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örtlicher Elternbeirat u. Landeselternbeirat

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    #16
    Aber würde dann ein örtlicher Elternbeirat i.S.d. § 6a KitaG entstehen, mit der entsprechenden rechtlichen Legimitation?

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      #17
      ...wie liebe ich dies klugen Nachfragen !

      Nein, wohl tatsächlich nicht; ........................................

      ...................aber mal praktisch betrachtet: Was ändert das? Der Landeselternbeirat wäre nicht gehindert, eine Vertretung des (nicht ordentlich konstituierten) örtlichen Elternbeirats aufzunehmen und der tatsächliche Einfluss von Vertretern entspringt vermutlich eher ihrer Argumentationskraft als ihre rechtlichen Legitimierung.

      Wenn ich betrachte, wie sich gegenwärtig schon eine Bundeselternvertretung etabliert, dann sieht man doch, um sich öffentlich wahrnehmbar zu äußern, braucht es keinen rechtlich legitimierten Unterbau. (Er könnte allerdings helfen, damit es nicht zu Selbsternennung und nachvollziehbaren Delegationen kommt.)
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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        #18
        Zumal die Versammlungsfreiheit in Artikel 8 GG regelt .

        Art. 8

        (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

        (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

        Ich Frage mich dann immer wie Verwaltungen unser Grundgesetz außer Kraft setzen wollen?

        Ich glaube dies wäre möglich mit einer 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat .

        Kurz es ist eigentlich unmöglich die Wahl von Kommunalen, Kreis und Landeselternbeiräten zu verhindern ohne unser Grundgesetz außer Kraft zu setzen .

        Mit freundlichen Grüßen D.Fischbach Bundeselternsprecher für Kinder in Kindertagespflege und Kindertagesstätten.

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          #19
          Hallo Herr Diskowski

          am 30.08.2017 wählt die Kindertagesstätte für den Kindertagesstättenausschuß einen neuen Elternbeirat aus der Mitte der Eltern.

          Der Träger der Einrichtung ist die Gemeinde diese wiederum unterliegt dem Amt.

          Jetzt haben sich schon einige Eltern in der Wahlvorschlagsliste eintragen lassen und einige Eltern wurden direkt von der KITA-Leitung angesprochen, ob Sie sich nicht als Elternbeirat aufstellen lassen wollen.

          Da das Brandenburgische Kita Gesetzt § 7 die Bildung eines Kitaausschusses befürwortet und dieser zu 3 gleichen Teilen bestehen soll, aber nicht näher Definiert wie die Wahl stattzufinden hat gehe ich von aus, das der Gesetzgeber sich darauf beruft das eine Demokratische Wahl im Sinne des Demokratischen Grundgedanke der Eltern zu organisieren ist.

          Wer darf alles an dieser Wahlveranstaltung teilnehmen? Eltern?Amtsträger?Kita Mitarbeiter?

          Gibt es eine Zeitvorgabe um sich zu stellen oder kann dieses noch am Wahlabend stattfinden?

          Darf die Kita-Leitung im Vorfeld einzelne Eltern Ansprechen und diese Auffordern oder zu ermuntern sich aufstellen zu lassen oder ist dieses Moralisch oder vielleicht Gesetzlich verboten?

          Da aber auch Gemeindevertreter sich aufstellen lassen deren Kindern in dieses Einrichtung gehen stellt sich die 2 Frage ob diese nicht Befangen sind bzw. ob dieses Moralisch Innordnung ist oder sogar Gesetzlich Verboten ist da der Gemeinderat ja die Übergeordnete stelle der Kindertageseinrichtung ist.

          Mit freundlichen Grüßen

          Steve

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            #20

            Der Träger der Einrichtung ist die Gemeinde diese wiederum unterliegt dem Amt.
            Um wieder mal etwas pingelig zu sein: Die Gemeinde unterliegt nicht dem Amt, sondern -wenn die (amtsangehörige) Gemeinde der Träger ist-, übernimmt das Amt die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten. (§ 135 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg http://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212922#133)

            Wer darf alles an dieser Wahlveranstaltung teilnehmen? Eltern?Amtsträger?Kita Mitarbeiter?
            Ich bin etwas irritiert, dass Sie offenbar von EINER GEMEINSAMEN Wahlveranstaltung ausgehen.

