der Grundsicherung, der Anteil für Lebensmittel nicht explizit gestiegen ist .

                Mit freundlichen Grüßen D.Fischbach

                Kommentar


                  #9
                  Sehr geehrte Fischbach,

                  die vorgestellt Berechnung finde ich eine wirklich nachvollziehbare Lösung.

                  Es bleibt zu hoffen, dass eine Vielzahl von Kommunen uter dem Gesichtspunkt eine einfachen und praktischen Lösung einen zumindest ähnlichen Ansatz wählen.

                  Vielen Dank für diesen Beitrag.

                  Liebe Janamike,

                  die Staffelung bei den Elternbeiträgen beruht, jedenfalls in unserer Kommune, auf verschiedenen Ansätzen.

                  einerseits natürlich das vorhandenen Haushaltseinkommen sowie die Anzahl der Kinder und auf der anderen Seite das Alter der Kinder, weil kleine Kinder erkennbar einen höheren Bedarf an Personal erfordern.

                  Aus eigener Erfahrung kann ich feststellen, dass zumindest bei unsererm Versorger, die bereitgestellten Essensportionen für Kinder unter 3 als auch über 3 Jahren vom Umfang vergleichbar sind also auch in gleicher Höhe den Haushalt belasten.

                  Freilich können sie argumentieren, dass das Kleinkind tatsächlich weniger Nahrung zu sich nimmt, aber der aus meiner Sicht weit zufassende Rahmen eines Durchschnittswertes für alle Kitakinder geht dem wohl vor. Umgekehrt profitiert ihr Kind später ja auch von den gleichbleibenden Kosten, obwohl es durch das Wachstum angefeuert einen höheren Nahrungsbedarf hat.

                  Schöne Grüße

                  Kommentar


                    #10
                    Die Stadt Fürstenwalde/Spree hat ihre neue Satzung und ein Berechnungsmodell zur Abschätzung der ersparten Eigenaufwendungen ins Netz gestellt: http://binfo.fuerstenwalde-spree.de/...php?kvonr=1612


                    Es grüßt freundlich
                    Detlef Diskowski

                    Kommentar


                      #11
                      Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt die Stadt Luckau:

                      Informationen der Stadt Luckau, Umland, Region Dahme-Spreewald, Behoerden-, Wirtschaft-, Kultur- u. Tourismusangebote



                      Es grüßt freundlich
                      Detlef Diskowski

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                        #12
                        Sehr geehrter Herr Diskowski,

                        vielen Dank für diesen informativen Link.

                        Mir scheint hier hat sich eine Kommune wirklich ausführlich mit dem Thema beschäftigt und ist auch zu einer praktikablen Lösung gelangt. Insbesondere die eingeräumte Öffnungsklausel bei erheblichen Abweichungen von der Norm sollte nun wirklich fast jeden zu frieden stellen können. Sehr gut gefallen mir auch die Ausführungen zu eventuell steigenden Elternbeiträgen und Hinweise darauf, wer von diesen tatsächlich betroffen ist.

                        Praktisch, Sozialverträglich und Nachvollziehbar, so kann Verwaltung also auch sein

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                          #13
                          Leider bin ich erst jetzt auf dieses Forum gestoßen und muss feststellen, dass sich immer noch Unmut regt. Wenn Sie, Herr Diskowski, schreiben, man solle sich doch dann am Schulgesetz orientieren und ein angemessenes Entgelt bezahlen, finde ich das nicht allumfassend gedacht. Wie auch Sie wissen, werden für den Schulbesuch keine Elternbeiträge erhoben. Was die meisten Eltern aufregt, ist, dass neben den z.T. horrenden Kita-Elternbeiträgen noch ein Essengeldzuschuss gezahlt werden muss. Alle Diskussion würde sich erübrigen, wenn das Land Brandenburg gebührenfreie Kita-Bildung von Anfang an ermöglichen würde. Im Übrigen finde ich die Kalkulation der Stadt Fürstenwalde sehr fragwürdig bis eigenartig und nicht dem Urteil des OVG vom Sept. 2016 entsprechend.

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                            #14
                            Sehr geehrter Forumsnutzer,

                            man kann sich immer Anderes und Besseres wünschen und dafür eintreten. Das ist das Gute an einer Demokratie, dass solche Diskussionen öffentlich ausgetragen werden können. Ich verstehe hier meinen Auftrag als Versuch die sachlichen und rechtlichen Grundlagen zu erklären und zuweilen den Horizont zu erweitern, um den Diskussionen einen Grundlage zu geben, auf der ein gegenseitiges Verstehen und auch Verständnis möglich ist. Insofern möchte ich Ihren Beitrag zum Anlass nehmen, ein paar Sachverhalte zu erklären.

                            Leider bin ich erst jetzt auf dieses Forum gestoßen und muss feststellen, dass sich immer noch Unmut regt.
                            Ich hatte meine Irritation ausgedrückt, dass ein allgemeiner Unmut (bei Eltern wie bei Kommunen) aufkommt und kaum zur Kenntnis genommen wird, dass diese Regelung seit 1991 besteht - nur die Praxis sich bisher offenbar wenig um die Regelung gekümmert hat.

