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Essenversorgung im Hort und dessen Beiträge

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    Essenversorgung im Hort und dessen Beiträge

    Hallo, lt KitaG Bbg werden die Eltern zu einem zu vereinbarenden Satz in Höhe der häuslichen Ersparnis an den Beträgen für die Essensversorgung (hier Mittagessen) beteiligt. soweit so gut. Wenn nun aber das Mittagessen einer normalen GS (keine Ganztagsschule) ]mittags zwischen der 4. und 5. Stunde eingenommen wird, wenn die Räume dafür die Schulmensa/Aula sind und wenn die Lehrer und Hortner die Betreuung im Wechsel machen und wenn das Essen vom Caterer ausgegeben wird und wenn die Eltern bei diesem Caterer das Essen via Online-Tool bestellen, dann …

    FRAGE: ist es dann dennoch eine Versorgung nach KitaG? Wenn ja, für wenn, nur alle mit Hortvertrag oder nur abhängig von der Altersgruppe? Würde die Elternbeteiligung dennoch mit dem o.g. Häuslichen ersparnissatz berechnet oder DARF die Kommune einen Vertrag Eltern-Caterer „erzwingen“ und die Konditionen je Essen durch den Caterer festlegen lassen u direkt abrechnen lassen ?

    danke schön, vG Dirk

    #2
    Zitat von krollenhuber Beitrag anzeigen
    Hallo, lt KitaG Bbg werden die Eltern zu einem zu vereinbarenden Satz in Höhe der häuslichen Ersparnis an den Beträgen für die Essensversorgung (hier Mittagessen) beteiligt. soweit so gut.
    Wenn Eltern und Träger über die Kostenbeteiligung eine Vereinbarung abschließen, dass ist das zweifellos hilfreich, weil Streit vermeidend. Aber auch ohne eine Vereinbarung ist der Träger verpflichtet dür das Mittagessen zu sorgen und er kann die Eltern hieran an ihren durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen beteiligen, was schon begrifftlich aber auch praktisch nicht identisch mit der "häuslichen Ersparnis" aus dem Sozialhilferecht ist. Es lohnt sich immer eng am Wortlaut des Gesetzes zu bleiben, dann erschließt sich der Inhalt: Eltern sollen sich mit den Beträgen beteiligen, die sie durchschnittlich aufgewendet hätten, um DIESES Essen zu kochen.

    Zitat von krollenhuber Beitrag anzeigen
    Wenn nun aber das Mittagessen einer normalen GS (keine Ganztagsschule) ]mittags zwischen der 4. und 5. Stunde eingenommen wird, wenn die Räume dafür die Schulmensa/Aula sind und wenn die Lehrer und Hortner die Betreuung im Wechsel machen und wenn das Essen vom Caterer ausgegeben wird und wenn die Eltern bei diesem Caterer das Essen via Online-Tool bestellen, dann …

    FRAGE: ist es dann dennoch eine Versorgung nach KitaG? Wenn ja, für wenn, nur alle mit Hortvertrag oder nur abhängig von der Altersgruppe? Würde die Elternbeteiligung dennoch mit dem o.g. Häuslichen ersparnissatz berechnet oder DARF die Kommune einen Vertrag Eltern-Caterer „erzwingen“ und die Konditionen je Essen durch den Caterer festlegen lassen u direkt abrechnen lassen ?

    danke schön, vG Dirk
    Die sehr berechtigte Frage, ob das Schulgesetz oder das KitaG im Hort gilt, ist hier schon diskutiert worden; https://kita-brandenburg-forum.de/fo...hule-oder-hort und https://kita-brandenburg-forum.de/fo...erung-gctid882


    Sehr geehrter Herr Diskowski, eine unserer Kommunen möchte die Hortkinder der 3. und 4. Klassen von der Refinanzierung der Mittagsmahlzeit ausschließen. Die Begründung sei haushalterisch und sie sind der Meinung, dass Kinder ab der 3. Klasse nicht zwangsläufig im Hort essen müssen sondern an der Schulspeisung (beim
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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