            § 7 Abs. 1 Satz 2 sagt: "Er (der Kita-Ausschuss) besteht zu drei gleichen Teilen aus Mitgliedern, die vom Träger benannt sind, und aus Mitgliedern, die aus dem Kreis der Beschäftigten und dem Kreis der Eltern gewählt werden." Danach würde ich davon ausgehen, dass es sich hierbei um drei getrennte Benennungs-/Wahlvorgänge handelt. So wenig, wie die Bürgermeisterin zu ihrer Besprechung, wer als Trägervertreter benannt werden soll, Elten einladen wird - so wenig sind die Wahl der ElternvertreterInnen eine Angelegenheit der anderen beiden Gruppen. Man KANN des vielleicht gemeinsam machen, wenn es sinnvoll ist (zum Beispiel bei einer Elterninitiative), aber im Regelfall sind das getrennte Vorgänge.

            Gibt es eine Zeitvorgabe um sich zu stellen oder kann dieses noch am Wahlabend stattfinden?
            Es gibt keine Vorgabe, wie Sie ja oben selber schon schrieben, sondern die Regularien müssen demokratischen Grundsätzen entsprechen.

            Darf die Kita-Leitung im Vorfeld einzelne Eltern Ansprechen und diese Auffordern oder zu ermuntern sich aufstellen zu lassen oder ist dieses Moralisch oder vielleicht Gesetzlich verboten?
            Wer wolllte und könnte verbieten, dass Beteiligte im Vorfeld über die Nominierung reden? Es ist allenfalls eine Frage des Stils, wenn sich eine Gruppe in die Wahhl der anderen einmischt. Es kann doch aber auch sehr sinnvoll sein, wenn die Leiterin oder Erzieherinnen Eltern im Vorfeld einer Wahl motivieren.

            Da aber auch Gemeindevertreter sich aufstellen lassen deren Kindern in dieses Einrichtung gehen stellt sich die 2 Frage ob diese nicht Befangen sind bzw. ob dieses Moralisch Innordnung ist oder sogar Gesetzlich Verboten ist da der Gemeinderat ja die Übergeordnete stelle der Kindertageseinrichtung ist.
            Gesetzlich verboten ist sehr wenig; s.o. Auch hier geht es eher um Stilfragen.

            Überschneidungen in den Funktionen kommen doch im Leben immer vor: Eine Erzieherin, die die Ehefrau des Bürgermeisters ist; die Leiterin, die nach ihrer Funktion zwischen MitarbeiterInnen und Träger steht ..... Wollte man für alle diese denkbaren Konstellationen Regelungen schaffen, wären die kaum noch handhabbar und würden vermutlich viel Unsinn regeln.

            Ich denke, es ist notwendig auf die Einsicht und die Klugheit von Menschen zu vertrauen ... Regeln machen´s nicht immer besser.

            Im konkreten Fall Ihrer Frage steht es doch den Eltern frei, Eltern nicht zu wählen, bei denen eine Interessenkollision befürchtet wird.
            Es grüßt freundlich
            Detlef Diskowski

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              #21
              Hallo,

              und hier mal ein Beispiel:



              VG MIKE

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                #22
                Hallo an alle,

                wir haben seit ca 1,5 Jahren unseren örtlichen Elternbeirat in Cottbus gegründet mit 29 Mitgliedern aus verschiedenen Kitas.

                Wir sind leider nur wirklich 6-8 Aktive und bei allen Sitzungen immer da. Beschlussfähig sind wir aber ab 9. Wir wollen die Geschäftsordnungen dahingehend ändern, dass wir mit weniger Mitgliedern auch beschlussfähig sind.

                Wie müssen wir vorgehen? Was ist zu beachten und geht diese Änderung?

                Lieben Dank euch für eine schnelle Rückmeldung. Wir treffen uns schon am 10.12.2018 und haben gebeten, dass alle kommen, weil wir die GO ändern wollen.

                LG Arlett Anderßen

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                  #23
                  Sehr geehrte Frau Anderßen,

                  mal abgesehen von den formalen Wegen ....... entspricht die politische Legitimation und damit die Kraft eines Elternbeirats der Anzahl seiner aktiven Mitwirkenden. Selbst wenn sie die Änderung der GO hinbekommen, beeindrucken Beschlüsse des Elternbeirats wenn sie den Willen der Eltern repräsentieren.
                  Es grüßt freundlich
                  Detlef Diskowski

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