Der Kita-Beirat Barnim hat auf seiner Homepage den Entwurf einer Mustersatzung des MBJS veröffentlicht: https://www.kitabeirat-barnim.de/ind...ersatzung-2020
Die Mustersatzung ist eine formell unverbindliche Empfehlung für die Gestaltung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung. Wenn sie aber fundiert und solide ist (wovon auszugehen ist) wird sie zweifellos eine tatsächlich normierende Wirkung haben; weil sie die freien und öffentlichen Träger von der Erstellung eigener Beitragsordnungen und -staffelungen entlastet, weil sie sicherlich für die Rechtssprechung eine Orientierung bieten wird und weil sie den Erklärungs- und Rechtfertigungsdruck für die Träger erhöht, die die Empfehlung nicht übernehmen.
Man darf gespannt sein, wie sich die Spitzenverbände zu dieser Mustersatzung verhalten werden. In der Vergangenheit wurden auch unverbindliche Empfehlungen von kommunalen Spitzenverbänden als unzulässige Einmischung in die kommunale Selbständigkeit abgelehnt - einzelne Kommunen und insbes. die mit der Materie befassten MitarbeiterInnen hatten sich dagegenn solche Hilfmittel gewünscht.
Ich hoffe, dass die öffentliche Diskussion zur Mustersatzung nicht zwischen den beiden Polen "Ablehung jeglicher Einmischung vs. Forderung nach schneller Elternbeitragsfreiheit" zerrieben wird. Selbst wenn man aus nachvollziehbaren Gründen für eine sofortige Elternbeitragsfreiheit eintritt, sollten Schritte zu mehr Nachvollziehbarkeit und mehr Rechtstreue als Fortschritte wertgeschätzt werden --- und auch wenn man die kommunale Hoheit für ein wertvolles Gut und für eine wichtige Grundlage unseres Staatswesens hält, sollte die Mühe und Überforderung vieler Träger bei der Erstellung ihrer Elternbeitragsstaffelungen erkannt werden.
Die Mustersatzung ist eine formell unverbindliche Empfehlung für die Gestaltung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung. Wenn sie aber fundiert und solide ist (wovon auszugehen ist) wird sie zweifellos eine tatsächlich normierende Wirkung haben; weil sie die freien und öffentlichen Träger von der Erstellung eigener Beitragsordnungen und -staffelungen entlastet, weil sie sicherlich für die Rechtssprechung eine Orientierung bieten wird und weil sie den Erklärungs- und Rechtfertigungsdruck für die Träger erhöht, die die Empfehlung nicht übernehmen.
Man darf gespannt sein, wie sich die Spitzenverbände zu dieser Mustersatzung verhalten werden. In der Vergangenheit wurden auch unverbindliche Empfehlungen von kommunalen Spitzenverbänden als unzulässige Einmischung in die kommunale Selbständigkeit abgelehnt - einzelne Kommunen und insbes. die mit der Materie befassten MitarbeiterInnen hatten sich dagegenn solche Hilfmittel gewünscht.
Ich hoffe, dass die öffentliche Diskussion zur Mustersatzung nicht zwischen den beiden Polen "Ablehung jeglicher Einmischung vs. Forderung nach schneller Elternbeitragsfreiheit" zerrieben wird. Selbst wenn man aus nachvollziehbaren Gründen für eine sofortige Elternbeitragsfreiheit eintritt, sollten Schritte zu mehr Nachvollziehbarkeit und mehr Rechtstreue als Fortschritte wertgeschätzt werden --- und auch wenn man die kommunale Hoheit für ein wertvolles Gut und für eine wichtige Grundlage unseres Staatswesens hält, sollte die Mühe und Überforderung vieler Träger bei der Erstellung ihrer Elternbeitragsstaffelungen erkannt werden.
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