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    #16
    Hallo.

    Vielen Dank für Ihre ausführlichen Antworten. Als Laie ist sehr schwer sich in die Materie "hinein zu frühstücken"

    Offensichtlich ist hier noch viel Klärungsbedarf hinsichtlich der Rechtslage bei den freien Trägern notwendig. Die 1,16 € würde ich nach den Ausführungen von Herrn Schröder auch als Momentanes "Maß der Dinge" ansehen. Zwar ist die Statistik aus dem Jahr 2008 aber sie dient momentan als einziges brauchbares Instrument um die "ersparten Eigenaufwendungen" beziffern zu können. Eine neue Statistik sehe ich aber gleichfalls als überfällig an. Leider hat man es in der Vergangenheit versäumt klare Regelungen auch klar umzusetzen und unbestimmte Werte (wie die "ersparten Eigenaufwendungen") in einen vertretbaren Rahmen zu fassen. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Ich als Vater bin allerdings schon länger der Meinung, dass die Kostenbeiträge völlig überzogen sind. Leider rutscht man viel zu schnell in den sog. Höchstbeitrag. Mit Essengeld (alle Mahlzeiten) bin ich da locker mit knapp 500,00 €/ Monat pro Kind dabei. Das kann es doch nicht sein! Eine Kita als soziale Einrichtung muss max. kostendeckend betrieben werden. Angesichts der Beiträge und der aktuellen Diskussion wächst in mir immer mehr die Vermutung, dass diese Grenze dahingehend mehr als weit überschritten ist.

    Ich kann Herrn Schröder zu seinen bisherigen Erfolgen nur Glückwunsch sagen. Weiter so!

    Freundliche Grüße

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      #17
      @Papa5 und Herrn Schroeder,

      ich kenne ja nicht die Qualität des Essens in Ihrer Kita. An Ihrer Stelle würde ich selber mal grob kalkulieren, ob Sie DIESES Essen für 1,16 € kochen können; denn darum geht es und nicht um einen bundesheitlichen Satz oder um eine allgemeine häusliche Ersparnis o.ä.

      Ich verstehe wirklich nicht das Rätselraten um das Essengeld - oder ich kann es nur verstehen, weil so viele Jahre eine offensichtlich rechtswidrige Praxis zu finden war. Der Wortlaut der Regelung ist doch relativ klar: Wieviel Geld müssen Sie aufwenden, um das Mittagessen, das in der Kita gereicht wird, selber herzustellen!
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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        #18
        Das hatte ich ausgerechnet und kam auf einen Betrag von 1,17 € (Durchschnitt der jeweiligen gekochten Essen). Ich habe auch Strom und Wasser mit einbezogen gehabt. Es waren keine Fertigprodukte. Ich koche nämlich selber gerne! Also ganz so abwegig ist dies mit 1,16€ je Essen eben nicht. Es ist auch zu beachten, dass die Portionen nicht die eines Erwachsenen entsprechen.

        Im Übrigen behalten die freien Träger die Praxis weiterhin bei. Die Kommunen fangen jetzt an die Praxis zu ändern.

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          #19
          Ich werde unseren "freien" Träger demnächst im Kitaausschuss definitiv darauf ansprechen und auf die Rechtslage hinweisen und anschliessend über den privatrechtlichen Weg meine zu viel entrichteten Beträge für alles was kein Essengeld fürs Mittagessen ist zurückfordern. Ich rechne stark damit, dass er sich dazu nicht bereit erklären wird. Aber das Gesetz ist eindeutig! Ich werde hier dann berichten. 1,16 € sind zwar am untersten Ende kalkuliert aber ich hab auch überschlagen und bin der Meinung, dass dafür gut gekocht werden kann. Durchschnittlich auf eine Woche berechnet sicher, wenn man bedenkt, dass es mindestens 1 Mal die Woche Eintopf gibt =Resteverwertung und mindestens 1 Mal etwas rein vegetarisches. Naja, letztendlich ist es aber immer noch einfach unglaublich welche Praxis bisher betrieben wurde. Gibt es denn keine Institution die diese ganzen Vorgehensweisen im sozialen Bereich überwacht? Schlieslich sollten Einrichtungen wie Kitas nicht gewinnorientiert sein. Wie kann es sein, dass jahrelang im ganzen Land Brandenburg das Kitagesetz falsch ausgelegt wurde? Warum muss da erst der Klageweg gegangen werden um zu "erzwingen" dass eine, wie hier schon oft als eindeutig bezeichnete, gesetzliche Regelung richtig angewendet wird?

