Liebe Forum-Mitglieder,
ich hoffe, es geht Euch allen gut.. Lange Zeit war ich nicht mehr im Forum. Nun brennt mir der folgende Aspekt auf der Seele, da alle Versuche und Verhandlungen mit dem Träger fehlgeschlagen sind:
Welche rechtlichen Grundlagen entbinden pädagogische Fachkräfte von der Vor- und Nachbereitung der Mahlzeiten? Ausgangspunkt bildet die Aussage des Trägers, dass hauswirtschaftliche Tätigkeiten als Schnittstelle zwischen eben dieser und der pädagogischen Tätigkeit bildet. Diese Schnittstelle tendiert in unserer Kita zu dem Ungleichgewicht zwischen beiden Tätigkeiten, so dass der ursprüngliche gesetzliche pädagogische Auftrag zunehmend in den Hintergrund rückt. Pädagogische Fachkräfte erbringen die komplette Vorbereitung des Vespers und Frühstücks als auch des Mittags (nicht das Kochen). D.h.: Anrichten von Getränken, Wursttellern, bestücken mit notwendigem Geschirr und Untensilien ...auf einem Wagen, der dann in die offenen Bereiche (32-46 Kinder) geschoben wird, um nachfolgend ein Buffet anzurichten. Beim Fehlen der Hauswirtschaftskraft müssen deren Aufgaben, die sich ausschließlich auf das Reinigen des Geschirrs sowie anderweitige Reinigungsaufgaben beziehen, ebenfalls durch die pädagogischen Fachkräfte übernommen werden. Die Uneinsichtigkeit des Trägers dahingehend ist schier endlos und eben unbeachtet des pädadogischen Auftrags und aller damit zusammenhängenden Aufgaben wie Dokumentation, Gespräche ect. Im Zuge der Fürsorgepflcht eines Arbeitgebers als auch im Sinne von Prävention gegen eine permanente Überlastung (Eine Überlastungsanzeige blieb fruchtlos.) ist eine Entlastung zwingend notwendig, braucht aber eine rechtlich gut fundierte Argumentation. Ich hoffe, Ihr könnt mir im Namen des Kitateams helfen.
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
ich hoffe, es geht Euch allen gut.. Lange Zeit war ich nicht mehr im Forum. Nun brennt mir der folgende Aspekt auf der Seele, da alle Versuche und Verhandlungen mit dem Träger fehlgeschlagen sind:
Welche rechtlichen Grundlagen entbinden pädagogische Fachkräfte von der Vor- und Nachbereitung der Mahlzeiten? Ausgangspunkt bildet die Aussage des Trägers, dass hauswirtschaftliche Tätigkeiten als Schnittstelle zwischen eben dieser und der pädagogischen Tätigkeit bildet. Diese Schnittstelle tendiert in unserer Kita zu dem Ungleichgewicht zwischen beiden Tätigkeiten, so dass der ursprüngliche gesetzliche pädagogische Auftrag zunehmend in den Hintergrund rückt. Pädagogische Fachkräfte erbringen die komplette Vorbereitung des Vespers und Frühstücks als auch des Mittags (nicht das Kochen). D.h.: Anrichten von Getränken, Wursttellern, bestücken mit notwendigem Geschirr und Untensilien ...auf einem Wagen, der dann in die offenen Bereiche (32-46 Kinder) geschoben wird, um nachfolgend ein Buffet anzurichten. Beim Fehlen der Hauswirtschaftskraft müssen deren Aufgaben, die sich ausschließlich auf das Reinigen des Geschirrs sowie anderweitige Reinigungsaufgaben beziehen, ebenfalls durch die pädagogischen Fachkräfte übernommen werden. Die Uneinsichtigkeit des Trägers dahingehend ist schier endlos und eben unbeachtet des pädadogischen Auftrags und aller damit zusammenhängenden Aufgaben wie Dokumentation, Gespräche ect. Im Zuge der Fürsorgepflcht eines Arbeitgebers als auch im Sinne von Prävention gegen eine permanente Überlastung (Eine Überlastungsanzeige blieb fruchtlos.) ist eine Entlastung zwingend notwendig, braucht aber eine rechtlich gut fundierte Argumentation. Ich hoffe, Ihr könnt mir im Namen des Kitateams helfen.
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