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OVG Urteil Zuschuss zum Mittagessen vom 13.09.2016

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    #16
    Hallo,

    als Kläger in dem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht möchte ich etwas dazu beitragen. Das Oberverwaltungsgericht hat es tunlichst vermieden sich vollständig festlegen zu müssen. Es stellte lediglich fest, dass die beklagte Stadt die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen nicht ordnungsgemäß berechnte bzw. ermittelt hatte. Wie das Gericht überhaupt dazu kam, diese Feststellungen treffen zu können ist bisher aus juristischer Sicht völlig unklar.

    So nahm das OVG einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch an und begründete daher die Forderungen der Eltern (unsererseits) auf der Grundlage der ungerechtfertigten Bereicherung. Dazu berief es es sich auf die sogenannte Nichtleistungskondiktion. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass etwas in sonstiger Weise ohne Rechtsgrund erlangt worden ist. In sonstiger Weise wurde der Vertrag zwischen Caterer und der Eltern als Grundlage angesehen. Damit wurde indirekt kund getan, dass dieser Vertrag nicht so üblich sei. Gesagt wurde es jedoch nicht. Etwas erlangt, ist das Entgelt über den Betrag der durchschnittlich ersparten Aufwendungen. Womit sich das Gericht dann überhaupt nicht mehr auseinandersetzte war das Merklmal ohne Rechtsgrund! Immerhin bestand und besteht ein Betreuungsvertrag. Aus diesem geht hervor, dass ein Dritter beauftragt ist, sich um das Mittagessen zu kümmern und das Entgelt einzieht. Der Betreuungsvertrag ist somit der Rechtsgrund! Diese Vereinbarung gilt für den gesamten Betrag, den die Eltern an den Caterer zahlen müssen.Daher kann der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch nicht die richtige Anspruchsgrundlage sein.

    Ich denke daher, dass das VG Potsdam mit seiner Argumentation richtig liegt. Der Vertrag (also auch der Betreuunsgvertrag) ist gem. § 134 BGB rechtsunwirksam. Damit muss der Aufwendungsersatz zurück gezahlt werden und zwar in voller Höhe- dann wäre die Geschäftsführung ohne Auftrag auch rechtlich durchsetzbar. Die Argumente des OVG im Urteil hinsichtlich der GoA wurden durch die Rechtsprechung im Zivilrecht schon klar umrissen. Diese Konstruktion ist dann möglich, wenn die Aufgabenerfüllung im öffentlichen Interesse erfolgt, was hier wohl offentsichtlich der Fall sein dürfte. Ich denke das OVG wollte eine Schadensbegrenzung vornehmen. Über die Art und Weise des vorsitzenden Richters möchte ich mich in Respekt vor dem Gericht nicht weiter äußern. Man konnte jedenfalls erkennen, dass das Gericht der Stadt merh Symphatie rüber brachte, ohne dass wir etwas gesagt hatten.

    Schlimm ist nur, dass durch das Handeln bzw. Nichthandeln des OVG nunmehr Kommunen bis 2012 rückwirkend über die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen die Stadtverordneten beschließen lassen. Dabei wird weder eine Satzung erlassen noch eine korrekte Berechnung vorgelegt. Spannend wird sein, wie man dies gegenüber dem Bürger kund tun möchte. Da ja nach dem OVG eine Festsetzung nicht unbedingt zu erfolgen braucht, muss man sich nicht über die Kreativität der Gemeinden wundern. Das Urteil des OVG sorgt damit überhaupt nicht für Rechtssicherheit.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jens M. Schröder

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      #17
      Nachdem es Ihnen, Herr Schröder, durch Ihren Einsatz und Ihr Engagement gelungen ist, dass das Thema in der Sache grundsätzlich geklärt ist, könnten wir doch jetzt versuchen, die juristischen Fragen ins wirkliche Leben herüberzuholen. Dann erscheinen sie mir durchaus lösbar.

