Hallo Herr Diskowski,
durch tarifliche Vereinbarungen 2015 und 2016 sind nun in einigen Kitas "Ständige Vertreter" installiert worden. Allerdings wurden diese „Stelle“ in der Personalzuweisung nach KitaPersV nicht weiter berücksichtigt. Ich möchte die tarifliche Vereinbarung selbst nicht weiter hinterfragen, allerdings hat die Umsetzung in den Kommunen teilweise Veränderungen mich mit sich gebracht, die Fragen aufwerfen.
Ich selbst war bisher eine 40h-Leiterin, d.h konkret, meine Kita betreut 160 Kinder, sie werden versorgt von 27 Pädagogen und 6 Hauswirtschaftlern. Mein pädagogischer "Anteil" lag demnach bei 20 h (nach KitaPerV 0,5 Anteile) und der vom kommunalen Träger veranschlagte Verwaltungsanteil ebenfalls bei 20 h. Ich war also gruppenfrei.
Meine Ständige Vertreterin hat nun ebenfalls 20 Stunden bekommen. Diese wurden aus "meinem" Kontingent entnommen, da die tarifliche Einigung keine Auswirkungen auf die KitaPersV hatte und eine Stellvertretung vom Land nicht finanzell extra gefördert wird. Inhaltlich bin ich mit dieser Konstellation sehr unzufrieden, da meine pädagogische Arbeit mittlerweile gegen null geht. Der Ständige Vertreter hat genau wie ich, Verwaltungsaufgaben zu erledigen (Bereich Küche, Reinigung), er erstellt aber auch den Dienst- und Urlaubsplan etc.. Wir pendeln nun zwischen Kindern und den Aufgaben des Leiters hin und her, geben uns bei den Kindern, die wir betreuen müssen die Klinke in die Hand... Da wir nicht deckungsgleiche Aufgaben erledigen, ist der eine auch nicht für den anderen aussagekräftig, wenn z.B. Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung telefonische Nachfragen haben oder Besuch oder Behörden in der Kita stehen und die "Leitung" sprechen wollen.
Ein Leiterkollege sagte mir kürzlich, nun bräuchte ich formell betrachtet nicht mehr ans Telefon gehen, wenn z.B. die Abt. Finanzen anruft, denn der halbe Stellenanteil des Landes, also meiner, und einen anderen kennt die KitaPersV ja nicht, dürfe nur rein pädagogisch durch mich verwedet werden. So kann man natürlich nicht arbeiten, denke ich, aber eine Lösung dazu fällt mir nicht ein. Besonders bei Haftungsfragen und bei der Frage der Gesamtverantwortung für das Haus bin ich im Zweifel, inwiefern ich bei der Größe des Hauses (insgesamt 190 Personen) und meinen Aufgaben als "Erzieher" (den halben Tag) in der Gruppe dieser gerecht werde?
Was denken Sie?
durch tarifliche Vereinbarungen 2015 und 2016 sind nun in einigen Kitas "Ständige Vertreter" installiert worden. Allerdings wurden diese „Stelle“ in der Personalzuweisung nach KitaPersV nicht weiter berücksichtigt. Ich möchte die tarifliche Vereinbarung selbst nicht weiter hinterfragen, allerdings hat die Umsetzung in den Kommunen teilweise Veränderungen mich mit sich gebracht, die Fragen aufwerfen.
Ich selbst war bisher eine 40h-Leiterin, d.h konkret, meine Kita betreut 160 Kinder, sie werden versorgt von 27 Pädagogen und 6 Hauswirtschaftlern. Mein pädagogischer "Anteil" lag demnach bei 20 h (nach KitaPerV 0,5 Anteile) und der vom kommunalen Träger veranschlagte Verwaltungsanteil ebenfalls bei 20 h. Ich war also gruppenfrei.
Meine Ständige Vertreterin hat nun ebenfalls 20 Stunden bekommen. Diese wurden aus "meinem" Kontingent entnommen, da die tarifliche Einigung keine Auswirkungen auf die KitaPersV hatte und eine Stellvertretung vom Land nicht finanzell extra gefördert wird. Inhaltlich bin ich mit dieser Konstellation sehr unzufrieden, da meine pädagogische Arbeit mittlerweile gegen null geht. Der Ständige Vertreter hat genau wie ich, Verwaltungsaufgaben zu erledigen (Bereich Küche, Reinigung), er erstellt aber auch den Dienst- und Urlaubsplan etc.. Wir pendeln nun zwischen Kindern und den Aufgaben des Leiters hin und her, geben uns bei den Kindern, die wir betreuen müssen die Klinke in die Hand... Da wir nicht deckungsgleiche Aufgaben erledigen, ist der eine auch nicht für den anderen aussagekräftig, wenn z.B. Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung telefonische Nachfragen haben oder Besuch oder Behörden in der Kita stehen und die "Leitung" sprechen wollen.
Ein Leiterkollege sagte mir kürzlich, nun bräuchte ich formell betrachtet nicht mehr ans Telefon gehen, wenn z.B. die Abt. Finanzen anruft, denn der halbe Stellenanteil des Landes, also meiner, und einen anderen kennt die KitaPersV ja nicht, dürfe nur rein pädagogisch durch mich verwedet werden. So kann man natürlich nicht arbeiten, denke ich, aber eine Lösung dazu fällt mir nicht ein. Besonders bei Haftungsfragen und bei der Frage der Gesamtverantwortung für das Haus bin ich im Zweifel, inwiefern ich bei der Größe des Hauses (insgesamt 190 Personen) und meinen Aufgaben als "Erzieher" (den halben Tag) in der Gruppe dieser gerecht werde?
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