Hallo,
an anderer Stelle ist ja gerade von "Rechenhilfen" für die Träger von Kindertagesstätten die Rede. Wenn in den nächsten Monaten aus gutem Grund viele neue Beitragsordnungen entwickelt werden, sollten wir auch an die Jugendämter denken. Diese werden vermutlich innerhalb kurzer Zeit eine erhebliche Belastung haben.
Bei der Prüfung der Beitragsordnungen gibt es zwei Schwerpunkte: Die Sozialverträglichkeit und die Zulässigkeit der Höchstbeiträge.
Die Sozialverträglichkeit ist ein weites Feld, das sich auch im Wandel befindet, da kann man schlecht helfen.
Mir geht es hier um die Höchstbeiträge. Es ist eindeutig festgelegt, dass der Elternbeitrag unter dem Kostensatz für einen Betreuungsplatz liegen muss. Also auch der Höchstbeitrag für ein Einzelkind, und genau das prüft das hier vorgestellte Excel-Tool: zulässige HöchstbeiträgeVersion3.1.zip (Der Upload ist nur als Zip-Datei möglich.)
Wie ich schon schrieb, ist es in erster Linie für die Prüfung durch die Jugendämter gedacht, aber natürlich können es auch die Träger nutzen.
Sie brauchen nur die Anzahl der Kinder und die Höchstbeiträge in den einzelnen Gruppen eintragen. Unten finden Sie dann die Gesamtkosten, also das Minimum. Ihre Gesamtkosten sollten geringfügig darüber liegen.
Es ist die Gesamtzahl der Kinder aller Einrichtungen im Geltungsbereich der Beitragsordnung einzusetzen. Nicht benötigte Zeilen werden einfach frei gelassen.
Edit: Dies ist eine an die Kita-Novelle zum 1.8.2020 angepasste Version. Weitere Hinweise in Kürze in einem neuen Thema: "Die Mustertabelle und meine Excel-Anwendungen für den Höchstbeitrag".
an anderer Stelle ist ja gerade von "Rechenhilfen" für die Träger von Kindertagesstätten die Rede. Wenn in den nächsten Monaten aus gutem Grund viele neue Beitragsordnungen entwickelt werden, sollten wir auch an die Jugendämter denken. Diese werden vermutlich innerhalb kurzer Zeit eine erhebliche Belastung haben.
Bei der Prüfung der Beitragsordnungen gibt es zwei Schwerpunkte: Die Sozialverträglichkeit und die Zulässigkeit der Höchstbeiträge.
Die Sozialverträglichkeit ist ein weites Feld, das sich auch im Wandel befindet, da kann man schlecht helfen.
Mir geht es hier um die Höchstbeiträge. Es ist eindeutig festgelegt, dass der Elternbeitrag unter dem Kostensatz für einen Betreuungsplatz liegen muss. Also auch der Höchstbeitrag für ein Einzelkind, und genau das prüft das hier vorgestellte Excel-Tool: zulässige HöchstbeiträgeVersion3.1.zip (Der Upload ist nur als Zip-Datei möglich.)
Wie ich schon schrieb, ist es in erster Linie für die Prüfung durch die Jugendämter gedacht, aber natürlich können es auch die Träger nutzen.
Sie brauchen nur die Anzahl der Kinder und die Höchstbeiträge in den einzelnen Gruppen eintragen. Unten finden Sie dann die Gesamtkosten, also das Minimum. Ihre Gesamtkosten sollten geringfügig darüber liegen.
Es ist die Gesamtzahl der Kinder aller Einrichtungen im Geltungsbereich der Beitragsordnung einzusetzen. Nicht benötigte Zeilen werden einfach frei gelassen.
Edit: Dies ist eine an die Kita-Novelle zum 1.8.2020 angepasste Version. Weitere Hinweise in Kürze in einem neuen Thema: "Die Mustertabelle und meine Excel-Anwendungen für den Höchstbeitrag".
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