      Insofern möchte ich ein paar Ausführungen machen, die verschiedene Beiträge zu diesem Thema hier im Forum aufgreifen:

      1. Solange die GEWÄHRLEISTUNG der Versorgung beim Träger der Einrichtung liegt,

      2. solange die Eltern dafür nur in der Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zahlen

      ....wäre es mir egal, von wem welche Initiative ausgeht und wer mit wem was vereinbart!

      Z.B. kann ich kein Problem darin entdecken,

      - wenn Eltern mit einem Caterer einen Vertrag abschließen zur Mittagessenversorgung;

      - hierfür 1,70€ oder 1,50€ oder 1,95€ zahlen (je nach Qualität des Essens);

      - der Träger die restlichen Kosten trägt;

      - bei Zahlungsausfall (der Eltern) das Kind nicht vom Essen ausgeschlossen wird, weil der Träger einspringt und sich das Geld von den Eltern holt (denn er hat den Versorgungsauftrag und nicht der Caterer).

      Wird nicht die ganze Geschichte mit dem MIttagessen nur deshalb so kompliziert, weil viele Träger sich über viele Jahre hinweg nicht an das Gesetz gehalten haben, sondern erst durch eine Klage dazu gezwungen werden mussten? Das hat die Stimmung nicht verbessert - aber nun ist das zum Glück geklärt ..... und dann könnten wir doch wieder auf den Boden eines geschäftsmäßigen (wenn schon nicht vertrauensvollen) Miteinanders kommen.

      Sowohl hinsichtlich des Finanzvolumens des Mittagessen, als auch hinsichtlich der Kompliziertheit der Materie oder der Regelung haben wir doch im Kita-Bereich wirklich andere Themen, oder?

      .. und deshalb noch ein paar Bemerkungen zu den Kosten, denn auch hier scheint mir die Frage im wirklichen Leben lösbar:

      Es geht um eine Beteiligung in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen! (So steht es im Gesetz)

      Es geht NICHT um eine abstrakte "häusliche Ersparnis" aus dem Sozialhilferecht,

      es geht auch nicht um die Frage, welchen Natural-, Energie-,... einsatz ein Caterer hat (denn 500 Würsten sind nun mal billiger zu haben als eines),

      sondern schlicht und einfach um die Frage: Was müsste ich als Elternteil aufwenden, um dieses Essen selber herzustellen?

      Statt nun genaueste Berechnungen von Anderen einzuklagen oder lange herumzurätseln, welcher Betrag es denn nun sein mag - wäre es doch möglich, sich diese Frage selber zu stellen. Wenn ich als Vater aufgefordert werde einen bestimmten Betrag als Essengeld zu zahlen und dann ins Gesetz schaue, um zu sehen was ich zahlen muss, dann ist das meine Frage: Für wieviel Geld bereite ich das Jägerschnitzel, die Nudeln und den Quark ....und am nächsten Tag den Eintopf...... Wenn es nicht zu lange her ist, dass ich bei Kaufland oder sonstwo war, dann habe ich einen Eindruck, ob das angemessen ist oder nicht. Wenn ich den Eindruck habe es wird zu viel von mir verlangt, dann fange ich mal eine Woche an zu rechnen.
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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        #18
        Die Bertelsmann-Stiftung hat im Rahmen ihres Projekts KitaZOOM in Brandenburg sich auch zumThema Essenkosten geäußert. Ich möchte das hier gerne dokumentieren:

        Daran wird noch einmal deutlich (was jede Hausfrau und jeder Hausmann weiß) 100 Essen sind billiger als 100 x 1 Essen; was aber offenbar leicht vergessen wird beim Thema ersparte Eigenaufwendungen (das ist eben NICHT der Betrag den der Caterer an Naturalien einsetzt).

        Zweitens wird deutlich, sie stark die Kosten von der Herstellungsart abhängen (hat wieder nichts mit den ersparten Eigenaufwendungen, sondern nur mit der Überlegung des Trägers zu tun, wie er das Essen bereitstellen lässt).
        Es grüßt freundlich
        Detlef Diskowski

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          #19
          Lieber Herr Diskowski,

          wenn also eine Gemeinde 2500 Euro kochen müsste z.B. durch eine Stadtküche, würden demnach die Kosten für alle Eltern gesenkt werden?!

