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Debatte um Elternbeitragsfreiheit im Landtag

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    Debatte um Elternbeitragsfreiheit im Landtag

    Wer an der Debatte interessiert ist, findet die Aufzeichnung über diesen Link:https://www.rbb-online.de/imparlamen...gY1MgOL2Bsm4ro

    Zum Abgleich der z.T. recht willkürlich gegriffenen Kosten der beantragten Elternbeitragsfreiheit möchte ich noch einmal auf die Zahlen aus dem Gutachten von H. Pörksen und mir verweisen, die auf den Daten der offiziellen Rechnungsstatistik basieren: https://kita-brandenburg-forum.de/fo...r-finanzierung
    Diese Daten bilden das Jahr 2016 ab und werden 2019 deutlich höher liegen. Allerdings waren schon damals 181 Mio€ als Elternbeiträge zu verzeichnen und damit dürfte die Schätzung von Min. Ernst bestätigen, dass die Eltern ggw. ca. 200 Mio€ tragen und dass es in Folge der Beitragsfreiheit darum ginge, Einnahmeausfälle der Gemeinden in ungefähr diesers Höhe zu erstatten.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

    #2
    Wenn die Kommunen die Mustertabelle kritiklos übernehmen, werden die Elternbeiträge deutlich sinken, nach meiner Hochrechnung auf ca. 60 %.
    Nun sind einige Beiträge überhöht, aber bereinigt bleiben immer noch nur 75 %. Natürlich ist meine Stichprobe nicht repräsentativ, aber die Tendenz ist erkennbar.

    Sie hatten doch mal erwähnt, dass das Ministerium eine Studie in Auftrag geben will. Eine solche Studie halte ich für unerlässlich, um die Höhe der Kosten abzuschätzen.
    Die Debatte habe ich mir noch nicht angesehen. Sind da etwa Ergebnisse der Studie präsentiert worden? Eine seriöse Studie kann nicht so schnell fertig werden.

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      #3
      M.W. ist die Untersuchung noch nicht beauftragt. Die Gesamtkosten und die Höhe der Beteiligung von Land, Jugendämter, Gemeinden und Eltern (für das Jahr 2016) sind allerdings bekannt und können unter dem Link oben nachgelesen werden.
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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        #4
        Gestern habe ich mir die Debatte angesehen. Ich musste gleich an folgenden Satz denken:
        Zitat von RodaRoda
        Die Menschheit zerfällt in zwei Teile: Der eine drückt sich falsch aus und der zweite missversteht es.
        Gerade am Beginn der Legislaturperiode sind die Abgeordneten noch ungeübt im Umgang mit der Zeitbegrenzung. Aus Angst, die Zeit reicht nicht, werden wichtige Worte weggelassen. und schon streitet man sich über Zahlen, ohne zu merken, dass man von verschiedenen Fakten redet.
        Klar, in so einer öffentlichen Diskussion versucht jeder nur, bei den Wählern zu punkten. Ohne Sachkenntnis lässt sich leicht rufen "Beitragsfreiheit sofort!" Vielleicht sollte es vor solchen Diskussionen Schulungen geben. Dann würde manch ein Redner eine bessere Figur abgeben. Die "Generation Taschenrechner" schien auch überfordert durch die Kopfrechnung 200 Mio. - 60 Mio. =140 Mio., sie erkannte den Zusammenhang der drei Zahlen nicht.

        Herr Diskowski, wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie mit Ihren Zahlen bei der Ministerin.
        Aber die Ministerin hat noch mehr gesagt. Zweimal hat sie darauf hingewiesen, dass es wichtig sei, dass die Träger ihre Satzungen vereinheitlichen, und zwar nach den Empfehlungen der Mustersatzung, die auf der Vorarbeit der Ag17 beruht. Aber man hat auch gemerkt, dass das einen guten Grund hat: Die Konnexität erfordert, dass es eine einheitliche Basis gibt.
        Wenn die gesamte Beitragsfreiheit 200 Mio. jährlich kosten würde, könnten so 50 Mio. davon eingespart werden. 50 Mio., die die Eltern jetzt zuviel entrichten. Vor allem die einkommensschwachen Familien haben nach Satzungen alten Musters zu hohe Beiträge.
        Aber das ist noch nicht alles. Um die Konnexität zu realisieren, müssen Pauschalen festgelegt werden.*
        Sie wissen ja, dass als Pauschale nicht einfach der Mittelwert taugt. Unweigerlich würde es zu Forderungen derer kommen, die jetzt über dem Mittelwert liegen. Würde man aber einen höheren Wert ansetzen, würden die 200 Mio. nicht reichen. Über den Daumen gepeilt würde ich 250 - 300 Mio. schätzen.

