Sehr geehrter Herr Diskowski,
ist in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 25.09.2014 und des OVGs Berlin Brandenburg vom 13.09.2016 darauf erkannt worden, dass es rechtswidrig ist, den Eltern aufzuerlegen, Verträge über die Essensversorgung mit Dritten abzuschließen?
Mit freundlichem Gruß
S. Gottschling
ist in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 25.09.2014 und des OVGs Berlin Brandenburg vom 13.09.2016 darauf erkannt worden, dass es rechtswidrig ist, den Eltern aufzuerlegen, Verträge über die Essensversorgung mit Dritten abzuschließen?
Mit freundlichem Gruß
S. Gottschling
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