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            #20
            Wenn Ihre Frage meint, ob Eltern weniger zahlen müssen, weil in der liefernden Stadtküche sehr viele Essen (und damit preiswerter) gekocht werden....

            dann hatte ich mich eigentlich bemüht zum Ausdruck zu bringen, dass der Herstellungspreis des Essens NICHTS mit dem Essengeld der Eltern zu tun hat!

            Ich hatte geschrieben:

            "Es geht um eine Beteiligung in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen! (So steht es im Gesetz).

            Es geht NICHT um eine abstrakte "häusliche Ersparnis" aus dem Sozialhilferecht,

            es geht auch nicht um die Frage, welchen Natural-, Energie-,... einsatz ein Caterer hat (denn 500 Würsten sind nun mal billiger zu haben als eines),

            sondern schlicht und einfach um die Frage: Was müsste ich als Elternteil aufwenden, um dieses Essen selber herzustellen?"

            Es grüßt freundlich
            Detlef Diskowski

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              #21
              Hallo Herr Diskowski,

              man kann an den Fragen ersehen, dass es schwierig ist, das Thema für die Eltern verständlich zu machen. In dem Gerichtsverfahren wurde deutlich, wie will dies denn eine Kita berechnen? Eine Umfage zum Thema Kosten für die Aufwendungen zum Mittagessen durch die Eltern wird an der Organisation und Überprüfbarkeit einfach scheitern. Es ist nun einmal, dass nach dem Begriff im Gesetz nur dass von den Eltern verlangt werden kann, wass sie selber für die Zubereitung des Mittagessen aufwenden und damit einsparen. Nur wer berechnet dies? Die Eltern? Eigentlich der Träger! Woher soll dieser die Anagben nehmen? Daher muss man sich anders behelfen, so wie es auch das OVG gemacht hatte und die häusliche Ersparnis aus dem Jugendhilferecht herangezogen (siehe OVG Bremen). Die Lösung ist da nicht befriedigend und das merken die Eltern. Sie haben Recht, dass es eigentlich nicht problematisch sein dürfte. Jedoch machen es die Kommune zu diesem Problem. Weil nichts Überprüfbares vorgelegt wird! Es muss transparent und überprüfbar sein. Da weigern sich aber die Kommunen und hier haben wir das Problem. Im Kita-Recht ist nichts transparent und überprüfbar. Es sei denn man zieht vor Gericht. Sie sprechen von einem geschäftsmäßigen Miteinander. Nun dies setzt voraus, dass man sich auf gleicher Ebene befindet. Sicherlich war die Klage nicht darauf ausgelegt eine Freundschaft aufzubauen, aber was wollen sie machen, wenn die Kommunen (auch noch heute) nicht zusammenarbeiten wollen. Wie oft habe ich angeregt einen runden Tisch einzuführen mit Vertretern der Initiativen und der Verwaltung usw. Dies wurde von der Verwaltung als undemokratisch abgelehnt. Wenn Themen angesprochen werden (wirklich friedvoll und kompromissbereit) heißt es dann, wenn es ihnen nicht passt, dass reichen sei eine Klage ein (O-Ton Bürgermeister auf Elternversammlung)! Ich frage mich, ob es nicht erst ein Umdenken in den Kommunen geben muss? Was denken Sie denn, was die Hauptverwaltunsgbeamten sagen, wenn ich oder andere Eltern auf das Forum verweisen? Das ist nicht rechtssicher und interessiert uns nicht. So werden dann die Eltern abgespeist! Die Kommunen werden nach dem Urteil auch noch spitzfindiger. So werden einfach durch die Verwaltungen Beschlüsse in die Gemeindevertretungen gebracht, dass man rückwirkend bis 2012 beschließt, dass die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen deutlich über die Rückforderungsbeträge liegen (Glienicke u.a.). Spricht man die Kommunen darauf an, wird mitgeteilt es gibt keine Beschlüsse. Will man das gezahlte Entgelt (Rückforderung) zurück, wird gesagt man liege über die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen. Ich denke bevor die Eltern zur Ruhe und Mitarbeit bewegt werden können, müssen die Kommune ihre Einstellung dringend überdenken und auf einer Eben mit den Eltern diskutieren wollen.

