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Entwurf einer Mustersatzung des MBJS für Elternbeiträge

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    Entwurf einer Mustersatzung des MBJS für Elternbeiträge

    Der Kita-Beirat Barnim hat auf seiner Homepage den Entwurf einer Mustersatzung des MBJS veröffentlicht: https://www.kitabeirat-barnim.de/ind...ersatzung-2020
    Die Mustersatzung ist eine formell unverbindliche Empfehlung für die Gestaltung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung. Wenn sie aber fundiert und solide ist (wovon auszugehen ist) wird sie zweifellos eine tatsächlich normierende Wirkung haben; weil sie die freien und öffentlichen Träger von der Erstellung eigener Beitragsordnungen und -staffelungen entlastet, weil sie sicherlich für die Rechtssprechung eine Orientierung bieten wird und weil sie den Erklärungs- und Rechtfertigungsdruck für die Träger erhöht, die die Empfehlung nicht übernehmen.
    Man darf gespannt sein, wie sich die Spitzenverbände zu dieser Mustersatzung verhalten werden. In der Vergangenheit wurden auch unverbindliche Empfehlungen von kommunalen Spitzenverbänden als unzulässige Einmischung in die kommunale Selbständigkeit abgelehnt - einzelne Kommunen und insbes. die mit der Materie befassten MitarbeiterInnen hatten sich dagegenn solche Hilfmittel gewünscht.
    Ich hoffe, dass die öffentliche Diskussion zur Mustersatzung nicht zwischen den beiden Polen "Ablehung jeglicher Einmischung vs. Forderung nach schneller Elternbeitragsfreiheit" zerrieben wird. Selbst wenn man aus nachvollziehbaren Gründen für eine sofortige Elternbeitragsfreiheit eintritt, sollten Schritte zu mehr Nachvollziehbarkeit und mehr Rechtstreue als Fortschritte wertgeschätzt werden --- und auch wenn man die kommunale Hoheit für ein wertvolles Gut und für eine wichtige Grundlage unseres Staatswesens hält, sollte die Mühe und Überforderung vieler Träger bei der Erstellung ihrer Elternbeitragsstaffelungen erkannt werden.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

    #2
    Zitat von Detlef Diskowski Beitrag anzeigen
    Der Kita-Beirat Barnim hat auf seiner Homepage den Entwurf einer Mustersatzung des MBJS veröffentlicht: https://www.kitabeirat-barnim.de/ind...ersatzung-2020
    Als ich vorgestern zum zweiten Mal in die Pressemeldung schaute, waren dort unten auch Verlinkungen zu den Entwürfen. Ich bin schon dabei, eine Postion zu erarbeiten.

    Zitat von Detlef Diskowski Beitrag anzeigen
    Die Mustersatzung ist eine formell unverbindliche Empfehlung für die Gestaltung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung. Wenn sie aber fundiert und solide ist (wovon auszugehen ist) wird sie zweifellos eine tatsächlich normierende Wirkung haben; weil sie die freien und öffentlichen Träger von der Erstellung eigener Beitragsordnungen und -staffelungen entlastet, weil sie sicherlich für die Rechtssprechung eine Orientierung bieten wird und weil sie den Erklärungs- und Rechtfertigungsdruck für die Träger erhöht, die die Empfehlung nicht übernehmen.
    Man darf gespannt sein, wie sich die Spitzenverbände zu dieser Mustersatzung verhalten werden. In der Vergangenheit wurden auch unverbindliche Empfehlungen von kommunalen Spitzenverbänden als unzulässige Einmischung in die kommunale Selbständigkeit abgelehnt
    Ich finde es gut und notwendig, dass das Ministerium weiter daran arbeitet, den Trägern vernünftige Satzungen schmackhaft zu machen. Leider hatten wir bisher eine Mikado-Situation, will sagen, wer sich zuerst rührt, verliert. Vernünftige Satzungen würden die Kreisumlage reduzieren und so allen nutzen, aber nur, wenn alle mitmachen.

    Zitat von Detlef Diskowski Beitrag anzeigen
    - einzelne Kommunen und insbes. die mit der Materie befassten MitarbeiterInnen hatten sich dagegenn solche Hilfmittel gewünscht.
    Das ist wohl wahr! Auch für die Jugendämter werden erheblich entlastet.

    Zitat von Detlef Diskowski Beitrag anzeigen
    Selbst wenn man aus nachvollziehbaren Gründen für eine sofortige Elternbeitragsfreiheit eintritt, sollten Schritte zu mehr Nachvollziehbarkeit und mehr Rechtstreue als Fortschritte wertgeschätzt werden --- und auch wenn man die kommunale Hoheit für ein wertvolles Gut und für eine wichtige Grundlage unseres Staatswesens hält, sollte die Mühe und Überforderung vieler Träger bei der Erstellung ihrer Elternbeitragsstaffelungen erkannt werden.
    Dieser Schritt ist - wie auch die von Ihnen an anderer Stelle erwähnte Studie - ist notwendig auf dem Weg in die Beitragsfreiheit.

    Was die Presseerklärung selbst angeht, bis auf zwei kleine Schnitzer ist alles anzuerkennen.
    - "Basis sind nicht die Betriebskosten" - Das geht so nicht.
    - "Rechenhilfe" - klingt nach Papier und Stift, das reicht auch nicht. Die Hilfsmittel sollten schon auf dem Computer laufen.

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      #3
      Mustersatzung S. 38:
      Vor dem Hintergrund dieses bundesrechtlichen Rahmens bedarf die verbreitete praktische Handhabung des landesrechtlichen Staffelungsgebots (§ 17 Abs. 2 S. 1 KitaG) der Korrektur, wonach die freien und kommunalen Träger von Kindertageseinrichtungen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe Erstattungsfälle unzumutbarer Teilnahmebeiträge ersparen müssten.
      Das ist der Kern des Problems.

      Weiter unten:
      Daraus kann abgeleitet werden, dass bei Ausgestaltung des Mindestbeitrags in der Elternbeitragsregelung die Notwendigkeit einer Übernahme von Kostenbeiträgen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII a.F. 81 im Einzelfall möglichst weitestgehend, wenn nicht abschließend verhindert wird.
      Die Betonung liegt auf Einzelfall, in Satzungen alter Fasson war es eher der Regelfall. Sofern man nicht gänzlich auf einem Mindestbeitrag verzichtet, lassen sich Einzelfälle schlecht ausschließen.

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        #4
        Zitat von Detlef Diskowski Beitrag anzeigen
        wird sie zweifellos eine tatsächlich normierende Wirkung haben; weil sie die freien und öffentlichen Träger von der Erstellung eigener Beitragsordnungen und -staffelungen entlastet,
        Auf Seite 7 wird auf § 24 KitaG verwiesen. Dort steht schon lange und wurde offensichtlich nicht ernst genommen, dass ab 01.08.2020 keine Beiträge mehr aus Satzungen alten Typs erhoben werden dürfen.

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          #5
          Ich schlage vor, dass hier jeweils EINZELNE Themen diskutiert werden, damit es möglich ist, die Diskussion übersichtlich zu gestalten. (Sonst gibt es hier einen Facebook-Stil, bei dem es nur um "Gefällt mir" oder nicht geht. So verkommt jeder Diskurs.
          Also bitte für jedes Thema der Mustersatzung ein neues Thema im Forum aufmachen.
          Es grüßt freundlich
          Detlef Diskowski

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