        * Ohne diese müssten auch nach der Beitragsbefreiung die Gebührenordnungen weiter beibehalten werden, nur, dass dann nicht die Eltern, sondern das Land die Rechnungen erhalten. Völlig irrsinnig ist dann die Vorstellung, der Träger müsste eine neue Satzung erstellen, müsste aber keine Rücksicht mehr auf die Eltern als Wähler nehmen und könnte kräftig zulangen. Völlig irrsinnig ist auch die Vorstellung, die Verwaltungen müssten weiter die Einkommen und andere Daten der Eltern erfassen. Schließlich ist auch erklärtes Ziel der Reform, die Verwaltung zu vereinfachen. Allerdings hat sich die Frau Ministerin mit der Formulierung "Auf die Füße stellen" keinen Gefallen getan, schließlich weiß jeder, dass die Redewendung "vom Kopf auf die Füße stellen" heißt.

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          #5
          Zitat von Hascheff Beitrag anzeigen
          Herr Diskowski, wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie mit Ihren Zahlen bei der Ministerin.
          So ist es.

          Zitat von Hascheff Beitrag anzeigen
          Aber die Ministerin hat noch mehr gesagt. Zweimal hat sie darauf hingewiesen, dass es wichtig sei, dass die Träger ihre Satzungen vereinheitlichen, und zwar nach den Empfehlungen der Mustersatzung, die auf der Vorarbeit der Ag17 beruht. Aber man hat auch gemerkt, dass das einen guten Grund hat: Die Konnexität erfordert, dass es eine einheitliche Basis gibt.
          Wenn die gesamte Beitragsfreiheit 200 Mio. jährlich kosten würde, könnten so 50 Mio. davon eingespart werden. 50 Mio., die die Eltern jetzt zuviel entrichten. Vor allem die einkommensschwachen Familien haben nach Satzungen alten Musters zu hohe Beiträge.
          Wenn´s denn mal so einfach wäre ...oder wenn das Landesverfassungsgericht pauschalierende Erstattungen akzeptieren würde. Das entspricht aber nicht der ggw. Rechtsprechung. Die Landesregierung müsste im Einzelfall nachweisen, dass die Elternbeiträge einer Gemeinde unrechtmäßig hoch wären und sie nur deshalb zu wenig erstattet bekommen. Stellen Sie sich mal diesen Aufwand vor (auch wenn man mehr als Taschenrechner verwendet.)

          Zitat von Hascheff Beitrag anzeigen
          Aber das ist noch nicht alles. Um die Konnexität zu realisieren, müssen Pauschalen festgelegt werden.*
          Sie wissen ja, dass als Pauschale nicht einfach der Mittelwert taugt. Unweigerlich würde es zu Forderungen derer kommen, die jetzt über dem Mittelwert liegen. Würde man aber einen höheren Wert ansetzen, würden die 200 Mio. nicht reichen. Über den Daumen gepeilt würde ich 250 - 300 Mio. schätzen.
          So kann man Kommunen ihre Klagebereitschaft "abkaufen".
          Solche Zusammenhänge kann man aber in der Öffentlichkeit kaum vermitteln. Viele Bürger wollen einfache Lösungen und halten alles andere für Auswüchse der Bürokratie oder Unfähigkeit von Politikern und Verwaltung .... wie man z.B. in der Facebook-Gruppe mit dem mehrfach irreführenden Namen "Bildungs-und Kitareport Deutschland" lesen kann.
          Es grüßt freundlich
          Detlef Diskowski

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