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                #22
                Eine Umfage zum Thema Kosten für die Aufwendungen zum Mittagessen durch die Eltern wird an der Organisation und Überprüfbarkeit einfach scheitern.
                Hallo Herr Schröder, ich habe keine Umfrage vorgeschlagen, sondern ich schlage vor, dass Eltern sich selber befragen, ob sie das Essengeld, das ein Träger verlangt, aus ihrer Sicht als angemessen empfinden. Wenn ich bei einem Bäcker einen Kuchen kaufe, dann mache ich auch keine Betriebsprüfung, Meinungsumfrage oder Marktvergleich, sondern frage mich, ob ich den Preis für angemessen halte.

                O.k. der Vergleich hinkt; aber ich finde, wir müssen bei dem Thema mal auf den Boden kommen.

                Weil nichts Überprüfbares vorgelegt wird! Es muss transparent und überprüfbar sein. Da weigern sich aber die Kommunen und hier haben wir das Problem.
                Ich denke nicht, dass man das so verallgemeinern kann ... und ob man dies so prinzipiell verhandeln muss. Der Begriff durchschnittlich ersparte Eigenaufwendungen ist grundsätzlich nicht objektiv und allgemein, sondern zielt eben auf die Ersparnis der Eltern; und die ist subjektiv und konkret. Also KANN sich ein Träger mit seiner Kalkulation dem nur annähern.

                Sie sprechen von einem geschäftsmäßigen Miteinander. Nun dies setzt voraus, dass man sich auf gleicher Ebene befindet. Sicherlich war die Klage nicht darauf ausgelegt eine Freundschaft aufzubauen, aber was wollen sie machen, wenn die Kommunen (auch noch heute) nicht zusammenarbeiten wollen. Wie oft habe ich angeregt einen runden Tisch einzuführen mit Vertretern der Initiativen und der Verwaltung usw. Dies wurde von der Verwaltung als undemokratisch abgelehnt. Wenn Themen angesprochen werden (wirklich friedvoll und kompromissbereit) heißt es dann, wenn es ihnen nicht passt, dass reichen sei eine Klage ein (O-Ton Bürgermeister auf Elternversammlung)! Ich frage mich, ob es nicht erst ein Umdenken in den Kommunen geben muss? Was denken Sie denn, was die Hauptverwaltunsgbeamten sagen, wenn ich oder andere Eltern auf das Forum verweisen? Das ist nicht rechtssicher und interessiert uns nicht. So werden dann die Eltern abgespeist! Die Kommunen werden nach dem Urteil auch noch spitzfindiger. So werden einfach durch die Verwaltungen Beschlüsse in die Gemeindevertretungen gebracht, dass man rückwirkend bis 2012 beschließt, dass die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen deutlich über die Rückforderungsbeträge liegen (Glienicke u.a.). Spricht man die Kommunen darauf an, wird mitgeteilt es gibt keine Beschlüsse. Will man das gezahlte Entgelt (Rückforderung) zurück, wird gesagt man liege über die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen. Ich denke bevor die Eltern zur Ruhe und Mitarbeit bewegt werden können, müssen die Kommune ihre Einstellung dringend überdenken und auf einer Eben mit den Eltern diskutieren wollen.
                Na das kann man sicher nicht für alle Kommunen sagen .... und es gibt auch außerhalb der Kommunalverwaltungen und -politik Menschen, die aus jedem Ast, der über den Gartenzaun hängt, einen Kriegsgrund machen. Ich verweise nur darauf, und das bitte ich auch nur darauf bezogen zu lesen, dass der Streit um die Bemessung eines Betrages in dieser Form nicht lösbar ist. Wenn Sie (wie jetzt von Ihnen dargestellt) weitere problematische Verfahrensweisen feststellen, dann geht es darum (und nicht mehr um 1,70 oder 1,55 oder 1,85), finde ich.

