Hallo, lt KitaG Bbg werden die Eltern zu einem zu vereinbarenden Satz in Höhe der häuslichen Ersparnis an den Beträgen für die Essensversorgung (hier Mittagessen) beteiligt. soweit so gut. Wenn nun aber das Mittagessen einer normalen GS (keine Ganztagsschule) ]mittags zwischen der 4. und 5. Stunde eingenommen wird, wenn die Räume dafür die Schulmensa/Aula sind und wenn die Lehrer und Hortner die Betreuung im Wechsel machen und wenn das Essen vom Caterer ausgegeben wird und wenn die Eltern bei diesem Caterer das Essen via Online-Tool bestellen, dann …
FRAGE: ist es dann dennoch eine Versorgung nach KitaG? Wenn ja, für wenn, nur alle mit Hortvertrag oder nur abhängig von der Altersgruppe? Würde die Elternbeteiligung dennoch mit dem o.g. Häuslichen ersparnissatz berechnet oder DARF die Kommune einen Vertrag Eltern-Caterer „erzwingen“ und die Konditionen je Essen durch den Caterer festlegen lassen u direkt abrechnen lassen ?
danke schön, vG Dirk
FRAGE: ist es dann dennoch eine Versorgung nach KitaG? Wenn ja, für wenn, nur alle mit Hortvertrag oder nur abhängig von der Altersgruppe? Würde die Elternbeteiligung dennoch mit dem o.g. Häuslichen ersparnissatz berechnet oder DARF die Kommune einen Vertrag Eltern-Caterer „erzwingen“ und die Konditionen je Essen durch den Caterer festlegen lassen u direkt abrechnen lassen ?
danke schön, vG Dirk
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