Hallo wieder mal!
Hier wurde ja wiederholt klargestellt, dass Hortkinder nicht etwa das kostendeckende Essengeld der Schule zu entrichten haben, sondern nach § 17 Abs. 1 KitaG "einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen" zu entrichten haben. So habe ich das auch immer den Trägern gesagt, die ich bei der Satzungsgestaltung beraten habe.
Nun hat ein Träger diese Regelung in einer Neufassung der Satzung im Wesentlichen in diesem Punkt geändert. Der federführende Gemeindevertreter arbeitet bei der Staatanwaltschaft, ist also juristisch nicht ganz unbeleckt. Es heißt in der neuen Satzung
Im nächsten Absatz wird für die Ferienzeit eine abweichende Regelung formuliert.
Zugegeben, organisatorisch ist das Essengeld nach Kitarecht mit Mehraufwand verbunden. Und es klingt natürlich gut, wenn man sich auf das Schulgesetz beruft, aber meiner Ansicht nach wird deshalb ja das Kitagesetz außer Kraft gesetzt. Ich bin gespannt, wie die Eltern das sehen.
Hier wurde ja wiederholt klargestellt, dass Hortkinder nicht etwa das kostendeckende Essengeld der Schule zu entrichten haben, sondern nach § 17 Abs. 1 KitaG "einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen" zu entrichten haben. So habe ich das auch immer den Trägern gesagt, die ich bei der Satzungsgestaltung beraten habe.
Nun hat ein Träger diese Regelung in einer Neufassung der Satzung im Wesentlichen in diesem Punkt geändert. Der federführende Gemeindevertreter arbeitet bei der Staatanwaltschaft, ist also juristisch nicht ganz unbeleckt. Es heißt in der neuen Satzung
Schülerinnen und Schüler unterliegen in der schulpflichtigen Zeit den Bestimmungen des § 113 des Brandenburgischen Schulgesetzes und haben keinen Anspruch auf Erstattung der Verpflegung.
Zugegeben, organisatorisch ist das Essengeld nach Kitarecht mit Mehraufwand verbunden. Und es klingt natürlich gut, wenn man sich auf das Schulgesetz beruft, aber meiner Ansicht nach wird deshalb ja das Kitagesetz außer Kraft gesetzt. Ich bin gespannt, wie die Eltern das sehen.
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