                Da plädiere ich - wie schon mehrfach geschrieben - für einen pragmatischen Weg:

                Träger fragen ihre Caterer nach deren Natural-, Material- und Energieeinsatz; schlagen einen Rationalisierungsgewinn von vielleicht 20% drauf (der die günstigere Herstellungsweise ausdrückt) und erhalten einen Preis.

                Eltern schauen mal mit eherlichem Blick in ihre Haushaltskasse wenn sie einkaufen (s.o.).

                Ich denke, die Beträge dürften nicht soweit auseinander liegen, dass sich ein Streit lohnt.

                Meine Sorge ist auch, dass der allgemeine Unmut über diese Regelung so wächst, dass wir womöglich die Regelung aus dem Schulgesetz bekommen: Da zahlen die Eltern was der Caterer verlangt - und keiner regt sich auf. Entsprechende Forderungen gibt es schon .... und die wenig produktiven Seiten dieses Streit sind Wasser auf die Mühlen.
                Es grüßt freundlich
                Detlef Diskowski

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                  #23
                  Ein Beitrag zum Thema auf der Seite der "Kitarechtler":


                  Es grüßt freundlich
                  Detlef Diskowski

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                    #24
                    Als freier Träger einer Kita-Einrichtung (I-Kita) stellen sich uns nach dem Besuch der Veranstaltung der kleinen Liga am 26.01.17 in Potsdam zum OVG Urteils, letztendlich die Frage, ist (durch den Gesetzgeber) in der Begründung zum Kita-Gesetz idV 1992 dies so vorgesehen oder willentlich ( unter Berücksichtigung der damaligen Fraktionen) nicht ausdrücklich eineindeutig formuliert worden. Dann wäre eine wie auch immer nachdrückliche Interpretation ( die ich im Urteil auch so nicht verstanden habe ) unmöglich. Mit Verlaub fand ich auch im Kommentar zum Kita-Gesetz keine (dann im weiteren Urteilsbegründungen) gesetzgeberich relavante Ausführungen. Sicher ist davon auszugehen, dass vorhersehbar dann wieder die Disskusion über die Kostenverteilung und entsprechende Ausstattung der Gemeindefinanzierung von den Beteiligten angeführt wird. Hilflos bleiben wir dann als Elternvereinsträger zurück, in einer zermürbenden nachträglichen Interpretation eines Gesetzen nach 25Jahren. Insbesondere dann wenn im Urteil ausgeführt wird, dass eine Betrachtung der Ermittlung von beanspruchten Kosten der Ersparnis gemäß des Urteil RZ 29 nicht möglich und dann u.E. zu unterschiedlichen Kostenerstattungsansprüchen zwischen Regel-Kinder und I-Kindern führen könnte. Dies ist dringend regelungsbedürftig. mit freundlichen Grüßen H.Brandner geschf. Vorstand

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                      #25
                      Als freier Träger einer Kita-Einrichtung (I-Kita) stellen sich uns nach dem Besuch der Veranstaltung der kleinen Liga am 26.01.17 in Potsdam zum OVG Urteils,
                      Dazu müsste jemand etwas sagen, der bei der Veranstaltung dabei war. Allerdings ist hier im Forum dazu schon sehr viel ausgesagt worden. Es würde vielleicht die Diskussion konzentrieren, wenn auf hier vorgebrachte Argumente eingegangen würde, weil dann der Diskussionsverlauf eher nachvollzogen werden kann.

                      ist (durch den Gesetzgeber) in der Begründung zum Kita-Gesetz idV 1992 dies so vorgesehen oder willentlich ( unter Berücksichtigung der damaligen Fraktionen) nicht ausdrücklich eineindeutig formuliert worden. Dann wäre eine wie auch immer nachdrückliche Interpretation ( die ich im Urteil auch so nicht verstanden habe ) unmöglich. Mit Verlaub fand ich auch im Kommentar zum Kita-Gesetz keine (dann im weiteren Urteilsbegründungen) gesetzgeberich relavante Ausführungen.
                      Mich macht diese Diskussion um das Essengeld etwas ratlos Diese Formulierung des KitaG ist aus meiner Sicht sonnenklar und hieran hatten auch die Verwaltungsgerichte keine Zweifel: Eltern haben sich an den Kosten des Mittagessens in der Höhe zu beteiligen, in der sie sich selber die Kosten für die Erstellung ersparen!

