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Rechtliche Grundlagen hauswirtschaftlicher Versorgung: Finanzierung von Hauswirtschaftskräften in der Kita im Landkreis PM

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    Rechtliche Grundlagen hauswirtschaftlicher Versorgung: Finanzierung von Hauswirtschaftskräften in der Kita im Landkreis PM

    Liebe Forum-Mitglieder,

    ich hoffe, es geht Euch allen gut.. Lange Zeit war ich nicht mehr im Forum. Nun brennt mir der folgende Aspekt auf der Seele, da alle Versuche und Verhandlungen mit dem Träger fehlgeschlagen sind:
    Welche rechtlichen Grundlagen entbinden pädagogische Fachkräfte von der Vor- und Nachbereitung der Mahlzeiten? Ausgangspunkt bildet die Aussage des Trägers, dass hauswirtschaftliche Tätigkeiten als Schnittstelle zwischen eben dieser und der pädagogischen Tätigkeit bildet. Diese Schnittstelle tendiert in unserer Kita zu dem Ungleichgewicht zwischen beiden Tätigkeiten, so dass der ursprüngliche gesetzliche pädagogische Auftrag zunehmend in den Hintergrund rückt. Pädagogische Fachkräfte erbringen die komplette Vorbereitung des Vespers und Frühstücks als auch des Mittags (nicht das Kochen). D.h.: Anrichten von Getränken, Wursttellern, bestücken mit notwendigem Geschirr und Untensilien ...auf einem Wagen, der dann in die offenen Bereiche (32-46 Kinder) geschoben wird, um nachfolgend ein Buffet anzurichten. Beim Fehlen der Hauswirtschaftskraft müssen deren Aufgaben, die sich ausschließlich auf das Reinigen des Geschirrs sowie anderweitige Reinigungsaufgaben beziehen, ebenfalls durch die pädagogischen Fachkräfte übernommen werden. Die Uneinsichtigkeit des Trägers dahingehend ist schier endlos und eben unbeachtet des pädadogischen Auftrags und aller damit zusammenhängenden Aufgaben wie Dokumentation, Gespräche ect. Im Zuge der Fürsorgepflcht eines Arbeitgebers als auch im Sinne von Prävention gegen eine permanente Überlastung (Eine Überlastungsanzeige blieb fruchtlos.) ist eine Entlastung zwingend notwendig, braucht aber eine rechtlich gut fundierte Argumentation. Ich hoffe, Ihr könnt mir im Namen des Kitateams helfen.

    Vielen Dank für Eure Unterstützung.

    #2
    Der Umfang der Tätigkeit richtet sich nach den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, ggf. auch Tarifvertrag. Sicherlich kann die Zubereitung von Mahlzeiten auch einen pädagogischen Ansatz verfolgen. Jedoch sollten dann dafür die Kinder entsprechend eingebunden sein. Die bloße Vor- und Nachbereitung von Mahlzeiten durch die Erzieher ohne Beteiligung der Kinder erscheint pädagogisch eher wertlos. Sofern man einen pädagogischen Hintergrund verneint, gehört die regelmäßige Mahlzeitenzubereitung m.E. nicht zum typischen Berufsbild eines Erziehers und müsste ausdrücklich arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart sein.

    Gegen einen uneinsichtigen Träger wird man mit Argumenten leider nicht viel ausrichten können. Manchmal hilft da vielleicht nur ein Wechsel.

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      #3
      Hallo Spartakus, ich freue mich dass Sie sich hier (wieder) so kompetent engagieren.
      Ihre Bewertung teile ich grundsätzlich (wobei man zuweilen auch ErzieherInnen sagen muss, dass Tischabwischen weder der Würde einer pädagogischen Fachkraft widerspricht noch ohne jeden pädagogischen Bezug ist).
      In der Konsequenz sehe ich aber noch drei andere Wege:
      1. Eine schriftliche Mitteiung an den Arbeitgeber mit Verweis auf den Arbeitsvertrag, dass sie bestimmte Aufgaben nicht mit ihrem Arbeitsvertrag vereinbar sind.
      2. Durch die Beschäftigung des notwendigen pädagogischen Personals mit hauswirtschaftlichen Aufgaben wird die für pädagogische Aufgaben zur Verfügung stehende Personalmenge gemindert;
      2.1 das bedeutet eine u.U. Beeinträchtigung der Erlaubnis zum Betrieb der Einrichtung (§ 45 SBG VIII) und/oder
      2.2. eine zweckfremde Personalverwendung des gem. § 16 Abs. 2 vom örtlichen Träger im wesentlichen finanzierten Personals.
      3. Eine Minderung der Betreuungsintensität, die die Eltern interessieren müsste.
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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        #4
        Herzlichen Dank für Ihre Antworten. Das hilft uns als Kitateam sehr weiter. Ich wünsche Ihnen vorab ein sonniges Osterfest und bleiben Sie alle gesund.

        Liebe Grüße

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