                            Wenn Sie, Herr Diskowski, schreiben, man solle sich doch dann am Schulgesetz orientieren und ein angemessenes Entgelt bezahlen, finde ich das nicht allumfassend gedacht.
                            Sie haben mich womöglich missverstanden. Ich hatte darauf hingewiesen, dass die Regelung aus dem Schulgesetz (die ziemlich unbestimmt ist und in ihrer Folge die vollständige Kostentragung durch die Eltern bewirkt) überhaupt nicht kritisiert wird. Meine Bedenken zielte darauf, ob es aus Elternsicht klug ist eine Regelung zu kritisieren, die ihnen deutlich mehr Vorteile bringt als die aus dem Schulgesetz. Wenn es nicht um Kritik an sich geht, wäre das doch einer Überlegung wert, was wie kritisiert wird.

                            Wenn ich zusätzlich darauf verweise, dass in KEINEM BUNDESLAND ein Versorgungsauftrag gesetzlich bestimmt ist, dass in anderen Ländern rechtmäßig!! Frühstücks-, Vesper-, .... Bastel-, Beschäftigungsgeld u.v.m. erhoben wird, dann könnte man auch überlegen, ob es politisch klug ist, die brandenburgischen Regelungen insgesamt für schlecht und verbesserungsbedürftig zu beschreiben. Die Regelung von § 17 Abs. 1 Satz 1 KitaG (dass sich die Elternbeiträge auf ALLE mit der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung der Kinder verbundenen Leistungen beziehen - also Zusatzbeiträge unzulässig sind) wird sicherlich nicht in allen Kitas eingehalten; ist sie aber nicht trotzdem vorbildlich (jedenfalls einzigartig in Deutschland)? Ist es sinnvoll die Abschaffung von Ampeln zu fordern, weil es Menschen gibt, die bei Rot über die Straße gehen?

                            Was die meisten Eltern aufregt, ist, dass neben den z.T. horrenden Kita-Elternbeiträgen noch ein Essengeldzuschuss gezahlt werden muss. Alle Diskussion würde sich erübrigen, wenn das Land Brandenburg gebührenfreie Kita-Bildung von Anfang an ermöglichen würde.
                            Ich bin der Auffassung, dass die "horrenden Kita-Elternbeiträge" aufgrund unrechtmäßiger Bestimmung der Bemessungsgrundlagen zustande kommen. Sie haben vielleicht verfolgt, dass es vielfältige Bemühungen gibt (über die auch hier im Forum berichtet und diskutiert wird), eine solche Praxis zu kritisieren und zu verändern. Dafür ist es hilfreich, wenn konkrete und belegbare Fakten genannt werden, weil von pauschalen Vorwürfen auch die Träger betroffen werden, die sich um rechtmäßige und bürgerfreundliche Elternbeitragsstaffelungen bemühen. (z.B. zuletzt nachzulesen hier https://kita-brandenburg-forum.de/fo...batt-gctid1319) Das ist nicht nur ungerecht; es entmutigt auch die, die sich um sachgerechtes und rechtmäßiges Verwaltungshandeln bemühen

                            Im Übrigen finde ich die Kalkulation der Stadt Fürstenwalde sehr fragwürdig bis eigenartig und nicht dem Urteil des OVG vom Sept. 2016 entsprechend.
                            Könnte Sie diese Kritik vielleicht konkret machen, damit eine Auseinandersetzung damit möglich wird: Welchen Teil der Kalkulation uund Passagen in dem genannten Urteil meinen Sie genau? Ich habe das bisher noch nicht entdeckt, bin aber interessiert an Ihren Hinweisen.
                            Es grüßt freundlich
                            Detlef Diskowski

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                              #15
                              Hallo,

                              Unter dem Motto "Ihre Meinung ist uns wichtig" stelle ich einmal die Lösung unserer Kommune in den Raum.

                              Nach ewigen Diskussionen und Probessen von verschiedenen Anbietern gibt es bei uns seit Januar eine Essenbeitragssatzung. Soweit, so sinnvoll.

                              Natürlich versorgt die Kommune nicht selbst, sondern bedient sich eines Caterers. Kann ich auch noch verstehen.

                              Die Eltern machen mit diesem einen Vertrag und entrichten den Betrag für die häusliche Ersparnis direkt an den Caterer.

                              Und jetzt mein Problem:

                              Die Eltern geben die Mahlzeiten für die Kinder ein. Mein Beitrag ermittelt sich also aus ausgewählten Mahlzeiten mal häuslicher Ersparnis.

                              Nun soll es Eltern geben, die kein Essen auswählen und somit keine Beiträge entstehen. Verstößt denn aber nicht genau das gegen den Versorgungsauftrag der KOMMUNE?

                              Anders gefragt, müsste der Beitrag nicht immer entstehen, weil der Versorgungsauftrag ja auch immer besteht? Und wie löse ich das Problem in den Schulferien?

                              Meine Ansicht nach, kann die Lösung nur in einem fix zu leistenden Betrag ( an die Kommune) bestehen und die Eltern wählen dann ein Essen oder auch nicht ( was ich nicht hoffen will).

                              Gibt es hierzu eventuell Erfahrungen?

                              Schöne Grüße

                              Kommentar

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