Hallo Herr Diskowski,
seit dem letzten Jahr können die Eltern einen örtlichen Elternbeirat bzw. Landeselternbeirat wählen. Aus dem Gesetz geht hervor, dass die Eltern aus ihrer Mitte (deren Kinder eine Kindertagesstätte besuchen) eine Vertretung wählen können. Der örtliche Elternbeirat bzw. der überörtliche Elternbeirat (Landesbeirat) soll vom örtlichen bzw. überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in allen wesentlichen Fragen die zur Kindertagesbetreuung gehören, gehört werden.
Nun zu den Fragen:
1. Die Wahl der Vertreter kann zwanglos aus den Kindertagesstätten erfolgen oder sind diese aus den jeweiligen Kita- Ausschüssen vorzunehmen?
2. Kann die Wahl nur aus den Kindertagesstätten erfolgen, da die Tagespflegestellen explizit nicht benannt wurden?
3. Ist die Aufgabenbefugnis entsprechend der Aufgabenbefugnis der Kita-Ausschüsse geregelt oder auch darüber hinaus? Welche Kompetenzen haben die Elternbeiräte?
Vielen Dank
Jens M. Schröder
seit dem letzten Jahr können die Eltern einen örtlichen Elternbeirat bzw. Landeselternbeirat wählen. Aus dem Gesetz geht hervor, dass die Eltern aus ihrer Mitte (deren Kinder eine Kindertagesstätte besuchen) eine Vertretung wählen können. Der örtliche Elternbeirat bzw. der überörtliche Elternbeirat (Landesbeirat) soll vom örtlichen bzw. überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in allen wesentlichen Fragen die zur Kindertagesbetreuung gehören, gehört werden.
Nun zu den Fragen:
1. Die Wahl der Vertreter kann zwanglos aus den Kindertagesstätten erfolgen oder sind diese aus den jeweiligen Kita- Ausschüssen vorzunehmen?
2. Kann die Wahl nur aus den Kindertagesstätten erfolgen, da die Tagespflegestellen explizit nicht benannt wurden?
3. Ist die Aufgabenbefugnis entsprechend der Aufgabenbefugnis der Kita-Ausschüsse geregelt oder auch darüber hinaus? Welche Kompetenzen haben die Elternbeiräte?
Vielen Dank
Jens M. Schröder
Kommentar