                      Ich habe schon in verschiedenen Beiträgen hier (z.B. am 5.1.) versucht, dieses Rätselraten etwas zu entwirren. Aus meiner Sicht wird doch diese einfache Regelung erst dadurch zum Problem, dass sie viele Jahre von vielen Trägern schlicht missachtet wurde. Jetzt haben Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht noch einmal darauf hingewiesen, wie die Regelung heißt.

                      Dass sie dabei auf die Grundlage des Erstattungsanspruchs unterschiedlich beantwortet haben - worauf Herr Schröder hier ausführlich eingegangen ist - ist doch für den Kern der Regelung nicht wirklich relevant. ...Und sie haben sich auch nicht dazu geäußert, welche Kosten die Eltern durchschnittlich ersparen, weil sie das nicht entscheiden mussten ... und wie ich meine, weil dies von Kita zu Kita durchaus unterschiedlich sein kann, ja nach Art und Qualität des angebotenen Essens. (Wenn ich ein Essen im Hilton-Hotel esse, erspare ich mir höhere Kosten als beim Verzehr einer Currywurst!)

                      Wenn Sie sich nur und ausschließlich des Wortlaut der Reglung anschauen, und der ist zuerst relevant -nicht Interpretationen und Kommentare - welche Fragen stellen sich dann noch? Ich habe z.B. in meinem Beitrag am 5.1. versucht, auf die aus meiner Sicht wenigen Fragen praktische Antworten zu geben. Ich fände es zielführend darüber zu diskutieren, .....ob diese Vorschläge funktionieren, ob sie unpraktisch oder falsch sind.

                      Wenn angenommen wird, diese Regelung wäre so unklar; was wäre denn eine "eindeutige Forumulierung"? Die Regelung aus dem Schulgesetz, eine "Mittagsmahlzeit zu angemessenen Preisen" (§113); die ohne öffentliche Aufregung so ausgelegt wird, dass die Eltern die Erstellungskosten zu zahlen haben - also das was z.B. der Caterer verlangt! "Angemessene Preise"; eine unbestimmtere Regelung kann ich mir kaum vorstellen; aber die findet allgemein Zustimmung - oder jedenfalls keinen Widerspruch.

                      Ist es das, wohin wir mit der breiten und langandauernden Diskussion wollen? Zu einer tatsächlich unklaren Regelung und in der Wirkung zu einer höheren Elternbeteiligung! Wenn allseits gefordert wird, es müsse eine klare Regelung geschaffen werden, liegt es dann nicht nahe, dass sich der Landtag für die unumstrittene Regelung aus dem Schulgesetz entscheidet? Es gibt dafür eine Reihe von Befürwortern.

                      Insbesondere dann wenn im Urteil ausgeführt wird, dass eine Betrachtung der Ermittlung von beanspruchten Kosten der Ersparnis gemäß des Urteil RZ 29 nicht möglich und dann u.E. zu unterschiedlichen Kostenerstattungsansprüchen zwischen Regel-Kinder und I-Kindern führen könnte. Dies ist dringend regelungsbedürftig. mit freundlichen Grüßen H.Brandner geschf. Vorstand
                      Können Sie ggf. noch einmal ausführlicher darauf eingehen, wo sie ein Problem der Differenzierung zwischen Regel- und I-Kindern sehen und was Sie mit "Kostenerstattungsansprüchen" meinen. Ich habe keine Urteilsbegründung mit einer Randziffer 29 vorliegen und vielleicht andere Leser des Forums auch nicht.
                      Es grüßt freundlich
                      Detlef Diskowski

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