Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Mustersatzung: Frage zum Verhältnis Einkommen - Elternbeiträge

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Mustersatzung: Frage zum Verhältnis Einkommen - Elternbeiträge

    Ich würde mich freuen, wenn es hier ein paar Rückmeldungen gäbe zur Frage der Elternbeiträge in Bezug auf die Nettoeinkommen, wie sie in der Mustertabelle vorgeschlagen werden. Ist aus Sicht von Kommunen, freien Trägern, Eltern der Vorschlag sozial und ausgewogen? Dabei geht es mir nicht um eine rechtliche Bewertung (da sehe ich keine Probleme) und auch nicht um Grundsatzforderungen nach völliger Elternbeitragsfreiheit; sondern um eine differenzierte Betrachtung:

    Ist aus Ihrer Sicht gerechtfertigt ab 70.000€ Jahres-Nettoeinkommen der Eltern den Höchstbeitrag zu erheben? (Das Durchschnittsnettoeinkommen in Brandenburg lag 2018 bei knapp der Hälfte (33.528€)
    Scheint der Höchstbeitrag (ohne Kinder und Betreuungszeitenabschläge) mit 250€ in der Krippe, 175€ im Kindergarten und 87,50€ im Hort als gerechtfertigt.

    Ich fände eine rege Diskussion sehr fruchtbar.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

    #2
    Guten Tag,

    70.000 Euro im Jahr sind bei 12 Monaten ein bereinigtes Nettoeinkommen vom 5833,33 Euro.
    Aus Elternsicht - meiner Sicht-sicherlich ein erstrebenswertes Ergebnis, da es in Brandenburg unterschiedliche Einkommensbegriffe, Definitionen und Bereinigungen gibt.
    Dazu sollte vorher aber wirklich eindeutig deklariert werden, was alles Einkommen ist und was abgezogen werden muss. Gerade im Hinblick auf Bafög, welches ich als Darlehen bekomme, muss ich am Ende zurückzahlen.... Daher ist aus meiner Sicht, nicht das gesamte Bafög als Einkommen anzusetzen...

    BG
    Apap von Dorin

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      Zitat von Apap von Dorin Beitrag anzeigen
      70.000 Euro im Jahr sind bei 12 Monaten ein bereinigtes Nettoeinkommen vom 5833,33 Euro.
      Aus Elternsicht - meiner Sicht-sicherlich ein erstrebenswertes Ergebnis,
      Da stimme ich Ihnen zu.

      Die Kommunen haben da sicher in der Vergangenheit sicher einen Blick für das Ganze vemissen lassen. Ihre Sicht war: Die Eltern verdienen mehr, also können wir auch die Beiträge erhöhen. Dass auch bei gleichbleibenden Beitragssätzen allein durch die Einkommenssteigerung automatisch höhere Beiträge entstehen, haben sie nicht erkannt. man nennt das kalte Progression.
      Richtig wäre gewesen, sie hätten darauf geachtet, dass sich das Verhältnis zwischen Eltern- und kommunalem Anteil nicht ändert.

      Zitat von Detlef Diskowski Beitrag anzeigen
      Scheint der Höchstbeitrag (ohne Kinder und Betreuungszeitenabschläge) mit 250€ in der Krippe, 175€ im Kindergarten und 87,50€ im Hort als gerechtfertigt.
      Das Verhältnis zwischen den Betreuungsformen (100:70:35) (S. 58f) ist jedenfalls aus der Luft gegriffen, vermutlich sind die anderen Abstufungen ebenso nur Schätzungen.
      Bei meiner Berechnung ist das Verhältnis 100:75:60.
      Der Höchstbeitrag ist ebenso aus der Luft gegriffen. Das geht auch gar nicht anders bei einem Muster.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Hascheff Beitrag anzeigen
        Das Verhältnis zwischen den Betreuungsformen (100:70:35) (S. 58f) ist jedenfalls aus der Luft gegriffen, vermutlich sind die anderen Abstufungen ebenso nur Schätzungen.
        Bei meiner Berechnung ist das Verhältnis 100:75:60.
        Der Höchstbeitrag ist ebenso aus der Luft gegriffen. Das geht auch gar nicht anders bei einem Muster.
        Hallo Hascheff,
        ich finde im Entwurf auch keine Begründung für das Verhältnis von 100 : 70 : 35 ... vielmehr ist an anderer Stelle von einheitlichen Beiträgen für Krippe und Kindergarten die Rede (S.50). Es wäre daher wirklich hilfreich, wenn Sie dies anhand Ihrers Berechnungstools noch einmal genauer überprüfen würden und wenn Träger hier aus Ihren Erfahrungen zur Substantiierung dieser Zahlen beitragen würden. Denn es kann schon sein, dass sowohl diese Platzkostenrelationen wie auch die genannten Höchstbeiträge Orientierungswirkung haben werden.

        Es grüßt freundlich
        Detlef Diskowski

        Kommentar


          #5
          Man kann das vielleicht auch theoretisch herleiten, aber ich hab einfach mal in meiner Excel-Mappe zum Höchstbeitrag mit den Zahlen gespielt.
          Mein erster Gedanke war, dass die Autoren einfach die Personalschlüssel als Unterscheidungsmerkmal verwendet haben, wie das in vielen Satzungen zu beobachten ist. Dann müsste das Verhältnis 100:67:33 sein. Das angegebene Verhältnis kann durch Runden daraus entstanden sein. Wie primitiv!
          (Man weiß aber nicht, ob bei der Erstellung der Empfehlungen schon die jüngste Schlüsseländerung bekannt war. Allein die Tatsache, dass es immer wieder Schlüsseländerungen gibt, macht die Festsetzung eines festen Verhältnisses obsolet.)

          Natürlich muss man auch andere Kostenfaktoren mit einbeziehen. Das bei mir entstehende Kostenverhältnis schwankt geringfügig zwischen 100:80:60 und 100:75:55.
          Gegen geringfügige Änderungen der Ausgangszahlen ist es relativ stabil. Bedeutende Änderungen entstehen
          - wenn mehr als die durch die Personalschlüssel bestimmten Erzieher beschäftigt werden, da sich die Personalkosten erheblich ändern,
          - wenn eine Kita direkt an der Schule liegt, also verhältnismäßig viele Hortkinder hat. Dass bei Hortkindern mit 16% wesentlich mehr Personalkosten getragen werden müssen, trägt dazu bei. Da eine Satzung in der Regel nicht nur für eine Einrichtung gemacht wird, hat dieser Faktor wohl keine Bedeutung.

          Kommentar


            #6
            GuMo!
            Haben Sie irgendwo eventuell schon den Tread zum Einkommen?
            Ich hatte ja bereits Bafög angesprochen, welches man u.a. als Darlehen bekommt und ggf zurückzahlen muss.

            ​​​​Des Weiteren stellt sich mir auch die Frage, wie es sich mit dem Einkommen verhält, wenn die Eltern oder ein Elternteil eine Behinderung bzw. Schwerbehinderung hat und auf regelmäßige Medikamente angewiesen sind/ist.

            Bei einigen Medikamenten zahlen nicht die Krankenkassen und so können diese Eltern das nur an der Einkommenssteuer ansetzen. ABER die Satzungen berücksichtigen solche Sache als Abzüge gar nicht, auch wenn teils monaltiche Steuerfreigaben existieren. Im Gegenteil diesen Eltern wird das Geld angerechnet als Einkommen für die Betreuung des Kindes, obwohl es dem Elternteil für die Medikamente zusteht.

            ​​​​​​BG
            Apap v Dorin

            Kommentar

            Lädt...
            X