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            #20
            Die Fragen am Ende sind sehr gut. Ich hatte alle Möglichkeiten in Betracht gezogen, als ich bezüglich der Erhebung des Mittagessens vorging. Ich beantragte Bürgerentscheid, der durch Falschaussagen nicht zustande kam, Einwohnerantrag, der durch eine Gegenstimme abgelehnt wurde, Anfragen an den Bürgermeister, der mitteilte, dass die Regelung nicht gelte, da man ja nicht selber kochen würde, Anschreiben an Kommunalaufsicht, die das Vorgehen der Stadt absegnete und als richtig befand, Antrag gestellt, Widerspruch mit Widerspruchsverfahren. Alles dies half nichts. Deshalb hatte ich dann gegen die Stadt geklagt auch einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt. Das VG Potsdam lehnte den Antrag ab, weil keine Eilbedürftigkeit bestand. Das Gericht teilte jedoch mit, dass die Vorgehensweise nicht mit dem Gesetz vereinbar war. Die Stadt dachte jedoch zu obsiegen. Eine Woche bevor das VG Potsdam am 25. September 2014 über meine Klage entschied, stellte ich in der Einwohnerfrage den Antrag, dass Frühstück und Vesper ebenfalls durch den Träger zu stellen bzw. der Gesetzeszustand herzustellen ist. Da lachte man mich noch aus! Bis zum 25.09.2014 hatte man mich öffentlich als Spinner, Idioten und sonst noch was hingestellt. Das Lachen verging dann am 25. September 2014 und jetzt noch einmal am 13. September 2016. Es war eine lange Odyssee. Nach dem 25. September 201 reichte ich dann eine Klage wegen Frühstück und Vesper beim VG Potsdam ein. Das Verfahren läuft. Komischerweise hat die Stadt dann angefangen sich für Frühstück und Vesper zu interessieren und am 1. Januar 2017 wird es Wirklichkeit. Das VG Potsdam hatte am 25.09.2014 zutreffend festgestellt, dass alle Kontrollmöglichkeiten versagt haben. Angefangen bei den Gemeindevertretern (siehe § 29 KVerf) über Kommunalaufsicht und Verwaltung und so geht es weiter. Deshalb sind jetzt die Elternbeiträge dran. Auch da habe ich Klagen anhängig. Hier wird besonders viel Schindluder betrieben. Deshalb Kontrolle=null, nada nothing oder auch NICHTS!

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              #21
              Ja Herr Schröder,

              Sie haben tatsächlich mit Ihrem Engagement erreicht, dass eine auch aus meiner Sicht offensichtlich rechtswidrige Praxis eingestellt werden wird. Aber den Ruf nach Kontrolle kann ich nicht recht teilen. Es wünschen sich doch die meisten Menschen, dass Entscheidungen nicht irgendwo zentral, am grünen Tisch, im fernen Potsdam ... Berlin...oder Brüssel getroffen werden, sondern dort wo die Situation konkret auftritt und wo man sich konkret und persönlich einmischen kann. Die andere Seite von diesem Wunsch ist dann, dass Entscheidungen von Kommunen in Selbstverwaltungsangelegenheiten nur auf dem Rechtsweg überprüft werden können. ("Wer das eine will, muss das andere mögen

              Sie werden nun sicherlich auf das Instrument der Kommunalaufsicht hinweisen (die über Gemeinden beim Landrat, über Landkreise/kreisfreie Städte beim Land liegt). Aber auch dieses Instrument wird, mit Blick auf die kommunale Selbstverwaltung, höchst zurückhaltend angewendet.
              Es grüßt freundlich
              Detlef Diskowski

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                #22
                Herr Diskowski, ich gebe Ihnen ja im Grund Recht. Dabei spielt die Verwaltung und deren Einhaltung von Recht und Gesetz eine zentrale Rolle. Vor gut 20 Jahren konnte man sich noch darauf verlassen, dass die Verwaltung richtig handeln würde. Heute ist es doch so, dass Niemand mehr handelt, auch wenn man darauf hinweist. Es gibt keinen Dialog mehr. Mir wurde ganz deutlich gesagt, wenn Ihnen etwas nicht passt dan reichen sie doch Klage ein. Man spekuliert sogar damit. Das war beim Mittagessen auch der Fall. Es wurde ganz klar dargelegt, es wird eine Zeit dauern und nur der Kläger bekommt dann noch sein Geld zurück (wobei es mir nicht um das Geld ging). Ganz schlimm wird dies bei den Satzungen und Elternbeiträgen. Was ich da nun fast täglich sehen kann, ist absolut grenzwertig. Aussagen der KGSt werden umgedreht und für sich ganz anders ausgelegt, obwohl es da nichts auszulegen gibt. Die Betriebskosten stimmen nicht einmal annähernd mit den Jahresabschlüssen überein. Reicht man Klage ein, dauert diese min. 3 Jahre. In der Zeit wurde die Satzung mind. 2 mal geändert und man müsste auch dagegen wieder Klage einreichen. Es wird bewusst mit dieser Situation gespielt. Daher sehe ich die Ausweitung der kommunalen Selbstverwaltung als Problem. Wenn man sich auf die Verwaltung wieder verlassen kann, dass sich diese gem. Artikel 20 Abs. 3 GG an Recht und Gesetz hält, bitte gern.

                Eines jedoch auch noch dazu, wenn man dann aber die Gremien anruft, zumindest dann müssten diese doch entsprechend ihres Auftrages tätig werden oder meinen sie nicht? Die Kommunalaufsicht macht dies eben nicht. Aber genau das wäre doch ihre Aufgabe! Siehe § 109 KVerf: Die Kommunalaufsicht hat die Aufgabe die Selbstverwaltung zu kontrollieren! Macht sie aber nicht!

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                  #23
                  Hinweis: Das Thema "Mittagessen" wird auch hier diskutiert: https://kita-brandenburg-forum.de/fo...idage-gctid610
                  Es grüßt freundlich
                  Detlef Diskowski

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